Verbot der Tabakwerbung und des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige

ShortId
06.420
Id
20060420
Updated
14.11.2025 08:52
Language
de
Title
Verbot der Tabakwerbung und des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige
AdditionalIndexing
2841;Werbeverbot;Tabakkonsum;WHO;Jugendschutz;Konvention UNO;Ratifizierung eines Abkommens;Tabakwerbung
1
  • L06K070101030203, Tabakwerbung
  • L06K070101030205, Werbeverbot
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K15040313, WHO
  • L06K100202020501, Konvention UNO
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs ist im Februar 2005 in Kraft getreten. Damals hatten 55 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Als im Februar 2006 die Vertragsstaaten zur ersten Jahresversammlung zusammenkamen, war es schon von 116 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat das Übereinkommen nur unterzeichnet und nimmt einen Beobachterstatus ein, da sie ihre Gesetzgebung in zwei wesentlichen Punkten anpassen muss, nämlich im Bereich der Werbung und im Bereich des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige. Beides ist durch das Übereinkommen verboten.</p><p>Der Bundesrat hat 2001 das nationale Programm zur Tabakprävention 2001-2005 genehmigt. Die Ratifizierung des Übereinkommens ist Teil dieses Programms. Das Bundesamt für Gesundheit sollte dieses Jahr die Vorschläge dazu in die Vernehmlassung schicken. Der Bundesrat scheint aber überaus ängstlich zu sein. In seiner Antwort vom November 2005 auf eine Motion aus dem Ständerat (Mo. Hans Hess 05.3618, Koordination der kantonalen Tabakpräventionsmassnahmen), die eine Koordination der kantonalen Tabakpräventionsmassnahmen, insbesondere der Alterslimiten für die Abgabe von Tabakprodukten an Jugendliche verlangt, unterstreicht er nämlich die zentrale Rolle der Kantone in der Tabakprävention, in deren Hoheit es liege, "im Interesse der Prävention selber Massnahmen zur Tabakprävention zu ergreifen", und beantragt die Ablehnung der Motion. </p><p>Die Situation im Kampf gegen den Tabakmissbrauch hat sich aber sehr schnell geändert. Die Protestbewegung gegen das Rauchen ist in unerwartetem Ausmass gewachsen. Die Rauchverbote in öffentlichen Räumen werden (auch von Raucherinnen und Rauchern) akzeptiert (bei den SBB; im Tessin, wo 80 Prozent der Stimmenden soeben ein Rauchverbot in allen Cafés und Restaurants gutgeheissen haben). Die Diskussion ist im Gang und hat sich in zahlreichen Kantonen schon konkretisiert: Werbeverbote im Thurgau, Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige in der Waadt, Volksinitiative zur Einführung eines Rauchverbots in öffentlichen Räumen in Genf usw.</p><p>Das Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums auf die Gesundheit hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen. Gemäss WHO ist Tabak das einzige legal erhältliche Produkt, das unmittelbare Todesursache ist für die Hälfte der Menschen, die es regelmässig konsumieren. </p><p>Angesichts dieser Entwicklung ist die Tabakwerbung je länger je mehr anstössig und unhaltbar. Zudem wird die Schweiz mitten in der Europäischen Gemeinschaft mit deren Verboten zu einer Insel.</p><p>Im Dezember 2003 scheiterte eine parlamentarische Initiative (00.432 Grobet), die ein Verbot der Tabakwerbung verlangte, im Nationalrat knapp mit 85 zu 92 Stimmen. Angesichts der oben geschilderten Lage kann man mit guten Gründen davon ausgehen, dass das Resultat heute anders aussähe. Dies umso mehr, als es absurd erscheint, dass einerseits die Schädlichkeit des Tabakkonsums anerkannt wird und Gesetze erlassen werden, die das Rauchen in öffentlichen Räumen verbieten, und andererseits nicht nur die Produktion und der Verkauf weitergeführt werden, sondern sogar Werbung für dieses Produkt gemacht wird. </p><p>Das Parlament muss deshalb mithelfen, die Sache voranzutreiben, und Gesetzesänderungen beschliessen, die es der Schweiz ermöglichen, das Rahmenübereinkommen der WHO möglichst bald zu ratifizieren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Sie bezweckt zwei Gesetzesänderungen, die es der Schweiz ermöglichen würden, das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs möglichst bald zu ratifizieren. Es geht darum, sowohl jegliche Tabakwerbung als auch den Verkauf von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten.</p>
