Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung

ShortId
06.485
Id
20060485
Updated
10.04.2024 14:43
Language
de
Title
Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung
AdditionalIndexing
2811;Einbürgerung;Niederlassungsrecht;Niederlassung von Ausländern/-innen;Frist
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L04K05020505, Niederlassungsrecht
  • L05K0506010101, Niederlassung von Ausländern/-innen
  • L05K0503020802, Frist
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Erfahrung zeigt, dass viele Straftaten von Ausländern begangen werden, die nicht als Arbeitnehmer in unser Land gekommen sind, sondern auf anderen Wegen, vor allem via Asylverfahren. Sie halten sich unter zahlreichen verschiedenen Rechtstiteln jahrelang in der Schweiz auf. Paradoxerweise können auch solche Personen in den Genuss einer Einbürgerung kommen, sobald sie die Mindestfristen erreicht haben, die zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes notwendig sind. Als Folge davon stehen Strafbehörden oft plötzlich vor der Situation, dass sie mit straffälligen Ausländern konfrontiert sind, die der drohenden Ausweisung plötzlich den neu erworbenen Schweizer Pass entgegenhalten. Dieser Missstand ist dringend zu korrigieren. Es ist deshalb eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, die Einbürgerungen nur noch dann ermöglicht, wenn der betreffende Ausländer vorgängig in den Genuss einer ordentlichen Niederlassungsbewilligung gekommen ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass niemand mehr eingebürgert werden kann, der noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist.</p>
  • Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erfahrung zeigt, dass viele Straftaten von Ausländern begangen werden, die nicht als Arbeitnehmer in unser Land gekommen sind, sondern auf anderen Wegen, vor allem via Asylverfahren. Sie halten sich unter zahlreichen verschiedenen Rechtstiteln jahrelang in der Schweiz auf. Paradoxerweise können auch solche Personen in den Genuss einer Einbürgerung kommen, sobald sie die Mindestfristen erreicht haben, die zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes notwendig sind. Als Folge davon stehen Strafbehörden oft plötzlich vor der Situation, dass sie mit straffälligen Ausländern konfrontiert sind, die der drohenden Ausweisung plötzlich den neu erworbenen Schweizer Pass entgegenhalten. Dieser Missstand ist dringend zu korrigieren. Es ist deshalb eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, die Einbürgerungen nur noch dann ermöglicht, wenn der betreffende Ausländer vorgängig in den Genuss einer ordentlichen Niederlassungsbewilligung gekommen ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass niemand mehr eingebürgert werden kann, der noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist.</p>
    • Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung

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