Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Fristausdehnung für die Nichtigerklärung

ShortId
06.414
Id
20060414
Updated
10.02.2026 20:07
Language
de
Title
Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Fristausdehnung für die Nichtigerklärung
AdditionalIndexing
2811;Einbürgerung;Frist;Rechtsmissbrauch;Bürgerrecht
1
  • L05K0506010601, Bürgerrecht
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L05K0503020802, Frist
  • L04K05070205, Rechtsmissbrauch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit prüft das zuständige Bundesamt etwa vierhundert Fälle, in denen Missbrauch vermutet wird. Speziell in Fällen von so genannten Scheinehen kann der Beweis des Missbrauchs vielfach erst spät erbracht werden. Aufgrund einschlägiger Beispiele erscheint die fünfjährige Frist, innerhalb derer eine Nichtigkeit ausgesprochen werden kann, als zu kurz. Im Interesse einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung drängt sich eine Ausdehnung der Frist auf.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 41 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes ist zu ändern, indem die fünfjährige Frist für die Nichtigerklärung einer Einbürgerung, welche durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen wurde, ausgedehnt wird.</p>
  • Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Fristausdehnung für die Nichtigerklärung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit prüft das zuständige Bundesamt etwa vierhundert Fälle, in denen Missbrauch vermutet wird. Speziell in Fällen von so genannten Scheinehen kann der Beweis des Missbrauchs vielfach erst spät erbracht werden. Aufgrund einschlägiger Beispiele erscheint die fünfjährige Frist, innerhalb derer eine Nichtigkeit ausgesprochen werden kann, als zu kurz. Im Interesse einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung drängt sich eine Ausdehnung der Frist auf.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 41 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes ist zu ändern, indem die fünfjährige Frist für die Nichtigerklärung einer Einbürgerung, welche durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen wurde, ausgedehnt wird.</p>
    • Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Fristausdehnung für die Nichtigerklärung
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Zurzeit prüft das zuständige Bundesamt etwa vierhundert Fälle, in denen Missbrauch vermutet wird. Speziell in Fällen von so genannten Scheinehen kann der Beweis des Missbrauchs vielfach erst spät erbracht werden. Aufgrund einschlägiger Beispiele erscheint die fünfjährige Frist, innerhalb derer eine Nichtigkeit ausgesprochen werden kann, als zu kurz. Im Interesse einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung drängt sich eine Ausdehnung der Frist auf.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 41 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes ist zu ändern, indem die fünfjährige Frist für die Nichtigerklärung einer Einbürgerung, welche durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen wurde, ausgedehnt wird.</p>
    • Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Fristausdehnung für die Nichtigerklärung

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