  • Verbot der Tabakwerbung und des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs ist im Februar 2005 in Kraft getreten. Damals hatten 55 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Als im Februar 2006 die Vertragsstaaten zur ersten Jahresversammlung zusammenkamen, war es schon von 116 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat das Übereinkommen nur unterzeichnet und nimmt einen Beobachterstatus ein, da sie ihre Gesetzgebung in zwei wesentlichen Punkten anpassen muss, nämlich im Bereich der Werbung und im Bereich des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige. Beides ist durch das Übereinkommen verboten.</p><p>Der Bundesrat hat 2001 das nationale Programm zur Tabakprävention 2001-2005 genehmigt. Die Ratifizierung des Übereinkommens ist Teil dieses Programms. Das Bundesamt für Gesundheit sollte dieses Jahr die Vorschläge dazu in die Vernehmlassung schicken. Der Bundesrat scheint aber überaus ängstlich zu sein. In seiner Antwort vom November 2005 auf eine Motion aus dem Ständerat (Mo. Hans Hess 05.3618, Koordination der kantonalen Tabakpräventionsmassnahmen), die eine Koordination der kantonalen Tabakpräventionsmassnahmen, insbesondere der Alterslimiten für die Abgabe von Tabakprodukten an Jugendliche verlangt, unterstreicht er nämlich die zentrale Rolle der Kantone in der Tabakprävention, in deren Hoheit es liege, "im Interesse der Prävention selber Massnahmen zur Tabakprävention zu ergreifen", und beantragt die Ablehnung der Motion. </p><p>Die Situation im Kampf gegen den Tabakmissbrauch hat sich aber sehr schnell geändert. Die Protestbewegung gegen das Rauchen ist in unerwartetem Ausmass gewachsen. Die Rauchverbote in öffentlichen Räumen werden (auch von Raucherinnen und Rauchern) akzeptiert (bei den SBB; im Tessin, wo 80 Prozent der Stimmenden soeben ein Rauchverbot in allen Cafés und Restaurants gutgeheissen haben). Die Diskussion ist im Gang und hat sich in zahlreichen Kantonen schon konkretisiert: Werbeverbote im Thurgau, Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige in der Waadt, Volksinitiative zur Einführung eines Rauchverbots in öffentlichen Räumen in Genf usw.</p><p>Das Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums auf die Gesundheit hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen. Gemäss WHO ist Tabak das einzige legal erhältliche Produkt, das unmittelbare Todesursache ist für die Hälfte der Menschen, die es regelmässig konsumieren. </p><p>Angesichts dieser Entwicklung ist die Tabakwerbung je länger je mehr anstössig und unhaltbar. Zudem wird die Schweiz mitten in der Europäischen Gemeinschaft mit deren Verboten zu einer Insel.</p><p>Im Dezember 2003 scheiterte eine parlamentarische Initiative (00.432 Grobet), die ein Verbot der Tabakwerbung verlangte, im Nationalrat knapp mit 85 zu 92 Stimmen. Angesichts der oben geschilderten Lage kann man mit guten Gründen davon ausgehen, dass das Resultat heute anders aussähe. Dies umso mehr, als es absurd erscheint, dass einerseits die Schädlichkeit des Tabakkonsums anerkannt wird und Gesetze erlassen werden, die das Rauchen in öffentlichen Räumen verbieten, und andererseits nicht nur die Produktion und der Verkauf weitergeführt werden, sondern sogar Werbung für dieses Produkt gemacht wird. </p><p>Das Parlament muss deshalb mithelfen, die Sache voranzutreiben, und Gesetzesänderungen beschliessen, die es der Schweiz ermöglichen, das Rahmenübereinkommen der WHO möglichst bald zu ratifizieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Sie bezweckt zwei Gesetzesänderungen, die es der Schweiz ermöglichen würden, das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs möglichst bald zu ratifizieren. Es geht darum, sowohl jegliche Tabakwerbung als auch den Verkauf von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten.</p>
    • Verbot der Tabakwerbung und des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige

Back to List