Betriebsverlagerungen. Unterstützung der Weiterbildung von entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

ShortId
06.1012
Id
20061012
Updated
24.06.2025 21:09
Language
de
Title
Betriebsverlagerungen. Unterstützung der Weiterbildung von entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
AdditionalIndexing
15;berufliche Umschulung;Betriebsmodernisierung;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Weiterbildung;Entlassung aus wirtschaftlichem Grund;Unternehmensverlagerung
1
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0703040304, Unternehmensverlagerung
  • L06K070203010301, Entlassung aus wirtschaftlichem Grund
  • L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis vom Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Der geplante Fonds soll bei tiefgreifenden Veränderungen des Welthandelsgefüges mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen zum Tragen kommen, etwa bei Betriebsverlagerungen. Der Fonds verfügt über eine Mittelausstattung von 500 Millionen Euro, die nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mitgliedstaaten und für eine begrenzte Dauer eingesetzt werden sollen. Ziel ist die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, die mit folgenden Massnahmen erleichtert werden soll:</p><p>1. Wiedereingliederungsmassnahmen, aktive arbeitsmarktpolitische Massnahmen, wie Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, auf die Person zugeschnittene Ausbildungs- und Weiterbildungsmassnahmen, einschliesslich Massnahmen für Qualifikationen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien, Hilfe bei Outplacement und Förderung des Unternehmertums oder Beihilfe zur Unternehmensgründung;</p><p>2. spezielle zeitlich begrenzte Einkommensbeihilfen für Beschäftigte, wie z. B. Beihilfen für die Arbeitssuche, Mobilitätsbeihilfen, Lohnzuschüsse für Personen, die an Ausbildungsmassnahmen teilnehmen, und vorübergehende Lohnzulagen für Arbeitnehmer im Alter von mindestens 50 Jahren, die bereit sind, gegen ein niedrigeres Entgelt wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten.</p><p>Derzeit handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. Es ist dementsprechend noch zu früh, um die sozioökonomischen Auswirkungen einschätzen zu können.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass durch Betriebsverlagerungen verursachte Entlassungen für die betroffenen Arbeitnehmenden als schwerer Rückschlag empfunden werden. Dennoch drängt sich für den Bundesrat die Schaffung eines wie von der EU geplanten Fonds in der Schweiz nicht auf, da die Massnahmen des EU-Fonds mit den im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) vorgesehenen Massnahmen weitgehend deckungsgleich sind. Ausserdem erlauben es die öffentlichen Finanzen nicht, ein solches zusätzliches Instrument einzuführen. Bereits heute finanziert die Arbeitslosenversicherung verschiedenste Massnahmen, die auf die Weiterbildung und Neuqualifizierung von arbeitslosen Personen zielen und personelle Engpässe der Unternehmen bestmöglich auffangen sollen. Die Arbeitslosenversicherung hat auch die Möglichkeit, Massnahmen zugunsten von im Betrieb von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen vorzuschlagen, z. B. bei Massenentlassungen (Art. 98a AVIV).</p><p>Die Einführung eines neuen Instrumentes scheint dem Bundesrat deshalb nicht angezeigt; dies vor allem auch, weil gestützt auf Artikel 75a Avig verschiedene Massnahmen in Pilotversuchen getestet werden können, die sich allenfalls auch auf den Bereich Betriebsverlagerungen ausweiten liessen. Für einen subsidiären Mechanismus besteht folglich kein Bedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Europäische Union (EU) beabsichtigt einen mit 500 Millionen Euro dotierten Fonds einzurichten, aus dem ab dem Jahr 2007 Unterstützungsgelder an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt werden sollen, die aufgrund von Betriebsverlagerungen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Diese Unterstützungsgelder unterliegen strengen Bedingungen (Betriebsverlagerung in ein Nicht-EU-Land, massiver Anstieg der Importe, durch den das wirtschaftliche Gleichgewicht einer Region stark gestört wird) und könnten jedes Jahr ungefähr 50 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat hierzu folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von diesem Projekt und seinen möglichen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen?</p><p>2. Unser Land ist auch von Betriebsverlagerungen betroffen. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Schweiz nach dem Modell der EU ebenfalls einen solchen Fonds einrichten könnte?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass ein solcher Fonds positive wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben könnte, vor allem wenn die gewährten Unterstützungsgelder hauptsächlich für die Weiterbildung und die Neuqualifizierung der infolge von Betriebsverlagerungen entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt würden?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass ein solcher Fonds nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aussichten auf neue Arbeitsplätze eröffnet, sondern auch den Bedürfnissen der Unternehmen in den Industriezweigen entgegenkommen könnte, in denen es an Arbeitskräften fehlt?</p><p>5. Betriebsverlagerungen haben oft regionale wirtschaftliche, soziale und steuerliche Auswirkungen, die verheerender sind als die "klassischen" Schwierigkeiten. Ist der Bundesrat deshalb nicht auch der Meinung, dass zusätzlich zu den bereits durch die Arbeitslosenversicherung vorgesehenen Massnahmen ein weiterer Mechanismus eingeführt werden sollte?</p>
