Gesetz zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
- ShortId
-
06.454
- Id
-
20060454
- Updated
-
10.04.2024 08:55
- Language
-
de
- Title
-
Gesetz zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
- AdditionalIndexing
-
28;freie Schlagwörter: Hooligan;Fussball;Prävention;Beziehung Bund-Kanton;Sport;Repression;Personendaten;Aufgabenteilung;Gewalt
- 1
-
- L04K01010207, Gewalt
- L04K01010102, Sport
- L05K0101010204, Fussball
- L05K0105050702, Prävention
- L04K04030305, Repression
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L06K080701020101, Aufgabenteilung
- L05K1203040202, Personendaten
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Vor kurzem wurden, namentlich im Hinblick auf die Euro 2008, Massnahmen gegen Gewalt in Stadien verabschiedet. Dabei zeigte sich, dass die damit verbundene Gesetzesänderung einige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Grundrechte und der verfassungsmässigen Rechte sowie die systematische Eingliederung aufweist.</p><p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Bestimmungen zum Kampf gegen Ausschreitungen in Stadien in das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu integrieren. Damit hat er einen unsicheren Weg gewählt, der einerseits die Schlagkraft dieses Gesetzes schwächt und andererseits unglückliche Verbindungen zwischen Terrorismus und Gewalt in Stadien schafft. Dieses Problem müsste eigentlich Gegenstand einer vertieften Prüfung sein.</p><p>Das Parlament seinerseits war im Zweifel über das richtige Vorgehen, hat aber schliesslich unter dem von der bevorstehenden Organisation der Euro 2008 herrührenden Zeitdruck eine zeitlich begrenzte Gesetzesänderung verabschiedet, um auf die Fussball-Europameisterschaft vorbereitet zu sein. Auch dieses Resultat ist nicht befriedigend, denn der Hooliganismus wird die Euro 2008 leider überleben.</p><p>Das Parlament hat weiter eine Motion angenommen, die den Kantonen vorschreibt, das Problem ihrerseits zu lösen, dies aber ohne zu wissen, ob die Kantone überhaupt bereit und gewillt sind, dies zu tun, und ohne zu wissen, ob diese Aufgabe bis Ende 2009 erfüllt werden kann. Ausserdem ist es nicht angebracht, die Bekämpfung dieses Phänomens ganz allein den Kantonen zu überlassen. Denn es ist allgemein bekannt, dass was die Herkunft der Gewalttäter, die Vorbereitungshandlungen als auch die Auswirkungen betrifft, regionale und gar nationale Grenzen überschritten werden.</p><p>Die Notwendigkeit eines klaren gesetzlichen Rahmens für die Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird von niemandem bestritten. Eine solche gesetzliche Regelung darf aber nicht zeitlich begrenzt sein. Weiter ist die Rolle der Kantone in diesem Bereich zwar unbestritten; es braucht aber eine einheitliche Gesetzgebung, also eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene.</p><p>In einem solchen Gesetz müsste versucht werden, ein Gleichgewicht zwischen den Präventions- und den Repressionsmassnahmen zu finden. Insbesondere müsste eine verstärkte und besser koordinierte Präventionsarbeit in den Sportvereinen und den Sportverbänden vorgesehen werden.</p><p>Das Gesetz müsste ausserdem die genauen Voraussetzungen festlegen, unter denen Personendaten in einer Datenbank gespeichert werden können.</p><p>Schliesslich müsste es die Aufgaben des Bundes und die Aufgaben der Kantone klar voneinander abgrenzen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesgesetzgebung ist folgendermassen zu ergänzen:</p><p>1. Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung auf Bundesebene geschaffen werden zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.</p><p>2. Diese Regelung soll ein Gleichgewicht zwischen Repressions- und Präventionsmassnahmen anstreben.</p><p>3. Sie soll eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vorsehen.</p>
- Gesetz zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Vor kurzem wurden, namentlich im Hinblick auf die Euro 2008, Massnahmen gegen Gewalt in Stadien verabschiedet. Dabei zeigte sich, dass die damit verbundene Gesetzesänderung einige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Grundrechte und der verfassungsmässigen Rechte sowie die systematische Eingliederung aufweist.</p><p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Bestimmungen zum Kampf gegen Ausschreitungen in Stadien in das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu integrieren. Damit hat er einen unsicheren Weg gewählt, der einerseits die Schlagkraft dieses Gesetzes schwächt und andererseits unglückliche Verbindungen zwischen Terrorismus und Gewalt in Stadien schafft. Dieses Problem müsste eigentlich Gegenstand einer vertieften Prüfung sein.</p><p>Das Parlament seinerseits war im Zweifel über das richtige Vorgehen, hat aber schliesslich unter dem von der bevorstehenden Organisation der Euro 2008 herrührenden Zeitdruck eine zeitlich begrenzte Gesetzesänderung verabschiedet, um auf die Fussball-Europameisterschaft vorbereitet zu sein. Auch dieses Resultat ist nicht befriedigend, denn der Hooliganismus wird die Euro 2008 leider überleben.</p><p>Das Parlament hat weiter eine Motion angenommen, die den Kantonen vorschreibt, das Problem ihrerseits zu lösen, dies aber ohne zu wissen, ob die Kantone überhaupt bereit und gewillt sind, dies zu tun, und ohne zu wissen, ob diese Aufgabe bis Ende 2009 erfüllt werden kann. Ausserdem ist es nicht angebracht, die Bekämpfung dieses Phänomens ganz allein den Kantonen zu überlassen. Denn es ist allgemein bekannt, dass was die Herkunft der Gewalttäter, die Vorbereitungshandlungen als auch die Auswirkungen betrifft, regionale und gar nationale Grenzen überschritten werden.</p><p>Die Notwendigkeit eines klaren gesetzlichen Rahmens für die Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird von niemandem bestritten. Eine solche gesetzliche Regelung darf aber nicht zeitlich begrenzt sein. Weiter ist die Rolle der Kantone in diesem Bereich zwar unbestritten; es braucht aber eine einheitliche Gesetzgebung, also eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene.</p><p>In einem solchen Gesetz müsste versucht werden, ein Gleichgewicht zwischen den Präventions- und den Repressionsmassnahmen zu finden. Insbesondere müsste eine verstärkte und besser koordinierte Präventionsarbeit in den Sportvereinen und den Sportverbänden vorgesehen werden.</p><p>Das Gesetz müsste ausserdem die genauen Voraussetzungen festlegen, unter denen Personendaten in einer Datenbank gespeichert werden können.</p><p>Schliesslich müsste es die Aufgaben des Bundes und die Aufgaben der Kantone klar voneinander abgrenzen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesgesetzgebung ist folgendermassen zu ergänzen:</p><p>1. Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung auf Bundesebene geschaffen werden zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.</p><p>2. Diese Regelung soll ein Gleichgewicht zwischen Repressions- und Präventionsmassnahmen anstreben.</p><p>3. Sie soll eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vorsehen.</p>
- Gesetz zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
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