Kehrtwende des EDI bei der Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz?

ShortId
05.5053
Id
20055053
Updated
20.01.2026 18:22
Language
de
Title
Kehrtwende des EDI bei der Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz?
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Weil die Fragestellerin bei der Beantwortung nicht im Saal war, wird keine Antwort veröffentlicht und keine Deskribierung vorgenommen
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Medien sind Berichte erschienen, wonach das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gewillt sei, den in der Vernehmlassung im Grossen und Ganzen positiv aufgenommenen Entwurf für eine Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in wesentlichen Teilen substanziell abzuändern - und zwar im Sinne jener Kunsthändlerkreise, welche dem Gesetz von Anfang an skeptisch bis ablehnend gegenüberstanden.</p><p>1. Stimmt es, dass das EDI gewillt ist, bei der Definition der betroffenen Kunsthändler einen finanziellen Schwellenwert anzunehmen und damit den ideellen und wissenschaftlichen Wert von Kulturgütern von wesentlicher Bedeutung als Kriterium fallen zu lassen oder sich gar auf den Eintrag des Händlers in das Handelsregister zu beschränken?</p><p>2. Stimmt es, dass die Identifikationspflicht der Kunsthändler wie auch deren Sorgfaltspflichten gegenüber dem Verordnungsentwurf stark verwässert werden sollen?</p><p>3. Ist das EDI bereit, neben den Kunsthändlern auch die Befürworter einer der parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung entsprechenden und konsequenten Umsetzung des KGTG zu einem Gespräch zu empfangen, bevor dem Bundesrat eine Entscheidvorlage unterbreitet wird?</p>
  • Kehrtwende des EDI bei der Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Medien sind Berichte erschienen, wonach das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gewillt sei, den in der Vernehmlassung im Grossen und Ganzen positiv aufgenommenen Entwurf für eine Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in wesentlichen Teilen substanziell abzuändern - und zwar im Sinne jener Kunsthändlerkreise, welche dem Gesetz von Anfang an skeptisch bis ablehnend gegenüberstanden.</p><p>1. Stimmt es, dass das EDI gewillt ist, bei der Definition der betroffenen Kunsthändler einen finanziellen Schwellenwert anzunehmen und damit den ideellen und wissenschaftlichen Wert von Kulturgütern von wesentlicher Bedeutung als Kriterium fallen zu lassen oder sich gar auf den Eintrag des Händlers in das Handelsregister zu beschränken?</p><p>2. Stimmt es, dass die Identifikationspflicht der Kunsthändler wie auch deren Sorgfaltspflichten gegenüber dem Verordnungsentwurf stark verwässert werden sollen?</p><p>3. Ist das EDI bereit, neben den Kunsthändlern auch die Befürworter einer der parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung entsprechenden und konsequenten Umsetzung des KGTG zu einem Gespräch zu empfangen, bevor dem Bundesrat eine Entscheidvorlage unterbreitet wird?</p>
    • Kehrtwende des EDI bei der Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz?

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