Steuerliche Begünstigung für verbrauchsarme Fahrzeuge
- ShortId
-
06.412
- Id
-
20060412
- Updated
-
10.04.2024 17:32
- Language
-
de
- Title
-
Steuerliche Begünstigung für verbrauchsarme Fahrzeuge
- AdditionalIndexing
-
48;Dieselkraftstoff;Kohlendioxid;saubere Technologie;Staub;Verschmutzung durch das Auto;luftverunreinigender Stoff;Motorfahrzeugsteuer;Energieverbrauch;Abgas;Lärm;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K11070104, Motorfahrzeugsteuer
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L06K060201010102, Staub
- L06K060201010101, Abgas
- L04K06020105, Lärm
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L05K0602010101, luftverunreinigender Stoff
- L06K170401010103, Dieselkraftstoff
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L06K070601050403, saubere Technologie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die verbindlichen Ziele im CO2-Gesetz werden im Bereich Verkehr nicht erreicht. Der Trend zu immer grösseren Fahrzeugen mit immer stärkeren Motoren und hohem Treibstoffverbrauch ist ungebrochen. Die Abgase der Verbrennungsmotoren verstärken den Treibhauseffekt. Das Energiesparpotenzial wird heute nicht ausgeschöpft. Der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoss von Fahrzeugen kann nur dann stark gesenkt werden, wenn es einen finanziellen Anreiz zum Kauf von energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen gibt.</p><p>Der Bundesrat lehnte in den letzten Jahren mehrere Vorstösse ab, welche staatliche Massnahmen z. B. gegen treibstoffintensive Offroad-Fahrzeuge verlangten. Er versprach allerdings immer, bei den Folgeprojekten zum Bericht "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" die Bonus-Malus-Projekte des BFE (nur Treibstoffverbrauch) oder des Astra (alle wichtigen Emissionen inklusive Lärm und Treibstoffverbrauch) weiterzuverfolgen. Im November 2005 entschied der Bundesrat allerdings, eine Neugestaltung der Automobilsteuer als ökologische Lenkungssteuer nicht weiterzuverfolgen. Im Februar 2006 verlangte die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz vom Bund sowohl eine Filterpflicht für Dieselfahrzeuge wie auch eine schadstoffabhängige Ausgestaltung der Automobilsteuer. Das Parlament muss daher nun handeln und die Differenzierung bei der Automobilsteuer angehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit die Automobilsteuer auf Bundesebene zur Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen beiträgt. Der Ausgestaltung der Automobilsteuer ist ein Bonus-Malus-System zugrunde zu legen. Der Bund legt die Höhe der Steuer für alle Fahrzeugtypen fest. Er berücksichtigt dabei die Energieeffizienz, den Schadstoffausstoss inklusive Feinstaub und weitere ökologische Kriterien wie z. B. Lärm. Die Kriterien müssen regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.</p>
- Steuerliche Begünstigung für verbrauchsarme Fahrzeuge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die verbindlichen Ziele im CO2-Gesetz werden im Bereich Verkehr nicht erreicht. Der Trend zu immer grösseren Fahrzeugen mit immer stärkeren Motoren und hohem Treibstoffverbrauch ist ungebrochen. Die Abgase der Verbrennungsmotoren verstärken den Treibhauseffekt. Das Energiesparpotenzial wird heute nicht ausgeschöpft. Der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoss von Fahrzeugen kann nur dann stark gesenkt werden, wenn es einen finanziellen Anreiz zum Kauf von energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen gibt.</p><p>Der Bundesrat lehnte in den letzten Jahren mehrere Vorstösse ab, welche staatliche Massnahmen z. B. gegen treibstoffintensive Offroad-Fahrzeuge verlangten. Er versprach allerdings immer, bei den Folgeprojekten zum Bericht "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" die Bonus-Malus-Projekte des BFE (nur Treibstoffverbrauch) oder des Astra (alle wichtigen Emissionen inklusive Lärm und Treibstoffverbrauch) weiterzuverfolgen. Im November 2005 entschied der Bundesrat allerdings, eine Neugestaltung der Automobilsteuer als ökologische Lenkungssteuer nicht weiterzuverfolgen. Im Februar 2006 verlangte die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz vom Bund sowohl eine Filterpflicht für Dieselfahrzeuge wie auch eine schadstoffabhängige Ausgestaltung der Automobilsteuer. Das Parlament muss daher nun handeln und die Differenzierung bei der Automobilsteuer angehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit die Automobilsteuer auf Bundesebene zur Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen beiträgt. Der Ausgestaltung der Automobilsteuer ist ein Bonus-Malus-System zugrunde zu legen. Der Bund legt die Höhe der Steuer für alle Fahrzeugtypen fest. Er berücksichtigt dabei die Energieeffizienz, den Schadstoffausstoss inklusive Feinstaub und weitere ökologische Kriterien wie z. B. Lärm. Die Kriterien müssen regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.</p>
- Steuerliche Begünstigung für verbrauchsarme Fahrzeuge
Back to List