Begrenzung von schweren Geländewagen
- ShortId
-
06.450
- Id
-
20060450
- Updated
-
10.04.2024 17:38
- Language
-
de
- Title
-
Begrenzung von schweren Geländewagen
- AdditionalIndexing
-
48;freie Schlagwörter: Geländefahrzeug, Offroader;Auto;Kohlendioxid;Bewilligung;Zulassung des Fahrzeugs;Verschmutzung durch das Auto;Grenzwert;Geschwindigkeitsregelung
- 1
-
- L05K1803010101, Auto
- L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Autoverkehr ist für einen Grossteil des CO2-Ausstosses verantwortlich und trägt damit viel zur Klimaerwärmung bei. Neuwagen müssen dringend umweltfreundlicher werden. Grosse und schwere Geländewagen stossen sehr viel CO2 aus. Aus Klimaschutzgründen sollen sie daher möglichst wenig verkauft werden. Es sollen Grenzwerte für den CO2-Ausstoss von Personenwagen festgelegt werden in der Grössenordnung von 200 bis 250 Gramm CO2 pro Kilometer. Personenwagen, die durchschnittlich mehr CO2 pro Kilometer ausstossen als die Grenzwerte betragen, sollen nur noch aus wichtigen Gründen verkauft werden. Nicht betroffen sind Kombis, Mittelklassewagen und andere Fahrzeuge, die einen Standardverbrauch von weniger als 10,5 Liter Benzin auf 100 Kilometer haben. </p><p>Personenwagen, welche die festgelegten Grenzwerte überschreiten, aber bereits im Verkehr sind, dürfen weiterhin verwendet werden. Jedoch gilt für sie eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Denn bei hohen Geschwindigkeiten wird besonders viel CO2 ausgestossen. Dieselbe Geschwindigkeitsbeschränkung betrifft Fahrzeuge von Personen aus dem Ausland.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit Personenwagen mit einem sehr hohen durchschnittlichen CO2-Ausstoss pro Kilometer nur aus wichtigen Gründen und mit einer Sonderbewilligung zugelassen werden. Dazu sind CO2-Grenzwerte festzulegen. Für die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung oder im Ausland zugelassenen Personenwagen, deren CO2-Ausstoss über den Grenzwerten liegt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer.</p>
- Begrenzung von schweren Geländewagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Autoverkehr ist für einen Grossteil des CO2-Ausstosses verantwortlich und trägt damit viel zur Klimaerwärmung bei. Neuwagen müssen dringend umweltfreundlicher werden. Grosse und schwere Geländewagen stossen sehr viel CO2 aus. Aus Klimaschutzgründen sollen sie daher möglichst wenig verkauft werden. Es sollen Grenzwerte für den CO2-Ausstoss von Personenwagen festgelegt werden in der Grössenordnung von 200 bis 250 Gramm CO2 pro Kilometer. Personenwagen, die durchschnittlich mehr CO2 pro Kilometer ausstossen als die Grenzwerte betragen, sollen nur noch aus wichtigen Gründen verkauft werden. Nicht betroffen sind Kombis, Mittelklassewagen und andere Fahrzeuge, die einen Standardverbrauch von weniger als 10,5 Liter Benzin auf 100 Kilometer haben. </p><p>Personenwagen, welche die festgelegten Grenzwerte überschreiten, aber bereits im Verkehr sind, dürfen weiterhin verwendet werden. Jedoch gilt für sie eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Denn bei hohen Geschwindigkeiten wird besonders viel CO2 ausgestossen. Dieselbe Geschwindigkeitsbeschränkung betrifft Fahrzeuge von Personen aus dem Ausland.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit Personenwagen mit einem sehr hohen durchschnittlichen CO2-Ausstoss pro Kilometer nur aus wichtigen Gründen und mit einer Sonderbewilligung zugelassen werden. Dazu sind CO2-Grenzwerte festzulegen. Für die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung oder im Ausland zugelassenen Personenwagen, deren CO2-Ausstoss über den Grenzwerten liegt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer.</p>
- Begrenzung von schweren Geländewagen
Back to List