Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/USA. Nullsatz für Dividendenzahlungen an Pensionseinrichtungen
- ShortId
-
05.5116
- Id
-
20055116
- Updated
-
28.07.2023 08:41
- Language
-
de
- Title
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Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/USA. Nullsatz für Dividendenzahlungen an Pensionseinrichtungen
- AdditionalIndexing
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24;Steuerbefreiung;Doppelbesteuerung;Steuerübereinkommen;USA;Dritte Säule
- 1
-
- L04K11070302, Doppelbesteuerung
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L05K0104010103, Dritte Säule
- L04K03050305, USA
- Texts
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- <p>Der amerikanische IRS stellt sich auf den Standpunkt, dass die in Artikel 10 Absatz 3 DBA-USA enthaltene Verweisung auf Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe b bedeutet, dass die Steuerbefreiung für Dividenden voraussetze, dass der Quellenstaat die Gleichartigkeit der in anderen Staaten ansässigen Pensionseinrichtung mit einer Pensionseinrichtung des Quellenstaates anerkennt.</p><p>Die in der Schweiz anerkannte Form der gebundenen Selbstvorsorge (Einrichtungen der Säule 3a) wird von den USA nicht anerkannt. Der IRS stellt dabei auf die sogenannten Technical Explanations des US Treasury zum DBA-USA ab, die dem US-Senat bei der Genehmigung des Abkommens vorgelegen hätten und für den IRS bindend seien.</p><p>Lagen diese Technical Explanations auch dem Bundesrat und dem Schweizer Parlament vor, als über das DBA-USA entschieden wurde?</p>
- Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/USA. Nullsatz für Dividendenzahlungen an Pensionseinrichtungen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der amerikanische IRS stellt sich auf den Standpunkt, dass die in Artikel 10 Absatz 3 DBA-USA enthaltene Verweisung auf Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe b bedeutet, dass die Steuerbefreiung für Dividenden voraussetze, dass der Quellenstaat die Gleichartigkeit der in anderen Staaten ansässigen Pensionseinrichtung mit einer Pensionseinrichtung des Quellenstaates anerkennt.</p><p>Die in der Schweiz anerkannte Form der gebundenen Selbstvorsorge (Einrichtungen der Säule 3a) wird von den USA nicht anerkannt. Der IRS stellt dabei auf die sogenannten Technical Explanations des US Treasury zum DBA-USA ab, die dem US-Senat bei der Genehmigung des Abkommens vorgelegen hätten und für den IRS bindend seien.</p><p>Lagen diese Technical Explanations auch dem Bundesrat und dem Schweizer Parlament vor, als über das DBA-USA entschieden wurde?</p>
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