Heiratsstrafe

ShortId
05.5224
Id
20055224
Updated
27.07.2023 19:30
Language
de
Title
Heiratsstrafe
AdditionalIndexing
24;Familienbesteuerung;Konkubinat;Gleichbehandlung;Eheschliessung
1
  • L05K1107040301, Familienbesteuerung
  • L04K01030504, Konkubinat
  • L05K0103010304, Eheschliessung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
Texts
  • <p>Es gibt Begriffe, die werden durch ständige Wiederholung weder intelligenter noch korrekter - das Wort "Heiratsstrafe" gehört dazu. Selbst der Bundesrat verwendet diesen Begriff, als ob eine Heirat etwas Unschickliches oder gar Strafbares wäre. Er schreibt von der "steuerlichen Mehrbelastung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber gleichgestellten Konkubinatspaaren".</p><p>Tatsache ist: Konkubinatspaare sind Ehepaaren gegenüber nicht gleichgestellt. Während Konkubinatspartnerinnen und -partner vor dem Gesetz nicht existieren, sind Ehepaare zu "einträchtigem Zusammenwirken verpflichtet, sie schulden einander Treue und Beistand, erziehen ihre Kinder gemeinsam und nehmen auf das Wohl der ehelichen Gemeinschaft Rücksicht". (Art. 159ff. ZGB).</p><p>Inwiefern hält der Bundesrat heiraten für eine Strafe, und woraus leitet er ab, Konkubinatspaare seien den Ehepaaren "gleichgestellt"?</p>
  • Heiratsstrafe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt Begriffe, die werden durch ständige Wiederholung weder intelligenter noch korrekter - das Wort "Heiratsstrafe" gehört dazu. Selbst der Bundesrat verwendet diesen Begriff, als ob eine Heirat etwas Unschickliches oder gar Strafbares wäre. Er schreibt von der "steuerlichen Mehrbelastung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber gleichgestellten Konkubinatspaaren".</p><p>Tatsache ist: Konkubinatspaare sind Ehepaaren gegenüber nicht gleichgestellt. Während Konkubinatspartnerinnen und -partner vor dem Gesetz nicht existieren, sind Ehepaare zu "einträchtigem Zusammenwirken verpflichtet, sie schulden einander Treue und Beistand, erziehen ihre Kinder gemeinsam und nehmen auf das Wohl der ehelichen Gemeinschaft Rücksicht". (Art. 159ff. ZGB).</p><p>Inwiefern hält der Bundesrat heiraten für eine Strafe, und woraus leitet er ab, Konkubinatspaare seien den Ehepaaren "gleichgestellt"?</p>
    • Heiratsstrafe

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