Ungenügende Ausschöpfung des "Innovationszehntels"

ShortId
05.5012
Id
20055012
Updated
27.07.2023 19:40
Language
de
Title
Ungenügende Ausschöpfung des "Innovationszehntels"
AdditionalIndexing
15;Lehrstelle;Durchführung eines Projektes;berufliche Bildung;Gesetz
1
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
Texts
  • <p>Ausgehend von Artikel 59 Absatz 2 des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG), welches seit Januar 2004 in Kraft ist, muss der Bund 10 Prozent seiner Kostenbeteiligung für Massnahmen im öffentlichen Interesse, wie sie in den Artikeln 54 und 55 BBG genannt werden, einsetzen. So soll er z. B. investieren in Massnahmen zur Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten in der Berufsbildung, in Massnahmen zur Förderung des Verbleibs im Beruf und des Wiedereinstiegs sowie in Massnahmen, die der Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebotes dienen. Gemäss Auskünften des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie wurde im Jahr 2004 nur die Hälfte der Summe von etwa 50 Millionen Franken in solche Projekte investiert, da von Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt nicht genügend Projekteingaben gemacht worden waren.</p><p>Damit die Mittel künftig besser ausgeschöpft werden können, stellt sich die Frage, welche Kantone und Organisationen der Arbeitswelt im Jahr 2004 wie viele Bundesmittel abgeholt haben.</p><p>Welche Fördermassnahmen für Lehrstellen gedenkt der Bundesrat den Kantonen und Städten für dieses und nächstes Jahr schwerpunktmässig vorzuschlagen und aus dem "Innovationszehntel" zu finanzieren?</p>
  • Ungenügende Ausschöpfung des "Innovationszehntels"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausgehend von Artikel 59 Absatz 2 des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG), welches seit Januar 2004 in Kraft ist, muss der Bund 10 Prozent seiner Kostenbeteiligung für Massnahmen im öffentlichen Interesse, wie sie in den Artikeln 54 und 55 BBG genannt werden, einsetzen. So soll er z. B. investieren in Massnahmen zur Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten in der Berufsbildung, in Massnahmen zur Förderung des Verbleibs im Beruf und des Wiedereinstiegs sowie in Massnahmen, die der Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebotes dienen. Gemäss Auskünften des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie wurde im Jahr 2004 nur die Hälfte der Summe von etwa 50 Millionen Franken in solche Projekte investiert, da von Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt nicht genügend Projekteingaben gemacht worden waren.</p><p>Damit die Mittel künftig besser ausgeschöpft werden können, stellt sich die Frage, welche Kantone und Organisationen der Arbeitswelt im Jahr 2004 wie viele Bundesmittel abgeholt haben.</p><p>Welche Fördermassnahmen für Lehrstellen gedenkt der Bundesrat den Kantonen und Städten für dieses und nächstes Jahr schwerpunktmässig vorzuschlagen und aus dem "Innovationszehntel" zu finanzieren?</p>
    • Ungenügende Ausschöpfung des "Innovationszehntels"

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