Umsetzung der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

ShortId
06.1010
Id
20061010
Updated
24.06.2025 23:02
Language
de
Title
Umsetzung der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
AdditionalIndexing
28;internationale Norm;Sozialrecht;Invalidität;Klassifikation;Behinderte/r;Gesundheitsüberwachung;Angleichung der Normen
1
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L05K1204020303, Klassifikation
  • L05K0104010302, Invalidität
  • L06K070601020103, internationale Norm
  • L04K01040212, Sozialrecht
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (nachfolgend: ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dient als länder- und fachübergreifende einheitliche Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person. Bei der ICF handelt es sich um eines der Klassifikationssysteme, welches internationale Datenvergleiche ermöglichen soll. In Deutschland bzw. in anderen europäischen Ländern wird dieses System sehr viel breiter angewandt als in der Schweiz. In der Gesundheitsstatistik des Bundesamtes für Statistik werden andere, von der WHO entwickelte internationale Klassifikationen verwendet, namentlich die ICD-10.</p><p>Vor allem die Unfallversicherung kann verschiedene Erfahrungen mit der ICF ausweisen. So hat sich die Rehabilitationsklinik Bellikon in den vergangenen Jahren mit dem Thema auseinander gesetzt und eine Methode entwickelt, um die Inhalte der ICF systematisch und praxisgerecht in die tägliche Rehabilitationsarbeit einfliessen zu lassen. In der "Schweizerischen Ärztezeitung" (Nr.10 vom 8. März 2006) wurde der Artikel "Prozessorientiertes Fallmanagement in der traumatologischen Rehabilitation" publiziert, der sich mit diesem Thema befasst und die bisherigen Erfahrungen aufzeigt.</p><p>Über den Einsatz der ICF in der Invalidenversicherung bestehen keine Erfahrungen.</p><p>In der Krankenversicherung spielt die ICF als Klassifizierungssystem eine untergeordnete Rolle, dies deshalb, weil sich die Krankenversicherung auf die Rückerstattung der Heilungskosten beschränkt. Teilweise wird die ICF als definitorischer Rahmen zur Beurteilung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Rehabilitationsprogrammen im Hinblick auf die Finanzierung durch die Krankenversicherung eingesetzt. </p><p>Weitere Folgerungen sind aus diesen Erfahrungen, die nicht ausgewertet worden sind, nicht zu ziehen. Ein Handlungsbedarf besteht für den Bundesrat nicht.</p><p>2. Der Beschluss der WHO bezüglich Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit wurde per Konsens verabschiedet. Der Beschluss "fordert die Mitgliedstaaten auf, die ICF in geeigneter Form bei Forschung, Überwachung und Berichterstattung zu verwenden, unter Berücksichtigung der spezifischen Situationen in den Mitgliedstaaten und besonders auch zukünftiger Revisionen".</p><p>Betreffend des Zitates im Vorwort der deutschen Übersetzung der ICF sei hier angemerkt, dass diese Übersetzung durch das "Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" veröffentlicht wurde. An der Übersetzung hat auch ein Schweizer Experte der Pädagogischen Hochschule Zürich mitgearbeitet. Dennoch ist die Übersetzung nicht als offiziell zu betrachten und entspringt einzig dem Engagement der beteiligten Übersetzer. Es lässt sich demnach keine rechtliche Verpflichtung der Schweiz bezüglich ICF daraus ableiten.</p><p>3. In Anbetracht der vorliegenden Antworten hat der Bundesrat nicht die Absicht, die ICF im Gesetz zu verankern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz hat das WHO-Dokument "ICF" an der 45. Vollversammlung der WHO im Mai 2001 mitverabschiedet. Das Instrument "internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" wird der Lebenswirklichkeit Betroffener besser gerecht und trägt besonders dazu bei, das Wiedereingliederungspotenzial besser zu nutzen als das frühere ICIDH. Die ICF ist sowohl für die Rehabilitation wie für die Sozialpädagogik das Referenzinstrument schlechthin.</p><p>Im Vorwort der deutschsprachigen Fassung der ICF heisst es: "Bis etwa 2004 will die Schweiz in der praktischen Anwendung der Entwicklung von Instrumenten und durch konzeptionelle Vergleiche mit bisherigen Systemen Erfahrungen sammeln. Diese Erfahrungen sollen dann die Entscheidung ermöglichen, ob die ICF in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozialplanung und Statistik der Behinderungen als obligatorisch zu erklären ist." Komischerweise wird in der Antwort auf die Interpellation 04.3646, vom März 2005, nur darauf hingewiesen, dass der Bundesrat die Entwicklungen der ICF der WHO verfolge. Die für "etwa 2004" versprochenen Anwendungserfahrungen werden nicht erwähnt.</p><p>Deutschland hat die ICF unterdessen im Sozialgesetzbuch verankert und die wesentlichen Teile der ICF aufgenommen. Während es in der Schweiz auf dem politischen Parkett bisher keine gesetzliche Umsetzung gibt, wartet die Praxis auf politische Entscheide.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie lautet die Auswertung der bis 2004 gemachten Erfahrungen? Welche Folgerungen sind daraus abzuleiten?</p><p>2. Was ist bezüglich gesetzlicher Verankerung der ICF in den erwähnten Bereichen vorgesehen oder schon aufgegleist?</p><p>3. Wie sieht der Zeitplan der Implementierung aus? Oder ist er von dem oben versprochenen Vorhaben abgekommen? Weshalb? Hat er die WHO entsprechend informiert?</p>
