Geschenke und andere unentgeltliche Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier

ShortId
06.480
Id
20060480
Updated
14.11.2025 08:05
Language
de
Title
Geschenke und andere unentgeltliche Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier
AdditionalIndexing
421;Offenlegung der Interessenbindungen;Parlamentarier/in;Einkünfte der Parlamentsmitglieder;Transparenz;Korruption
1
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L05K0501020104, Korruption
  • L04K08030404, Offenlegung der Interessenbindungen
  • L04K08030401, Einkünfte der Parlamentsmitglieder
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die obligatorische Offenlegung von Geschenken und unentgeltlichen Leistungen erlaubt es, präventiv gegen Personen und Organisationen vorzugehen, die auf diese Weise Druck auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ausüben wollen. Gleichzeitig kann so verhindert werden, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgrund der mangelnden Transparenz von der gegenwärtigen Situation profitieren und der materiellen Verlockung erliegen. Die Gesetzesrevision soll für Geschenke und Leistungen jeglicher Art gelten. Es sind jedoch gewisse Ausnahmen in Erwägung zu ziehen, so zum Beispiel für gewöhnliche Geschäftsessen oder kleine Anerkennungen mit geringem Wert.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung des Parlamentsgesetzes soll ein öffentliches Register eingeführt werden, das über Geschenke und private Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier Auskunft gibt. Dieses Register soll auf der Internetseite des Parlamentes allgemein zugänglich sein.</p><p>In der Revision des Parlamentsgesetzes muss vorgesehen sein, dass Geschenke und andere Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier obligatorisch in das Register einzutragen sind, bevor das Geschenk oder die Leistung ausgehändigt bzw. erbracht wird, und zwar mit Angabe des exakten wirtschaftlichen Werts. Dabei sollen für Geschenke und Leistungen, die zwar keinen Warenwert, dafür manchmal einen hohen symbolischen Wert besitzen (z. B. ein Kuss von der Miss Schweiz), Ausnahmen geprüft werden.</p><p>In der Revision des Parlamentsgesetzes ist ausserdem vorzusehen, dass alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier überprüfen müssen, ob ein Geschenk, das sie erhalten, oder eine Leistung, die sie bezogen haben, im Register eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, so informiert die Parlamentarierin oder der Parlamentarier das Sekretariat des Parlamentes. </p><p>Schliesslich ist zu prüfen, ob ein System denkbar ist, das Parlamentarierinnen und Parlamentarier verpflichtet offenzulegen, ob sie ein Geschenk oder eine Leistung angenommen oder abgelehnt haben.</p>
  • Geschenke und andere unentgeltliche Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die obligatorische Offenlegung von Geschenken und unentgeltlichen Leistungen erlaubt es, präventiv gegen Personen und Organisationen vorzugehen, die auf diese Weise Druck auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ausüben wollen. Gleichzeitig kann so verhindert werden, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgrund der mangelnden Transparenz von der gegenwärtigen Situation profitieren und der materiellen Verlockung erliegen. Die Gesetzesrevision soll für Geschenke und Leistungen jeglicher Art gelten. Es sind jedoch gewisse Ausnahmen in Erwägung zu ziehen, so zum Beispiel für gewöhnliche Geschäftsessen oder kleine Anerkennungen mit geringem Wert.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einer Änderung des Parlamentsgesetzes soll ein öffentliches Register eingeführt werden, das über Geschenke und private Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier Auskunft gibt. Dieses Register soll auf der Internetseite des Parlamentes allgemein zugänglich sein.</p><p>In der Revision des Parlamentsgesetzes muss vorgesehen sein, dass Geschenke und andere Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier obligatorisch in das Register einzutragen sind, bevor das Geschenk oder die Leistung ausgehändigt bzw. erbracht wird, und zwar mit Angabe des exakten wirtschaftlichen Werts. Dabei sollen für Geschenke und Leistungen, die zwar keinen Warenwert, dafür manchmal einen hohen symbolischen Wert besitzen (z. B. ein Kuss von der Miss Schweiz), Ausnahmen geprüft werden.</p><p>In der Revision des Parlamentsgesetzes ist ausserdem vorzusehen, dass alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier überprüfen müssen, ob ein Geschenk, das sie erhalten, oder eine Leistung, die sie bezogen haben, im Register eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, so informiert die Parlamentarierin oder der Parlamentarier das Sekretariat des Parlamentes. </p><p>Schliesslich ist zu prüfen, ob ein System denkbar ist, das Parlamentarierinnen und Parlamentarier verpflichtet offenzulegen, ob sie ein Geschenk oder eine Leistung angenommen oder abgelehnt haben.</p>
    • Geschenke und andere unentgeltliche Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier

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