Rasche Inkraftsetzung der eidgenössischen Strafprozessordnung durch den Bund

ShortId
05.5143
Id
20055143
Updated
27.07.2023 19:02
Language
de
Title
Rasche Inkraftsetzung der eidgenössischen Strafprozessordnung durch den Bund
AdditionalIndexing
12;Strafverfahren;Bundesstrafrechtspflege;Inkrafttreten des Gesetzes;Bundesstrafgericht
1
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L05K0505010401, Bundesstrafrechtspflege
  • L04K05040402, Strafverfahren
  • L06K050501030102, Bundesstrafgericht
Texts
  • <p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass durch das zweistufige Bundesstrafverfahren Dutzende von Fällen beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt liegen und das Bundesstrafgericht in Bellinzona nur zögerlich erreichen?</p><p>Sieht der Bundesrat den Ausweg aus dieser misslichen Situation darin, dass die eidgenössische Strafprozessordnung, die einen Wechsel vom Untersuchungsrichtermodell zum Staatsanwaltsmodell vorsieht, rascher als geplant - also nicht erst 2010 - in Kraft gesetzt werden könnte?</p>
  • Rasche Inkraftsetzung der eidgenössischen Strafprozessordnung durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass durch das zweistufige Bundesstrafverfahren Dutzende von Fällen beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt liegen und das Bundesstrafgericht in Bellinzona nur zögerlich erreichen?</p><p>Sieht der Bundesrat den Ausweg aus dieser misslichen Situation darin, dass die eidgenössische Strafprozessordnung, die einen Wechsel vom Untersuchungsrichtermodell zum Staatsanwaltsmodell vorsieht, rascher als geplant - also nicht erst 2010 - in Kraft gesetzt werden könnte?</p>
    • Rasche Inkraftsetzung der eidgenössischen Strafprozessordnung durch den Bund

Back to List