Schlechtwetterentschädigung. Herabsetzung der Karenzzeit

ShortId
05.5037
Id
20055037
Updated
28.07.2023 12:09
Language
de
Title
Schlechtwetterentschädigung. Herabsetzung der Karenzzeit
AdditionalIndexing
28;Schlechtwetterentschädigung;Bauindustrie
1
  • L05K0104010202, Schlechtwetterentschädigung
  • L04K07050303, Bauindustrie
Texts
  • <p>Das Gesetz und die Verordnung zur Arbeitslosenversicherung sehen eine Schlechtwetterentschädigung vor. Solche Entschädigungen werden vor allem im Bausektor ausgerichtet.</p><p>Der Bundesrat verfügt über die Kompetenz, eine Karenzzeit von höchstens drei Tagen für jede Abrechnungsperiode festzulegen (als Abrechnungsperiode gilt ein Zeitraum von einem Monat oder von vier zusammenhängenden Wochen). In der Verordnung hat der Bundesrat die Karenzzeit für die ersten sechs Monate auf zwei Tage festgelegt.</p><p>Seit Dezember leidet der Bausektor unter den äusserst schlechten meteorologischen Bedingungen. Zudem werden seit mehreren Monaten, insbesondere durch den Investitionsrückgang im öffentlichen Sektor, nur wenige Aufträge vergeben. Die Bauunternehmen sind deshalb stark von der Arbeitslosigkeit betroffen. Zahlreiche Unternehmen stecken aufgrund der schlechten Konjunktur und dem anhaltenden schlechten Wetter in grossen finanziellen Schwierigkeiten. Einige unter ihnen werden den Winter nicht überstehen, wenn der Bund nicht eingreift.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er angesichts dieser äusserst ungewöhnlichen Lage nicht eine aussergewöhnliche Massnahme treffen und die Karenzzeit auf mindestens einen Tag für jede Abrechnungsperiode herabsetzen könnte.</p>
  • Schlechtwetterentschädigung. Herabsetzung der Karenzzeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Gesetz und die Verordnung zur Arbeitslosenversicherung sehen eine Schlechtwetterentschädigung vor. Solche Entschädigungen werden vor allem im Bausektor ausgerichtet.</p><p>Der Bundesrat verfügt über die Kompetenz, eine Karenzzeit von höchstens drei Tagen für jede Abrechnungsperiode festzulegen (als Abrechnungsperiode gilt ein Zeitraum von einem Monat oder von vier zusammenhängenden Wochen). In der Verordnung hat der Bundesrat die Karenzzeit für die ersten sechs Monate auf zwei Tage festgelegt.</p><p>Seit Dezember leidet der Bausektor unter den äusserst schlechten meteorologischen Bedingungen. Zudem werden seit mehreren Monaten, insbesondere durch den Investitionsrückgang im öffentlichen Sektor, nur wenige Aufträge vergeben. Die Bauunternehmen sind deshalb stark von der Arbeitslosigkeit betroffen. Zahlreiche Unternehmen stecken aufgrund der schlechten Konjunktur und dem anhaltenden schlechten Wetter in grossen finanziellen Schwierigkeiten. Einige unter ihnen werden den Winter nicht überstehen, wenn der Bund nicht eingreift.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er angesichts dieser äusserst ungewöhnlichen Lage nicht eine aussergewöhnliche Massnahme treffen und die Karenzzeit auf mindestens einen Tag für jede Abrechnungsperiode herabsetzen könnte.</p>
    • Schlechtwetterentschädigung. Herabsetzung der Karenzzeit

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