Revision des Erwerbsersatzgesetzes. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Väter

ShortId
06.448
Id
20060448
Updated
10.04.2024 18:28
Language
de
Title
Revision des Erwerbsersatzgesetzes. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Väter
AdditionalIndexing
28;Erwerbsersatzordnung;Kinderbetreuung;Vaterschaftsurlaub;Mann
1
  • L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L05K0107010302, Mann
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es braucht gesetzliche Rahmenbedingungen, damit Frauen und Männer ihre Elternrolle partnerschaftlich leben können. Der Vaterschaftsurlaub ist eine Voraussetzung, welche es auch erwerbstätigen Vätern ermöglicht, sich nach der Geburt um ihr Kind zu kümmern. Väter sollen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub haben. So kann die Kinderbetreuung von Geburt an eine partnerschaftliche Aufgabe werden. Gute Eltern-Kinder-Beziehungen bauen sich in den ersten Jahren auf und sind für das gemeinsame Leben des Kindes mit seinen Eltern sehr wichtig. Verschiedene Untersuchungen und Statistiken zeigen, dass Väter immer stärker in die Betreuungsarbeit miteinbezogen werden wollen. Nach der Geburt des ersten Kindes bleiben heute in der Regel beide Elternteile erwerbstätig. Von einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beider Elternteile profitieren die betroffenen Väter und Mütter, die Kinder und die Arbeitgeber.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Erwerbsersatzgesetz ist wie folgt abzuändern: </p><p>- Der Kreis der entschädigungsberechtigten Personen ist auf Väter auszudehnen, die bei der Geburt eines Kindes als Arbeitnehmer oder als Selbstständigerwerbende versichert waren und Betreuungsaufgaben übernehmen. </p><p>- Anspruchsberechtigten Vätern ist während mindestens acht Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung zu gewähren. </p><p>- Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Erwerbsausfall erzielt wurde. Die weiteren Bestimmungen orientieren sich nach den Regelungen bei Mutterschaft (Plafonierung, Anspruchsberechtigung usw.).</p>
  • Revision des Erwerbsersatzgesetzes. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Väter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es braucht gesetzliche Rahmenbedingungen, damit Frauen und Männer ihre Elternrolle partnerschaftlich leben können. Der Vaterschaftsurlaub ist eine Voraussetzung, welche es auch erwerbstätigen Vätern ermöglicht, sich nach der Geburt um ihr Kind zu kümmern. Väter sollen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub haben. So kann die Kinderbetreuung von Geburt an eine partnerschaftliche Aufgabe werden. Gute Eltern-Kinder-Beziehungen bauen sich in den ersten Jahren auf und sind für das gemeinsame Leben des Kindes mit seinen Eltern sehr wichtig. Verschiedene Untersuchungen und Statistiken zeigen, dass Väter immer stärker in die Betreuungsarbeit miteinbezogen werden wollen. Nach der Geburt des ersten Kindes bleiben heute in der Regel beide Elternteile erwerbstätig. Von einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beider Elternteile profitieren die betroffenen Väter und Mütter, die Kinder und die Arbeitgeber.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Erwerbsersatzgesetz ist wie folgt abzuändern: </p><p>- Der Kreis der entschädigungsberechtigten Personen ist auf Väter auszudehnen, die bei der Geburt eines Kindes als Arbeitnehmer oder als Selbstständigerwerbende versichert waren und Betreuungsaufgaben übernehmen. </p><p>- Anspruchsberechtigten Vätern ist während mindestens acht Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung zu gewähren. </p><p>- Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Erwerbsausfall erzielt wurde. Die weiteren Bestimmungen orientieren sich nach den Regelungen bei Mutterschaft (Plafonierung, Anspruchsberechtigung usw.).</p>
    • Revision des Erwerbsersatzgesetzes. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Väter

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