Ein Kind, eine Zulage

ShortId
06.476
Id
20060476
Updated
10.02.2026 20:55
Language
de
Title
Ein Kind, eine Zulage
AdditionalIndexing
28;Familienzulage;selbstständig Erwerbstätige/r;Gesetz
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Kinderzulagensystem soll in der ganzen Schweiz so ausgestaltet sein, dass der Grundsatz "Ein Kind, eine Zulage" verwirklicht wird. Bestehende Lücken bei der Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen sollen damit geschlossen werden. </p><p>Nach dem heute geltenden Kinderzulagengesetz erhalten Selbständigerwerbende für ihre Kinder keine Zulagen. In einigen Kantonen gibt es zwar auch für Selbständigerwerbende Kinderzulagen. Die bestehende Ungleichbehandlung der Selbständigerwerbenden zwischen den Kantonen soll abgeschafft werden, und die Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen soll in der ganzen Schweiz harmonisiert und vereinheitlicht werden. Die Unterscheidung zwischen Kindern von Arbeitnehmenden und Kindern von Selbständigerwerbenden ist überholt. Kinder sind Kinder, unabhängig vom Status ihrer Eltern. </p><p>Es ist nicht verständlich, dass Arbeitnehmende, die sich entscheiden, ein eigenes Unternehmen zu gründen, für diese unternehmerische Entscheidung mit dem Entzug der Kinderzulagen bestraft werden. Kommt hinzu, dass auch für Selbständigerwerbende die Kinderzulagen einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Kinderkosten darstellen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Familienzulagengesetz ist so anzupassen, dass für die Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen das Prinzip "Ein Kind, eine Zulage" gewährleistet ist.</p>
  • Ein Kind, eine Zulage
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20113004
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Kinderzulagensystem soll in der ganzen Schweiz so ausgestaltet sein, dass der Grundsatz "Ein Kind, eine Zulage" verwirklicht wird. Bestehende Lücken bei der Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen sollen damit geschlossen werden. </p><p>Nach dem heute geltenden Kinderzulagengesetz erhalten Selbständigerwerbende für ihre Kinder keine Zulagen. In einigen Kantonen gibt es zwar auch für Selbständigerwerbende Kinderzulagen. Die bestehende Ungleichbehandlung der Selbständigerwerbenden zwischen den Kantonen soll abgeschafft werden, und die Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen soll in der ganzen Schweiz harmonisiert und vereinheitlicht werden. Die Unterscheidung zwischen Kindern von Arbeitnehmenden und Kindern von Selbständigerwerbenden ist überholt. Kinder sind Kinder, unabhängig vom Status ihrer Eltern. </p><p>Es ist nicht verständlich, dass Arbeitnehmende, die sich entscheiden, ein eigenes Unternehmen zu gründen, für diese unternehmerische Entscheidung mit dem Entzug der Kinderzulagen bestraft werden. Kommt hinzu, dass auch für Selbständigerwerbende die Kinderzulagen einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Kinderkosten darstellen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Familienzulagengesetz ist so anzupassen, dass für die Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen das Prinzip "Ein Kind, eine Zulage" gewährleistet ist.</p>
    • Ein Kind, eine Zulage
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Das Kinderzulagensystem soll in der ganzen Schweiz so ausgestaltet sein, dass der Grundsatz "Ein Kind, eine Zulage" verwirklicht wird. Bestehende Lücken bei der Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen sollen damit geschlossen werden. </p><p>Nach dem heute geltenden Kinderzulagengesetz erhalten Selbständigerwerbende für ihre Kinder keine Zulagen. In einigen Kantonen gibt es zwar auch für Selbständigerwerbende Kinderzulagen. Die bestehende Ungleichbehandlung der Selbständigerwerbenden zwischen den Kantonen soll abgeschafft werden, und die Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen soll in der ganzen Schweiz harmonisiert und vereinheitlicht werden. Die Unterscheidung zwischen Kindern von Arbeitnehmenden und Kindern von Selbständigerwerbenden ist überholt. Kinder sind Kinder, unabhängig vom Status ihrer Eltern. </p><p>Es ist nicht verständlich, dass Arbeitnehmende, die sich entscheiden, ein eigenes Unternehmen zu gründen, für diese unternehmerische Entscheidung mit dem Entzug der Kinderzulagen bestraft werden. Kommt hinzu, dass auch für Selbständigerwerbende die Kinderzulagen einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Kinderkosten darstellen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Familienzulagengesetz ist so anzupassen, dass für die Anspruchsberechtigung auf Kinderzulagen das Prinzip "Ein Kind, eine Zulage" gewährleistet ist.</p>
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