Elektronische Verfügbarkeit der Kommissionsprotokolle und -unterlagen

ShortId
06.436
Id
20060436
Updated
10.02.2026 20:44
Language
de
Title
Elektronische Verfügbarkeit der Kommissionsprotokolle und -unterlagen
AdditionalIndexing
421;freie Schlagwörter: Extranet;Datenspeicherung;parlamentarische Kommission;parlamentarische Geschäfte;Vertraulichkeit;Speicherung von Dokumenten;Amtsgeheimnis;Kommissionsprotokoll;Internet
1
  • L06K020203010201, Kommissionsprotokoll
  • L04K12040206, Speicherung von Dokumenten
  • L04K12030404, Datenspeicherung
  • L04K08030301, parlamentarische Kommission
  • L04K08030102, parlamentarische Geschäfte
  • L05K1201020202, Vertraulichkeit
  • L06K080701010103, Amtsgeheimnis
  • L05K1202020105, Internet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf Antrag der Verwaltungsdelegation beschliessen die Büros des Nationalrates und des Ständerates (Art. 109 Abs. 3 ParlG), die Parlamentsverwaltungsverordnung in dem Sinne zu ändern, dass eine Rechtsgrundlage für die elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen für den Kommissionsbetrieb geschaffen wird. Da es sich um vertrauliche Unterlagen handelt, sollen die Zugriffsberechtigungen abschliessend geregelt werden. Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, ausnahmsweise auf eine elektronische Publikation zu verzichten.</p>
  • Elektronische Verfügbarkeit der Kommissionsprotokolle und -unterlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf Antrag der Verwaltungsdelegation beschliessen die Büros des Nationalrates und des Ständerates (Art. 109 Abs. 3 ParlG), die Parlamentsverwaltungsverordnung in dem Sinne zu ändern, dass eine Rechtsgrundlage für die elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen für den Kommissionsbetrieb geschaffen wird. Da es sich um vertrauliche Unterlagen handelt, sollen die Zugriffsberechtigungen abschliessend geregelt werden. Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, ausnahmsweise auf eine elektronische Publikation zu verzichten.</p>
    • Elektronische Verfügbarkeit der Kommissionsprotokolle und -unterlagen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Auf Antrag der Verwaltungsdelegation beschliessen die Büros des Nationalrates und des Ständerates (Art. 109 Abs. 3 ParlG), die Parlamentsverwaltungsverordnung in dem Sinne zu ändern, dass eine Rechtsgrundlage für die elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen für den Kommissionsbetrieb geschaffen wird. Da es sich um vertrauliche Unterlagen handelt, sollen die Zugriffsberechtigungen abschliessend geregelt werden. Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, ausnahmsweise auf eine elektronische Publikation zu verzichten.</p>
    • Elektronische Verfügbarkeit der Kommissionsprotokolle und -unterlagen

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