Allfällige Versicherungslücke für komplementärmedizinische Leistungen

ShortId
05.5139
Id
20055139
Updated
28.07.2023 10:03
Language
de
Title
Allfällige Versicherungslücke für komplementärmedizinische Leistungen
AdditionalIndexing
2841;Übergangsbestimmung;Krankenversicherung;alternative Medizin
1
  • L04K01050202, alternative Medizin
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K05030106, Übergangsbestimmung
Texts
  • <p>Per 1. Juli 2005 fällt die Komplementärmedizin aus dem Pflichtleistungskatalog. Ab nächstem Jahr werden die meisten Versicherer für komplementärmedizinische Leistungen Zusatzversicherungen anbieten. Gemäss Empfehlung des BAG können komplementärmedizinische Leistungen noch bis zum 30. September 2005 aus der Grundversicherung bezahlt werden. Für Patientinnen und Patienten, welche sich komplementärmedizinisch behandeln lassen, kann sich somit zwischen dem 1. Oktober und Ende Dezember 2005 eine Versicherungslücke ergeben, weil die komplementärmedizinischen Behandlungen aus der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden und allenfalls auch keine Zusatzversicherung dafür vorhanden ist.</p><p>Müssen die Versicherten in diesem Fall während den letzten drei Monaten dieses Jahres die komplementärmedizinischen Leistungen selber bezahlen?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p>
  • Allfällige Versicherungslücke für komplementärmedizinische Leistungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Per 1. Juli 2005 fällt die Komplementärmedizin aus dem Pflichtleistungskatalog. Ab nächstem Jahr werden die meisten Versicherer für komplementärmedizinische Leistungen Zusatzversicherungen anbieten. Gemäss Empfehlung des BAG können komplementärmedizinische Leistungen noch bis zum 30. September 2005 aus der Grundversicherung bezahlt werden. Für Patientinnen und Patienten, welche sich komplementärmedizinisch behandeln lassen, kann sich somit zwischen dem 1. Oktober und Ende Dezember 2005 eine Versicherungslücke ergeben, weil die komplementärmedizinischen Behandlungen aus der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden und allenfalls auch keine Zusatzversicherung dafür vorhanden ist.</p><p>Müssen die Versicherten in diesem Fall während den letzten drei Monaten dieses Jahres die komplementärmedizinischen Leistungen selber bezahlen?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p>
    • Allfällige Versicherungslücke für komplementärmedizinische Leistungen

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