Schutz der schweizerischen Weinbautradition

ShortId
06.487
Id
20060487
Updated
10.04.2024 16:58
Language
de
Title
Schutz der schweizerischen Weinbautradition
AdditionalIndexing
55;Weinbereitung;Wein;aromatisierter Wein;Deklarationspflicht;Lebensmitteldeklaration;Weinbau;Einfuhr
1
  • L05K1402040108, Weinbereitung
  • L06K140201010104, Wein
  • L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L07K14020101010401, aromatisierter Wein
  • L05K0701020303, Einfuhr
  • L05K1401010116, Weinbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat eine jahrhundertealte Weinbautradition. Zum Schutz der Qualität des Schweizer Weinbaus, aber auch zum Schutz des nationalen und internationalen Rufs unseres Landes müssen in der Schweiz Praktiken verboten werden, die die ethischen Grundsätze der Weinproduktion aushöhlen und von Kommerz und Technokratie geprägt sind. Deshalb ist es im Interesse der Schweiz, in einem Gesetz festzulegen, dass auf schweizerischem Gebiet kein Wein künstlich hergestellt werden darf.</p><p>Gleichzeitig sollen importierte Weine, die nach dieser weltweit verbreiteten Methode hergestellt werden, durch einen Hinweis auf der Etikette für die Konsumentinnen und Konsumenten klar erkennbar sein.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die schweizerische Weinbautradition soll im Hinblick auf die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten durch folgende Massnahmen wirksam geschützt werden:</p><p>- Das Verbot, zur Aromatisierung von Wein Eichenholzspäne zu verwenden, ist im Gesetz zu verankern. </p><p>- Ausländischer Wein, der mit Holzspänen produziert wurde, ist zwingend als solcher zu deklarieren.</p>
  • Schutz der schweizerischen Weinbautradition
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat eine jahrhundertealte Weinbautradition. Zum Schutz der Qualität des Schweizer Weinbaus, aber auch zum Schutz des nationalen und internationalen Rufs unseres Landes müssen in der Schweiz Praktiken verboten werden, die die ethischen Grundsätze der Weinproduktion aushöhlen und von Kommerz und Technokratie geprägt sind. Deshalb ist es im Interesse der Schweiz, in einem Gesetz festzulegen, dass auf schweizerischem Gebiet kein Wein künstlich hergestellt werden darf.</p><p>Gleichzeitig sollen importierte Weine, die nach dieser weltweit verbreiteten Methode hergestellt werden, durch einen Hinweis auf der Etikette für die Konsumentinnen und Konsumenten klar erkennbar sein.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die schweizerische Weinbautradition soll im Hinblick auf die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten durch folgende Massnahmen wirksam geschützt werden:</p><p>- Das Verbot, zur Aromatisierung von Wein Eichenholzspäne zu verwenden, ist im Gesetz zu verankern. </p><p>- Ausländischer Wein, der mit Holzspänen produziert wurde, ist zwingend als solcher zu deklarieren.</p>
    • Schutz der schweizerischen Weinbautradition

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