Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt

ShortId
06.419
Id
20060419
Updated
10.04.2024 18:45
Language
de
Title
Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt
AdditionalIndexing
12;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Kind;elterliche Sorge;Gewalt;Erziehung
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
  • L04K01030302, Erziehung
  • L04K01030104, elterliche Sorge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mittlerweile sind in fünfzehn europäischen Ländern Körperstrafen und andere die Integrität der Kinder verletzende Handlungen (und Unterlassungen) untersagt. Dass gerade die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft nicht explizit vor Gewalthandlungen geschützt werden sollen, widerspricht menschen- und kinderrechtlichen Grundsätzen. Wie gedenkt der Bundesrat, die Integrität der Kinder in Zukunft besser zu schützen? Ebenfalls mit einem expliziten Verbot? Mit der expliziten Erwähnung des Rechtes der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung? </p><p>Auch in der Schweiz werden nach wie vor viele Kinder aus sogenannt erzieherischen Gründen körperlich bestraft. Sie werden u. a. geschlagen, geknebelt, an den Haaren gezogen, geschüttelt. Jede Ohrfeige und jeder andere körperliche Übergriff ist eine Verletzung der Integrität, ist unabhängig von den Folgen unter Erwachsenen eine Tätlichkeit und damit ein Straftatbestand. Warum dies gerade bei jenen, die am meisten unseres Schutzes bedürfen, nicht so ist oder sein soll, entzieht sich jeglicher rationaler Begründung und Werthaltung.</p><p>Erste Untersuchungen im Ausland zeigen, dass ein Verbot von Körperstrafen und anderer Handlungen, die die Integrität der Kinder verletzen, durchaus positive Effekte hat: Das Ausmass der körperlichen Gewalt ist rückläufig. Derartige gesetzliche Grundlagen beinhalten zugleich das Anrecht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung. </p><p>Untersuchungen zeigen aber auch, dass ein Verbot von körperlicher Gewalt den Eltern bzw. den Kindern nicht ausreicht. Viele Eltern weichen auf psychische Sanktionen und Erniedrigungen aus. Mit dem Verbot allein werden die elterlichen Erziehungskompetenzen nicht gestärkt. Deshalb sind dringend Massnahmen gefordert, die dazu dienen, Erziehungskompetenzen zu fördern (z. B. über die gezielte Förderung entsprechender Elternbildungsangebote).</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es soll ein Gesetz geschaffen werden, das Kinder vor Körperstrafe und anderen schlechten Behandlungen schützt, welche die physische oder psychische Integrität der Kinder verletzen.</p>
  • Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mittlerweile sind in fünfzehn europäischen Ländern Körperstrafen und andere die Integrität der Kinder verletzende Handlungen (und Unterlassungen) untersagt. Dass gerade die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft nicht explizit vor Gewalthandlungen geschützt werden sollen, widerspricht menschen- und kinderrechtlichen Grundsätzen. Wie gedenkt der Bundesrat, die Integrität der Kinder in Zukunft besser zu schützen? Ebenfalls mit einem expliziten Verbot? Mit der expliziten Erwähnung des Rechtes der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung? </p><p>Auch in der Schweiz werden nach wie vor viele Kinder aus sogenannt erzieherischen Gründen körperlich bestraft. Sie werden u. a. geschlagen, geknebelt, an den Haaren gezogen, geschüttelt. Jede Ohrfeige und jeder andere körperliche Übergriff ist eine Verletzung der Integrität, ist unabhängig von den Folgen unter Erwachsenen eine Tätlichkeit und damit ein Straftatbestand. Warum dies gerade bei jenen, die am meisten unseres Schutzes bedürfen, nicht so ist oder sein soll, entzieht sich jeglicher rationaler Begründung und Werthaltung.</p><p>Erste Untersuchungen im Ausland zeigen, dass ein Verbot von Körperstrafen und anderer Handlungen, die die Integrität der Kinder verletzen, durchaus positive Effekte hat: Das Ausmass der körperlichen Gewalt ist rückläufig. Derartige gesetzliche Grundlagen beinhalten zugleich das Anrecht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung. </p><p>Untersuchungen zeigen aber auch, dass ein Verbot von körperlicher Gewalt den Eltern bzw. den Kindern nicht ausreicht. Viele Eltern weichen auf psychische Sanktionen und Erniedrigungen aus. Mit dem Verbot allein werden die elterlichen Erziehungskompetenzen nicht gestärkt. Deshalb sind dringend Massnahmen gefordert, die dazu dienen, Erziehungskompetenzen zu fördern (z. B. über die gezielte Förderung entsprechender Elternbildungsangebote).</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es soll ein Gesetz geschaffen werden, das Kinder vor Körperstrafe und anderen schlechten Behandlungen schützt, welche die physische oder psychische Integrität der Kinder verletzen.</p>
    • Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt

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