  • Betriebsverlagerungen. Unterstützung der Weiterbildung von entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis vom Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Der geplante Fonds soll bei tiefgreifenden Veränderungen des Welthandelsgefüges mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen zum Tragen kommen, etwa bei Betriebsverlagerungen. Der Fonds verfügt über eine Mittelausstattung von 500 Millionen Euro, die nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mitgliedstaaten und für eine begrenzte Dauer eingesetzt werden sollen. Ziel ist die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, die mit folgenden Massnahmen erleichtert werden soll:</p><p>1. Wiedereingliederungsmassnahmen, aktive arbeitsmarktpolitische Massnahmen, wie Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, auf die Person zugeschnittene Ausbildungs- und Weiterbildungsmassnahmen, einschliesslich Massnahmen für Qualifikationen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien, Hilfe bei Outplacement und Förderung des Unternehmertums oder Beihilfe zur Unternehmensgründung;</p><p>2. spezielle zeitlich begrenzte Einkommensbeihilfen für Beschäftigte, wie z. B. Beihilfen für die Arbeitssuche, Mobilitätsbeihilfen, Lohnzuschüsse für Personen, die an Ausbildungsmassnahmen teilnehmen, und vorübergehende Lohnzulagen für Arbeitnehmer im Alter von mindestens 50 Jahren, die bereit sind, gegen ein niedrigeres Entgelt wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten.</p><p>Derzeit handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. Es ist dementsprechend noch zu früh, um die sozioökonomischen Auswirkungen einschätzen zu können.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass durch Betriebsverlagerungen verursachte Entlassungen für die betroffenen Arbeitnehmenden als schwerer Rückschlag empfunden werden. Dennoch drängt sich für den Bundesrat die Schaffung eines wie von der EU geplanten Fonds in der Schweiz nicht auf, da die Massnahmen des EU-Fonds mit den im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) vorgesehenen Massnahmen weitgehend deckungsgleich sind. Ausserdem erlauben es die öffentlichen Finanzen nicht, ein solches zusätzliches Instrument einzuführen. Bereits heute finanziert die Arbeitslosenversicherung verschiedenste Massnahmen, die auf die Weiterbildung und Neuqualifizierung von arbeitslosen Personen zielen und personelle Engpässe der Unternehmen bestmöglich auffangen sollen. Die Arbeitslosenversicherung hat auch die Möglichkeit, Massnahmen zugunsten von im Betrieb von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen vorzuschlagen, z. B. bei Massenentlassungen (Art. 98a AVIV).</p><p>Die Einführung eines neuen Instrumentes scheint dem Bundesrat deshalb nicht angezeigt; dies vor allem auch, weil gestützt auf Artikel 75a Avig verschiedene Massnahmen in Pilotversuchen getestet werden können, die sich allenfalls auch auf den Bereich Betriebsverlagerungen ausweiten liessen. Für einen subsidiären Mechanismus besteht folglich kein Bedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Europäische Union (EU) beabsichtigt einen mit 500 Millionen Euro dotierten Fonds einzurichten, aus dem ab dem Jahr 2007 Unterstützungsgelder an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt werden sollen, die aufgrund von Betriebsverlagerungen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Diese Unterstützungsgelder unterliegen strengen Bedingungen (Betriebsverlagerung in ein Nicht-EU-Land, massiver Anstieg der Importe, durch den das wirtschaftliche Gleichgewicht einer Region stark gestört wird) und könnten jedes Jahr ungefähr 50 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat hierzu folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von diesem Projekt und seinen möglichen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen?</p><p>2. Unser Land ist auch von Betriebsverlagerungen betroffen. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Schweiz nach dem Modell der EU ebenfalls einen solchen Fonds einrichten könnte?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass ein solcher Fonds positive wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben könnte, vor allem wenn die gewährten Unterstützungsgelder hauptsächlich für die Weiterbildung und die Neuqualifizierung der infolge von Betriebsverlagerungen entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt würden?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass ein solcher Fonds nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aussichten auf neue Arbeitsplätze eröffnet, sondern auch den Bedürfnissen der Unternehmen in den Industriezweigen entgegenkommen könnte, in denen es an Arbeitskräften fehlt?</p><p>5. Betriebsverlagerungen haben oft regionale wirtschaftliche, soziale und steuerliche Auswirkungen, die verheerender sind als die "klassischen" Schwierigkeiten. Ist der Bundesrat deshalb nicht auch der Meinung, dass zusätzlich zu den bereits durch die Arbeitslosenversicherung vorgesehenen Massnahmen ein weiterer Mechanismus eingeführt werden sollte?</p>
    • Betriebsverlagerungen. Unterstützung der Weiterbildung von entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

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