Gegenseitigkeit im freien Personenverkehr

ShortId
05.5092
Id
20055092
Updated
28.07.2023 09:10
Language
de
Title
Gegenseitigkeit im freien Personenverkehr
AdditionalIndexing
10;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Europäische Union;freier Personenverkehr;Gegenseitigkeit;Grenzgebiet
1
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
  • L04K05060205, Gegenseitigkeit
  • L02K0903, Europäische Union
Texts
  • <p>In den Grenzregionen besteht ein deutliches Ungleichgewicht zwischen den Bedingungen für den Zugang zu unserem Arbeitsmarkt, die für ausländische Dienstleistungserbringer in Bezug auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, und den Bedingungen, denen Schweizer Unternehmen unterliegen, wenn sie in den Nachbarländern tätig sind. Sie stossen vor allem auf bürokratische und administrative Hindernisse.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob es nicht angebracht wäre, bei den dafür geeigneten Schweizer Vertretungen (Konsulate, Verbände oder vertragsgebundene Firmen) eine Stelle zur Unterstützung von Schweizer Unternehmen und Dienstleistungserbringern zu schaffen, die in den EU-Ländern tätig sein wollen.</p>
  • Gegenseitigkeit im freien Personenverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Grenzregionen besteht ein deutliches Ungleichgewicht zwischen den Bedingungen für den Zugang zu unserem Arbeitsmarkt, die für ausländische Dienstleistungserbringer in Bezug auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, und den Bedingungen, denen Schweizer Unternehmen unterliegen, wenn sie in den Nachbarländern tätig sind. Sie stossen vor allem auf bürokratische und administrative Hindernisse.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob es nicht angebracht wäre, bei den dafür geeigneten Schweizer Vertretungen (Konsulate, Verbände oder vertragsgebundene Firmen) eine Stelle zur Unterstützung von Schweizer Unternehmen und Dienstleistungserbringern zu schaffen, die in den EU-Ländern tätig sein wollen.</p>
    • Gegenseitigkeit im freien Personenverkehr

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