Verwertungsanlage für die Reststoffe aus Shredderwerken

ShortId
05.5227
Id
20055227
Updated
14.11.2025 08:17
Language
de
Title
Verwertungsanlage für die Reststoffe aus Shredderwerken
AdditionalIndexing
52;Auto;Abfallaufbereitung;Entsorgungsgebühr
1
  • L04K06010201, Abfallaufbereitung
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K06010204, Entsorgungsgebühr
Texts
  • <p>Kurzfristig steht für die Entsorgung von Autoshredderabfällen (RESH) nur die Verbrennung in Kehrichtverbrennungs- und Sonderabfallanlagen zur Verfügung. Weil keines dieser Verfahren erlaubt, die in den Shredderabfällen enthaltenen Metalle zurückzugewinnen, und auch die Verbrennungsrückstände keine gut verwertbare Qualität aufweisen, kann es sich dabei aber nur um Zwischenlösungen handeln.</p><p>Die seinerzeit von Automobilimporteuren an die Stiftung Auto Recycling Schweiz auf freiwilliger Basis bezahlten Beiträge bleiben im Eigentum der Stiftung. Diese Mittel (rund 80 Millionen Franken) müssen gemäss Statuten der Stiftung zur Finanzierung der Entsorgung von Shredderabfällen eingesetzt werden. Die Stiftung sieht denn auch vor, weiterhin Beiträge an die Verbrennung von RESH zu leisten. Sie könnte sich auch an einer anderen Entsorgungsanlage finanziell beteiligen.</p><p>Auch wenn die Anlage in Monthey jetzt nicht realisiert wird, hat dieses Projekt doch mit dazu beigetragen, dass in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe innovativer Verfahren entwickelt und praktisch geprüft wurde; die Stiftung Auto Recycling Schweiz hatte diese Vorhaben teilweise finanziell unterstützt.</p>
  • <p>Gemäss Medienmitteilung vom 29. September 2005 wird die bewilligte und baureife Verwertungsanlage für die Reststoffe aus Shredderwerken (RESH) der Stiftung Auto Recycling Schweiz (SARS) in Monthey trotz mehr als zehnjähriger Planungszeit "vorläufig nicht gebaut". Die in Auto-Schweiz zusammengeschlossenen Automobil-Importeure "stehen dem Gedanken einer ökologisch optimalen RESH-Verwertung weiterhin wohlwollend gegenüber, sehen aber .... derzeit keine Notwendigkeit, weiterhin ihre Beiträge an die SARS zu leisten".</p><p>Kann der Bundesrat beantworten, wie die Entsorgung der Reststoffe aus Autoshredderanlagen in Zukunft erfolgen soll und was mit den Millionen Franken der von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlten vorgezogenen Entsorgungsgebühren passiert?</p>
  • Verwertungsanlage für die Reststoffe aus Shredderwerken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kurzfristig steht für die Entsorgung von Autoshredderabfällen (RESH) nur die Verbrennung in Kehrichtverbrennungs- und Sonderabfallanlagen zur Verfügung. Weil keines dieser Verfahren erlaubt, die in den Shredderabfällen enthaltenen Metalle zurückzugewinnen, und auch die Verbrennungsrückstände keine gut verwertbare Qualität aufweisen, kann es sich dabei aber nur um Zwischenlösungen handeln.</p><p>Die seinerzeit von Automobilimporteuren an die Stiftung Auto Recycling Schweiz auf freiwilliger Basis bezahlten Beiträge bleiben im Eigentum der Stiftung. Diese Mittel (rund 80 Millionen Franken) müssen gemäss Statuten der Stiftung zur Finanzierung der Entsorgung von Shredderabfällen eingesetzt werden. Die Stiftung sieht denn auch vor, weiterhin Beiträge an die Verbrennung von RESH zu leisten. Sie könnte sich auch an einer anderen Entsorgungsanlage finanziell beteiligen.</p><p>Auch wenn die Anlage in Monthey jetzt nicht realisiert wird, hat dieses Projekt doch mit dazu beigetragen, dass in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe innovativer Verfahren entwickelt und praktisch geprüft wurde; die Stiftung Auto Recycling Schweiz hatte diese Vorhaben teilweise finanziell unterstützt.</p>
    • <p>Gemäss Medienmitteilung vom 29. September 2005 wird die bewilligte und baureife Verwertungsanlage für die Reststoffe aus Shredderwerken (RESH) der Stiftung Auto Recycling Schweiz (SARS) in Monthey trotz mehr als zehnjähriger Planungszeit "vorläufig nicht gebaut". Die in Auto-Schweiz zusammengeschlossenen Automobil-Importeure "stehen dem Gedanken einer ökologisch optimalen RESH-Verwertung weiterhin wohlwollend gegenüber, sehen aber .... derzeit keine Notwendigkeit, weiterhin ihre Beiträge an die SARS zu leisten".</p><p>Kann der Bundesrat beantworten, wie die Entsorgung der Reststoffe aus Autoshredderanlagen in Zukunft erfolgen soll und was mit den Millionen Franken der von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlten vorgezogenen Entsorgungsgebühren passiert?</p>
    • Verwertungsanlage für die Reststoffe aus Shredderwerken

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