Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen

ShortId
06.462
Id
20060462
Updated
10.04.2024 18:10
Language
de
Title
Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen
AdditionalIndexing
421;Offenlegung der Interessenbindungen;Parlamentarier/in;private Einkünfte der Parlamentsmitglieder;Transparenz
1
  • L04K08030404, Offenlegung der Interessenbindungen
  • L05K0803040102, private Einkünfte der Parlamentsmitglieder
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L03K080304, Parlamentarier/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Abständen heisst es in der Öffentlichkeit, wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier seien käuflich. Ist es nicht Käuflichkeit, ist doch immer wieder von Abhängigkeiten die Rede. Diesen Vorwurf hören und lesen wir nicht gerne. Mit einer Offenlegung der Interessenbindungen können wir derartigen Vorwürfen aktiv begegnen und vorbeugen.</p><p>Eine gewisse Transparenz in Sachen Interessenbindungen besteht heute schon. Gemäss geltendem Recht sind beim Amtsantritt und jeweils zu Jahresbeginn dem Büro die Interessenbindungen anzugeben. Die finanzielle Seite ist aber bislang davon ausgenommen. Das will diese parlamentarische Initiative ändern. </p><p>Ein gewisses Tempo ist angezeigt, und der Weg über die parlamentarische Initiative führt am schnellsten zum Ziel. Das Anliegen wurde 2005 von Nationalrätin Cécile Bühlmann in einer Motion thematisiert - von 82 Ratsmitgliedern unterzeichnet. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates übernahm das Anliegen in Form einer Kommissionsinitiative, doch diese überstand die Kommissionsberatungen nicht. Der Rat soll sich deshalb bald materiell mit der Sache befassen können.</p><p>Inhaltlich schlägt die parlamentarische Initiative vor, dass Bruttoeinkünfte aus Interessenbindungen ab 10 000 Franken pro Mandat und Jahr anzugeben sind. Die Höhe des Betrags berücksichtigt Vorbehalte, die in der Kommission laut geworden sind. Zudem sind nur Einkommen offenzulegen, die aus Tätigkeiten in Führungsgremien erzielt werden. Der Verweis auf das Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern hat den Vorteil, dass die Einkünfte durch eine langjährige Praxis, Rechtsprechung und Lehre bestimmt sind.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 11 des Parlamentsgesetzes ist folgendermassen zu ergänzen:</p><p>Art. 11</p><p>....</p><p>Abs. 1bis</p><p>Bei folgenden Tätigkeiten ergänzt jedes Ratsmitglied seine Angaben im Interessenregister mit den Bruttoeinkünften, sofern die Bruttoeinkünfte pro Jahr und Mandat 10 000 Franken übersteigen: </p><p>Bst. a</p><p>Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen und Interessengruppierungen des schweizerischen oder ausländischen Rechtes; </p><p>Bst. b</p><p>Tätigkeiten in Expertengremien für Bundesstellen und schweizerische oder ausländische Interessengruppierungen.</p><p>Abs. 1ter</p><p>Die Einkünfte bemessen sich gleich wie die steuerbaren Bruttoeinkünfte gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer.</p><p>....</p>
  • Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Abständen heisst es in der Öffentlichkeit, wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier seien käuflich. Ist es nicht Käuflichkeit, ist doch immer wieder von Abhängigkeiten die Rede. Diesen Vorwurf hören und lesen wir nicht gerne. Mit einer Offenlegung der Interessenbindungen können wir derartigen Vorwürfen aktiv begegnen und vorbeugen.</p><p>Eine gewisse Transparenz in Sachen Interessenbindungen besteht heute schon. Gemäss geltendem Recht sind beim Amtsantritt und jeweils zu Jahresbeginn dem Büro die Interessenbindungen anzugeben. Die finanzielle Seite ist aber bislang davon ausgenommen. Das will diese parlamentarische Initiative ändern. </p><p>Ein gewisses Tempo ist angezeigt, und der Weg über die parlamentarische Initiative führt am schnellsten zum Ziel. Das Anliegen wurde 2005 von Nationalrätin Cécile Bühlmann in einer Motion thematisiert - von 82 Ratsmitgliedern unterzeichnet. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates übernahm das Anliegen in Form einer Kommissionsinitiative, doch diese überstand die Kommissionsberatungen nicht. Der Rat soll sich deshalb bald materiell mit der Sache befassen können.</p><p>Inhaltlich schlägt die parlamentarische Initiative vor, dass Bruttoeinkünfte aus Interessenbindungen ab 10 000 Franken pro Mandat und Jahr anzugeben sind. Die Höhe des Betrags berücksichtigt Vorbehalte, die in der Kommission laut geworden sind. Zudem sind nur Einkommen offenzulegen, die aus Tätigkeiten in Führungsgremien erzielt werden. Der Verweis auf das Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern hat den Vorteil, dass die Einkünfte durch eine langjährige Praxis, Rechtsprechung und Lehre bestimmt sind.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 11 des Parlamentsgesetzes ist folgendermassen zu ergänzen:</p><p>Art. 11</p><p>....</p><p>Abs. 1bis</p><p>Bei folgenden Tätigkeiten ergänzt jedes Ratsmitglied seine Angaben im Interessenregister mit den Bruttoeinkünften, sofern die Bruttoeinkünfte pro Jahr und Mandat 10 000 Franken übersteigen: </p><p>Bst. a</p><p>Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen und Interessengruppierungen des schweizerischen oder ausländischen Rechtes; </p><p>Bst. b</p><p>Tätigkeiten in Expertengremien für Bundesstellen und schweizerische oder ausländische Interessengruppierungen.</p><p>Abs. 1ter</p><p>Die Einkünfte bemessen sich gleich wie die steuerbaren Bruttoeinkünfte gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer.</p><p>....</p>
    • Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen

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