Stärkung des Parlamentes in der Europapolitik
- ShortId
-
06.443
- Id
-
20060443
- Updated
-
10.04.2024 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung des Parlamentes in der Europapolitik
- AdditionalIndexing
-
421;10;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Europäische Union;Europapolitik;Aufgaben des Parlaments;Delegation EP;Parlamentsdelegation;Auskunftspflicht
- 1
-
- L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
- L02K0903, Europäische Union
- L05K0803030106, Parlamentsdelegation
- L05K0903010302, Delegation EP
- L01K09, Europapolitik
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L05K1201020101, Auskunftspflicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Einfluss des Acquis communautaire (des Rechtsbestandes) der Europäischen Union (EU) auf die schweizerische Gesetzgebung ist gross und wächst zunehmend; einerseits weil die Schweiz in verschiedenen Bereichen zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit faktisch gezwungen ist, die Regelungen der Europäischen Union zu übernehmen; andererseits weil die Schweiz grössere und grundsätzliche Gesetzgebungsprojekte der EU kennen muss, um die daraus gezogenen Überlegungen und Erkenntnisse in die eigenen Beratungen einfliessen lassen zu können. Es ist somit wichtig, dass sich National- und Ständerat im Rahmen eines stetigen Prozesses über die Projekte und Beschlüsse in der EU informieren. Ferner gilt es, einen Informationsvorsprung der Verwaltung auszugleichen. </p><p>Um den Einfluss des Parlamentes in der Europapolitik zu stärken, sind deshalb folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>1. Die Verankerung einer umfassenden und rechtzeitigen Informationspflicht</p><p>Anlehnend an den Artikel 23 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes soll eine umfassende und möglichst rasche Information des Parlamentes durch den Bundesrat auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe verankert werden. Damit soll der Bundesrat verpflichtet werden, National- und Ständerat umfassend und zum frühest möglichen Zeitpunkt über alle Vorhaben (Gesetzgebungsprojekte, -beschlüsse und Verhandlungen, Studien, Berichte von Expertenkommissionen usw.) im Rahmen der EU zu unterrichten, die für die Schweiz von Interesse sein könnten. </p><p>2. Die Schaffung einer Europadelegation</p><p>Die Europadelegation soll nach dem Vorbild der Finanz- und der Geschäftsprüfungsdelegationen ausgestaltet werden und sich aus je drei Mitgliedern der Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte zusammensetzen. Die Europadelegation wäre zum einen verantwortlich für die Triage der Informationen und zum anderen Ansprechpartnerin des Bundesrates in dringenden Fällen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Zur Stärkung des Parlamentes in der Europapolitik sind folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>1. Der Bundesrat ist zu verpflichten, das Parlament umfassend und rechtzeitig über sämtliche Gesetzgebungsprojekte und -beschlüsse in der Europäischen Union zu informieren. </p><p>2. Es ist eine Europadelegation zu schaffen, die zur Frage der Einwirkung auf diese Projekte und Beschlüsse und zu deren Umsetzung durch die Schweiz Stellung nimmt, an der bundesrätlichen Europapolitik mitwirkt und in dringenden Fällen vom Bundesrat zu konsultieren ist.</p>
- Stärkung des Parlamentes in der Europapolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Einfluss des Acquis communautaire (des Rechtsbestandes) der Europäischen Union (EU) auf die schweizerische Gesetzgebung ist gross und wächst zunehmend; einerseits weil die Schweiz in verschiedenen Bereichen zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit faktisch gezwungen ist, die Regelungen der Europäischen Union zu übernehmen; andererseits weil die Schweiz grössere und grundsätzliche Gesetzgebungsprojekte der EU kennen muss, um die daraus gezogenen Überlegungen und Erkenntnisse in die eigenen Beratungen einfliessen lassen zu können. Es ist somit wichtig, dass sich National- und Ständerat im Rahmen eines stetigen Prozesses über die Projekte und Beschlüsse in der EU informieren. Ferner gilt es, einen Informationsvorsprung der Verwaltung auszugleichen. </p><p>Um den Einfluss des Parlamentes in der Europapolitik zu stärken, sind deshalb folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>1. Die Verankerung einer umfassenden und rechtzeitigen Informationspflicht</p><p>Anlehnend an den Artikel 23 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes soll eine umfassende und möglichst rasche Information des Parlamentes durch den Bundesrat auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe verankert werden. Damit soll der Bundesrat verpflichtet werden, National- und Ständerat umfassend und zum frühest möglichen Zeitpunkt über alle Vorhaben (Gesetzgebungsprojekte, -beschlüsse und Verhandlungen, Studien, Berichte von Expertenkommissionen usw.) im Rahmen der EU zu unterrichten, die für die Schweiz von Interesse sein könnten. </p><p>2. Die Schaffung einer Europadelegation</p><p>Die Europadelegation soll nach dem Vorbild der Finanz- und der Geschäftsprüfungsdelegationen ausgestaltet werden und sich aus je drei Mitgliedern der Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte zusammensetzen. Die Europadelegation wäre zum einen verantwortlich für die Triage der Informationen und zum anderen Ansprechpartnerin des Bundesrates in dringenden Fällen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Zur Stärkung des Parlamentes in der Europapolitik sind folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>1. Der Bundesrat ist zu verpflichten, das Parlament umfassend und rechtzeitig über sämtliche Gesetzgebungsprojekte und -beschlüsse in der Europäischen Union zu informieren. </p><p>2. Es ist eine Europadelegation zu schaffen, die zur Frage der Einwirkung auf diese Projekte und Beschlüsse und zu deren Umsetzung durch die Schweiz Stellung nimmt, an der bundesrätlichen Europapolitik mitwirkt und in dringenden Fällen vom Bundesrat zu konsultieren ist.</p>
- Stärkung des Parlamentes in der Europapolitik
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