Allfällige Versicherungslücke für komplementärmedizinische Leistungen
- ShortId
-
05.5139
- Id
-
20055139
- Updated
-
28.07.2023 10:03
- Language
-
de
- Title
-
Allfällige Versicherungslücke für komplementärmedizinische Leistungen
- AdditionalIndexing
-
2841;Übergangsbestimmung;Krankenversicherung;alternative Medizin
- 1
-
- L04K01050202, alternative Medizin
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K05030106, Übergangsbestimmung
- Texts
-
- <p>Per 1. Juli 2005 fällt die Komplementärmedizin aus dem Pflichtleistungskatalog. Ab nächstem Jahr werden die meisten Versicherer für komplementärmedizinische Leistungen Zusatzversicherungen anbieten. Gemäss Empfehlung des BAG können komplementärmedizinische Leistungen noch bis zum 30. September 2005 aus der Grundversicherung bezahlt werden. Für Patientinnen und Patienten, welche sich komplementärmedizinisch behandeln lassen, kann sich somit zwischen dem 1. Oktober und Ende Dezember 2005 eine Versicherungslücke ergeben, weil die komplementärmedizinischen Behandlungen aus der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden und allenfalls auch keine Zusatzversicherung dafür vorhanden ist.</p><p>Müssen die Versicherten in diesem Fall während den letzten drei Monaten dieses Jahres die komplementärmedizinischen Leistungen selber bezahlen?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p>
- Allfällige Versicherungslücke für komplementärmedizinische Leistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Per 1. Juli 2005 fällt die Komplementärmedizin aus dem Pflichtleistungskatalog. Ab nächstem Jahr werden die meisten Versicherer für komplementärmedizinische Leistungen Zusatzversicherungen anbieten. Gemäss Empfehlung des BAG können komplementärmedizinische Leistungen noch bis zum 30. September 2005 aus der Grundversicherung bezahlt werden. Für Patientinnen und Patienten, welche sich komplementärmedizinisch behandeln lassen, kann sich somit zwischen dem 1. Oktober und Ende Dezember 2005 eine Versicherungslücke ergeben, weil die komplementärmedizinischen Behandlungen aus der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden und allenfalls auch keine Zusatzversicherung dafür vorhanden ist.</p><p>Müssen die Versicherten in diesem Fall während den letzten drei Monaten dieses Jahres die komplementärmedizinischen Leistungen selber bezahlen?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p>
- Allfällige Versicherungslücke für komplementärmedizinische Leistungen
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