Psychotherapie und Rehabilitation. Wer entscheidet?

ShortId
05.5149
Id
20055149
Updated
27.07.2023 21:36
Language
de
Title
Psychotherapie und Rehabilitation. Wer entscheidet?
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: medizinische Rehabilitation;Krankenversicherung;Psychotherapie;Therapeutik
1
  • L04K16030204, Psychotherapie
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01040109, Krankenversicherung
Texts
  • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat beschlossen, die Komplementärmedizin aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zu streichen; dies trotz der grossen Zufriedenheit der Versicherten, der geringen Kosten, um die es hierbei geht, und der viel differenzierteren, ja sogar positiven Stellungnahmen der FMH und der Fachleute, die das EDI beauftragt hat. Als Nächstes nimmt sich Bundesrat Pascal Couchepin - via Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor des BAG - die Psychotherapie und die Rehabilitation vor, die als "Wellnessmedizin" bezeichnet und deren medizinischer Nutzen angezweifelt wird.</p><p>Die zuständigen Fachkreise wurden nicht konsultiert, und es stellt sich die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Bundesrat Couchepin und der Vizedirektor des BAG ihre Entscheidungen treffen werden.</p>
  • Psychotherapie und Rehabilitation. Wer entscheidet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat beschlossen, die Komplementärmedizin aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zu streichen; dies trotz der grossen Zufriedenheit der Versicherten, der geringen Kosten, um die es hierbei geht, und der viel differenzierteren, ja sogar positiven Stellungnahmen der FMH und der Fachleute, die das EDI beauftragt hat. Als Nächstes nimmt sich Bundesrat Pascal Couchepin - via Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor des BAG - die Psychotherapie und die Rehabilitation vor, die als "Wellnessmedizin" bezeichnet und deren medizinischer Nutzen angezweifelt wird.</p><p>Die zuständigen Fachkreise wurden nicht konsultiert, und es stellt sich die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Bundesrat Couchepin und der Vizedirektor des BAG ihre Entscheidungen treffen werden.</p>
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