Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung
- ShortId
-
06.485
- Id
-
20060485
- Updated
-
10.04.2024 14:43
- Language
-
de
- Title
-
Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung
- AdditionalIndexing
-
2811;Einbürgerung;Niederlassungsrecht;Niederlassung von Ausländern/-innen;Frist
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L04K05020505, Niederlassungsrecht
- L05K0506010101, Niederlassung von Ausländern/-innen
- L05K0503020802, Frist
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Erfahrung zeigt, dass viele Straftaten von Ausländern begangen werden, die nicht als Arbeitnehmer in unser Land gekommen sind, sondern auf anderen Wegen, vor allem via Asylverfahren. Sie halten sich unter zahlreichen verschiedenen Rechtstiteln jahrelang in der Schweiz auf. Paradoxerweise können auch solche Personen in den Genuss einer Einbürgerung kommen, sobald sie die Mindestfristen erreicht haben, die zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes notwendig sind. Als Folge davon stehen Strafbehörden oft plötzlich vor der Situation, dass sie mit straffälligen Ausländern konfrontiert sind, die der drohenden Ausweisung plötzlich den neu erworbenen Schweizer Pass entgegenhalten. Dieser Missstand ist dringend zu korrigieren. Es ist deshalb eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, die Einbürgerungen nur noch dann ermöglicht, wenn der betreffende Ausländer vorgängig in den Genuss einer ordentlichen Niederlassungsbewilligung gekommen ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass niemand mehr eingebürgert werden kann, der noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist.</p>
- Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Erfahrung zeigt, dass viele Straftaten von Ausländern begangen werden, die nicht als Arbeitnehmer in unser Land gekommen sind, sondern auf anderen Wegen, vor allem via Asylverfahren. Sie halten sich unter zahlreichen verschiedenen Rechtstiteln jahrelang in der Schweiz auf. Paradoxerweise können auch solche Personen in den Genuss einer Einbürgerung kommen, sobald sie die Mindestfristen erreicht haben, die zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes notwendig sind. Als Folge davon stehen Strafbehörden oft plötzlich vor der Situation, dass sie mit straffälligen Ausländern konfrontiert sind, die der drohenden Ausweisung plötzlich den neu erworbenen Schweizer Pass entgegenhalten. Dieser Missstand ist dringend zu korrigieren. Es ist deshalb eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, die Einbürgerungen nur noch dann ermöglicht, wenn der betreffende Ausländer vorgängig in den Genuss einer ordentlichen Niederlassungsbewilligung gekommen ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass niemand mehr eingebürgert werden kann, der noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist.</p>
- Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung
Back to List