Ausweisung ausländischer Eltern bei Straftaten ihrer Kinder

ShortId
06.483
Id
20060483
Updated
10.04.2024 18:36
Language
de
Title
Ausweisung ausländischer Eltern bei Straftaten ihrer Kinder
AdditionalIndexing
12;2811;Ausländer/in;Niederlassungsrecht;Ausländerrecht;Kind;strafbare Handlung;Eltern;Niederlassung von Ausländern/-innen;Ausweisung
1
  • L05K0501020202, Ausweisung
  • L04K01030301, Eltern
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K05020505, Niederlassungsrecht
  • L03K050601, Ausländerrecht
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L05K0506010101, Niederlassung von Ausländern/-innen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kriminalität bei Jugendlichen ist im Steigen begriffen. Viele Straftaten, die kürzlich Staub aufgewirbelt haben, wurden von ausländischen Jugendlichen begangen. </p><p>Die Behörden sind deshalb zu verpflichten, Ausländern unverzüglich die Aufenthaltsbewilligungen zu entziehen, selbst wenn sie "kleinere" Straftaten begehen (massive Schlägereien, Verursachen von Messerstechereien, Verkauf von Drogen auf der Strasse, Entreissdiebstähle usw.). Auch bei Niederlassungsbewilligungen ist künftig härter durchzugreifen; Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b AuG ist extensiv anzuwenden.</p><p>Unser Land kann nicht tolerieren, dass Ausländer Kinder in die Schweiz mitbringen, die Gewalt in unsere Schulen tragen. Es ist offensichtlich, dass in solchen Fällen die soziale Kontrolle durch die Eltern und Familien nicht oder nur schlecht funktioniert. Mit der Ausweitung des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung auf die Familie wird eine enorme Signalwirkung erzielt: Landauf landab würden sich Zehntausende von Einwanderungsfamilien bewusst, dass sie ausgewiesen werden können, wenn ihre Kinder gewalttätig werden. Die Folge wäre, dass die Eltern energisch Einfluss auf ihre Kinder nehmen würden. Eine drohende Ausweisung würde die Integration fördern und viele Einwanderer zwingen, sich besser um ihre Kinder zu kümmern und deren Verhalten zu kontrollieren. Ein deutlicher Rückgang der Ausländerkriminalität bei Jugendlichen wäre zu erwarten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Artikel 62 und 63 des neuen Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) seien so zu ergänzen, dass die Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer auch dann widerrufen werden können, wenn deren minderjährige Kinder straffällig werden. Bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien, Morddrohungen gegenüber Lehrern usw. ist der Widerruf der Bewilligung zwingend anzuordnen, selbst wenn zuvor bereits die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist.</p>
  • Ausweisung ausländischer Eltern bei Straftaten ihrer Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kriminalität bei Jugendlichen ist im Steigen begriffen. Viele Straftaten, die kürzlich Staub aufgewirbelt haben, wurden von ausländischen Jugendlichen begangen. </p><p>Die Behörden sind deshalb zu verpflichten, Ausländern unverzüglich die Aufenthaltsbewilligungen zu entziehen, selbst wenn sie "kleinere" Straftaten begehen (massive Schlägereien, Verursachen von Messerstechereien, Verkauf von Drogen auf der Strasse, Entreissdiebstähle usw.). Auch bei Niederlassungsbewilligungen ist künftig härter durchzugreifen; Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b AuG ist extensiv anzuwenden.</p><p>Unser Land kann nicht tolerieren, dass Ausländer Kinder in die Schweiz mitbringen, die Gewalt in unsere Schulen tragen. Es ist offensichtlich, dass in solchen Fällen die soziale Kontrolle durch die Eltern und Familien nicht oder nur schlecht funktioniert. Mit der Ausweitung des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung auf die Familie wird eine enorme Signalwirkung erzielt: Landauf landab würden sich Zehntausende von Einwanderungsfamilien bewusst, dass sie ausgewiesen werden können, wenn ihre Kinder gewalttätig werden. Die Folge wäre, dass die Eltern energisch Einfluss auf ihre Kinder nehmen würden. Eine drohende Ausweisung würde die Integration fördern und viele Einwanderer zwingen, sich besser um ihre Kinder zu kümmern und deren Verhalten zu kontrollieren. Ein deutlicher Rückgang der Ausländerkriminalität bei Jugendlichen wäre zu erwarten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Artikel 62 und 63 des neuen Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) seien so zu ergänzen, dass die Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer auch dann widerrufen werden können, wenn deren minderjährige Kinder straffällig werden. Bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien, Morddrohungen gegenüber Lehrern usw. ist der Widerruf der Bewilligung zwingend anzuordnen, selbst wenn zuvor bereits die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist.</p>
    • Ausweisung ausländischer Eltern bei Straftaten ihrer Kinder

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