Waffenrecht
- ShortId
-
05.5013
- Id
-
20055013
- Updated
-
27.07.2023 21:34
- Language
-
de
- Title
-
Waffenrecht
- AdditionalIndexing
-
10;12;Europakompatibilität;Gesetz;Personenkontrolle an der Grenze;Waffenbesitz
- 1
-
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- Texts
-
- <p>1. Die EU hat die Konformität des im Dezember 2004 geänderten Waffengesetzes mit dem Schengen-Abkommen weder geprüft noch bestätigt. Sie wird eine solche Prüfung erst in dem Zeitpunkt vornehmen, an dem die Schweiz am System Schengen/Dublin teilnehmen wird. Dies wird aufgrund der notwendigen Umsetzungsarbeiten nicht vor dem Jahr 2007 der Fall sein.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass das Waffengesetz mit der Änderung vom 17. Dezember 2004 vollumfänglich an das EU-Recht (Waffenrichtlinie 477/91/EWG) angepasst worden ist. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Schweiz entspricht deren Mindestanforderungen an die Kontroll- und Bewilligungsinstrumente.</p>
- <p>Hat die EU das im Dezember 2004 vom Parlament geänderte schweizerische Waffenrecht auf die Konformität mit dem Schengen-Vertrag geprüft, und hat die EU die Konformität bestätigt?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das vorliegende Waffenrecht noch erheblich von dem abweicht, was die EU, im Falle eines Beitrittes der Schweiz zum Schengen-Vertrag, schrittweise von der Schweiz an lückenlosen Kontroll- und Bewilligungsinstrumenten verlangen wird?</p>
- Waffenrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die EU hat die Konformität des im Dezember 2004 geänderten Waffengesetzes mit dem Schengen-Abkommen weder geprüft noch bestätigt. Sie wird eine solche Prüfung erst in dem Zeitpunkt vornehmen, an dem die Schweiz am System Schengen/Dublin teilnehmen wird. Dies wird aufgrund der notwendigen Umsetzungsarbeiten nicht vor dem Jahr 2007 der Fall sein.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass das Waffengesetz mit der Änderung vom 17. Dezember 2004 vollumfänglich an das EU-Recht (Waffenrichtlinie 477/91/EWG) angepasst worden ist. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Schweiz entspricht deren Mindestanforderungen an die Kontroll- und Bewilligungsinstrumente.</p>
- <p>Hat die EU das im Dezember 2004 vom Parlament geänderte schweizerische Waffenrecht auf die Konformität mit dem Schengen-Vertrag geprüft, und hat die EU die Konformität bestätigt?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das vorliegende Waffenrecht noch erheblich von dem abweicht, was die EU, im Falle eines Beitrittes der Schweiz zum Schengen-Vertrag, schrittweise von der Schweiz an lückenlosen Kontroll- und Bewilligungsinstrumenten verlangen wird?</p>
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