  • Umsetzung der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (nachfolgend: ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dient als länder- und fachübergreifende einheitliche Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person. Bei der ICF handelt es sich um eines der Klassifikationssysteme, welches internationale Datenvergleiche ermöglichen soll. In Deutschland bzw. in anderen europäischen Ländern wird dieses System sehr viel breiter angewandt als in der Schweiz. In der Gesundheitsstatistik des Bundesamtes für Statistik werden andere, von der WHO entwickelte internationale Klassifikationen verwendet, namentlich die ICD-10.</p><p>Vor allem die Unfallversicherung kann verschiedene Erfahrungen mit der ICF ausweisen. So hat sich die Rehabilitationsklinik Bellikon in den vergangenen Jahren mit dem Thema auseinander gesetzt und eine Methode entwickelt, um die Inhalte der ICF systematisch und praxisgerecht in die tägliche Rehabilitationsarbeit einfliessen zu lassen. In der "Schweizerischen Ärztezeitung" (Nr.10 vom 8. März 2006) wurde der Artikel "Prozessorientiertes Fallmanagement in der traumatologischen Rehabilitation" publiziert, der sich mit diesem Thema befasst und die bisherigen Erfahrungen aufzeigt.</p><p>Über den Einsatz der ICF in der Invalidenversicherung bestehen keine Erfahrungen.</p><p>In der Krankenversicherung spielt die ICF als Klassifizierungssystem eine untergeordnete Rolle, dies deshalb, weil sich die Krankenversicherung auf die Rückerstattung der Heilungskosten beschränkt. Teilweise wird die ICF als definitorischer Rahmen zur Beurteilung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Rehabilitationsprogrammen im Hinblick auf die Finanzierung durch die Krankenversicherung eingesetzt. </p><p>Weitere Folgerungen sind aus diesen Erfahrungen, die nicht ausgewertet worden sind, nicht zu ziehen. Ein Handlungsbedarf besteht für den Bundesrat nicht.</p><p>2. Der Beschluss der WHO bezüglich Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit wurde per Konsens verabschiedet. Der Beschluss "fordert die Mitgliedstaaten auf, die ICF in geeigneter Form bei Forschung, Überwachung und Berichterstattung zu verwenden, unter Berücksichtigung der spezifischen Situationen in den Mitgliedstaaten und besonders auch zukünftiger Revisionen".</p><p>Betreffend des Zitates im Vorwort der deutschen Übersetzung der ICF sei hier angemerkt, dass diese Übersetzung durch das "Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" veröffentlicht wurde. An der Übersetzung hat auch ein Schweizer Experte der Pädagogischen Hochschule Zürich mitgearbeitet. Dennoch ist die Übersetzung nicht als offiziell zu betrachten und entspringt einzig dem Engagement der beteiligten Übersetzer. Es lässt sich demnach keine rechtliche Verpflichtung der Schweiz bezüglich ICF daraus ableiten.</p><p>3. In Anbetracht der vorliegenden Antworten hat der Bundesrat nicht die Absicht, die ICF im Gesetz zu verankern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz hat das WHO-Dokument "ICF" an der 45. Vollversammlung der WHO im Mai 2001 mitverabschiedet. Das Instrument "internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" wird der Lebenswirklichkeit Betroffener besser gerecht und trägt besonders dazu bei, das Wiedereingliederungspotenzial besser zu nutzen als das frühere ICIDH. Die ICF ist sowohl für die Rehabilitation wie für die Sozialpädagogik das Referenzinstrument schlechthin.</p><p>Im Vorwort der deutschsprachigen Fassung der ICF heisst es: "Bis etwa 2004 will die Schweiz in der praktischen Anwendung der Entwicklung von Instrumenten und durch konzeptionelle Vergleiche mit bisherigen Systemen Erfahrungen sammeln. Diese Erfahrungen sollen dann die Entscheidung ermöglichen, ob die ICF in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozialplanung und Statistik der Behinderungen als obligatorisch zu erklären ist." Komischerweise wird in der Antwort auf die Interpellation 04.3646, vom März 2005, nur darauf hingewiesen, dass der Bundesrat die Entwicklungen der ICF der WHO verfolge. Die für "etwa 2004" versprochenen Anwendungserfahrungen werden nicht erwähnt.</p><p>Deutschland hat die ICF unterdessen im Sozialgesetzbuch verankert und die wesentlichen Teile der ICF aufgenommen. Während es in der Schweiz auf dem politischen Parkett bisher keine gesetzliche Umsetzung gibt, wartet die Praxis auf politische Entscheide.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie lautet die Auswertung der bis 2004 gemachten Erfahrungen? Welche Folgerungen sind daraus abzuleiten?</p><p>2. Was ist bezüglich gesetzlicher Verankerung der ICF in den erwähnten Bereichen vorgesehen oder schon aufgegleist?</p><p>3. Wie sieht der Zeitplan der Implementierung aus? Oder ist er von dem oben versprochenen Vorhaben abgekommen? Weshalb? Hat er die WHO entsprechend informiert?</p>
    • Umsetzung der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

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