Gefahrenkarten rasch erstellen

ShortId
05.5215
Id
20055215
Updated
28.07.2023 08:12
Language
de
Title
Gefahrenkarten rasch erstellen
AdditionalIndexing
52;freie Schlagwörter: vgl. Ip. Wyss 01.3045;freie Schlagwörter: http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2001/d_gesch_20013045.htm;Atlas;Verhütung von Gefahren;Klimaveränderung;Naturgefahren;Überschwemmung;Schaden;Unwetter
1
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L03K020204, Atlas
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L05K0507020204, Schaden
  • L05K0602020603, Überschwemmung
  • L05K0602020604, Unwetter
Texts
  • <p>Die Erstellung von Gefahrenkarten und vor allem die darauffolgende raumplanerische Umsetzung sind ein aufwendiger Prozess, der nicht beliebig beschleunigt werden kann. Die Verantwortung für die Gefahrenkarten liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Ihre direkte Beteiligung an der Erstellung ist wegen des Einbezuges der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse nötig. Diese Akzeptanz ist eine wichtige Voraussetzung für die raumplanerische Umsetzung. Hier führen die Genehmigungsverfahren und Einsprachemöglichkeiten zu Verzögerungen, die weit grösser sind als bei der reinen Kartenerstellung. Letztere kann bis 2011 weitgehend abgeschlossen werden. Engpässe können auch entstehen, weil die Kapazitäten der ausgewiesenen Fachleute beschränkt sind. Wichtig ist die zeitliche Optimierung beider Schritte, Erstellung und Umsetzung. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz dabei zeitlich und qualitätsmässig gut da, wie das Interesse des Auslandes am schweizerischen Vorgehen beweist.</p>
  • <p>Nach den Unwettern im August 2005 hat sich herausgestellt, dass die Naturgefahrenkarten nicht in allen Kantonen erstellt worden sind. Diese Karten erfassen für die Naturgefahren die zu erwartende Auftretenshäufigkeit und Intensität sowie die Zonen, die besonders geschützt und bei vorhersehbaren Unwettern evakuiert werden müssen. Die Gefahrenkarten werden voraussichtlich erst in acht bis zehn Jahren fertig gestellt sein. Im Jahre 2001 hat der Bundesrat auf die Interpellation Wyss geantwortet, er erwarte, dass die Wald- und Wasserbaugesetzgebung hinsichtlich der Gefahrenbeurteilung in den Gebieten, wo der grösste Handlungsbedarf ausgewiesen ist, bis im Jahre 2005 vollzogen ist.</p><p>Sieht der Bundesrat vor, Förderungsmassnahmen zu ergreifen, um die Erstellung der Gefahrenkarten zu beschleunigen, und die finanzielle Unterstützung gemäss Artikel 36 des Bundesgesetzes über den Wald, Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Wasserbau und Artikel 43 der Verordnung über den Wald bereitzustellen?</p>
  • Gefahrenkarten rasch erstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erstellung von Gefahrenkarten und vor allem die darauffolgende raumplanerische Umsetzung sind ein aufwendiger Prozess, der nicht beliebig beschleunigt werden kann. Die Verantwortung für die Gefahrenkarten liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Ihre direkte Beteiligung an der Erstellung ist wegen des Einbezuges der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse nötig. Diese Akzeptanz ist eine wichtige Voraussetzung für die raumplanerische Umsetzung. Hier führen die Genehmigungsverfahren und Einsprachemöglichkeiten zu Verzögerungen, die weit grösser sind als bei der reinen Kartenerstellung. Letztere kann bis 2011 weitgehend abgeschlossen werden. Engpässe können auch entstehen, weil die Kapazitäten der ausgewiesenen Fachleute beschränkt sind. Wichtig ist die zeitliche Optimierung beider Schritte, Erstellung und Umsetzung. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz dabei zeitlich und qualitätsmässig gut da, wie das Interesse des Auslandes am schweizerischen Vorgehen beweist.</p>
    • <p>Nach den Unwettern im August 2005 hat sich herausgestellt, dass die Naturgefahrenkarten nicht in allen Kantonen erstellt worden sind. Diese Karten erfassen für die Naturgefahren die zu erwartende Auftretenshäufigkeit und Intensität sowie die Zonen, die besonders geschützt und bei vorhersehbaren Unwettern evakuiert werden müssen. Die Gefahrenkarten werden voraussichtlich erst in acht bis zehn Jahren fertig gestellt sein. Im Jahre 2001 hat der Bundesrat auf die Interpellation Wyss geantwortet, er erwarte, dass die Wald- und Wasserbaugesetzgebung hinsichtlich der Gefahrenbeurteilung in den Gebieten, wo der grösste Handlungsbedarf ausgewiesen ist, bis im Jahre 2005 vollzogen ist.</p><p>Sieht der Bundesrat vor, Förderungsmassnahmen zu ergreifen, um die Erstellung der Gefahrenkarten zu beschleunigen, und die finanzielle Unterstützung gemäss Artikel 36 des Bundesgesetzes über den Wald, Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Wasserbau und Artikel 43 der Verordnung über den Wald bereitzustellen?</p>
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