Christ droht in Afghanistan die Todesstrafe

ShortId
06.1016
Id
20061016
Updated
24.06.2025 23:25
Language
de
Title
Christ droht in Afghanistan die Todesstrafe
AdditionalIndexing
12;08;Christentum;diplomatische Sanktion;Afghanistan;Todesstrafe;Religionsfreiheit;Islam;Menschenrechte
1
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
  • L04K01060201, Christentum
  • L04K01060202, Islam
  • L04K05010114, Todesstrafe
  • L04K03030101, Afghanistan
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K1002010501, diplomatische Sanktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist der Fall des Christen Abdul Rahman in Afghanistan bekannt, welcher wegen Apostasie angeklagt worden ist. Unsere Vertretungen in Islamabad und Kabul haben Interventionen mit der Europäischen Union sowie anderen Staaten koordiniert. Dank des grossen Drucks der internationalen Gemeinschaft ist Abdul Rahman am 28. März 2006 freigesprochen und aus der Haft entlassen worden. Er befindet sich zurzeit in Italien, welches ihm Asyl gewährt hat.</p><p>Die Religionsfreiheit ist ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Diskriminierungen von religiösen Minderheiten oder Verletzungen deren Rechte sind nicht tolerierbar. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz deshalb aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE.</p><p>Das gemeinsame Engagement der Schweiz und der EU hat gezeigt, dass multilaterale Interventionen durchaus erfolgreich sein können. Die Schweiz wird sich selbstverständlich auch weiterhin für die Einhaltung des Völkerrechtes und der Grundrechte einsetzen, zu denen auch die Religionsfreiheit gehört.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Afghanistan droht einem 41-jährigen Mann, welcher zum christlichen Glauben übertrat, die Todesstrafe. Dies erklärte Richter Maulawisada vom Obersten Gericht Afghanistans. Er könne dem Tod nur entgehen, wenn er wieder den muslimischen Glauben annehme. Mit seiner Konversion habe Abdul Rahman den Islam beleidigt und nach den Prinzipien der Scharia ein Verbrechen begangen.</p><p>Die Religionsfreiheit gehört in unserem Land wie auch weltweit zentral zu den Menschenrechten, die einzuhalten sind. Dieser laufende Prozess könnte weitere ähnliche auslösen. In welcher Weise formuliert der Bundesrat gegenüber Afghanistan und der Weltöffentlichkeit umgehend und unmissverständlich seinen Protest?</p>
  • Christ droht in Afghanistan die Todesstrafe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist der Fall des Christen Abdul Rahman in Afghanistan bekannt, welcher wegen Apostasie angeklagt worden ist. Unsere Vertretungen in Islamabad und Kabul haben Interventionen mit der Europäischen Union sowie anderen Staaten koordiniert. Dank des grossen Drucks der internationalen Gemeinschaft ist Abdul Rahman am 28. März 2006 freigesprochen und aus der Haft entlassen worden. Er befindet sich zurzeit in Italien, welches ihm Asyl gewährt hat.</p><p>Die Religionsfreiheit ist ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Diskriminierungen von religiösen Minderheiten oder Verletzungen deren Rechte sind nicht tolerierbar. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz deshalb aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE.</p><p>Das gemeinsame Engagement der Schweiz und der EU hat gezeigt, dass multilaterale Interventionen durchaus erfolgreich sein können. Die Schweiz wird sich selbstverständlich auch weiterhin für die Einhaltung des Völkerrechtes und der Grundrechte einsetzen, zu denen auch die Religionsfreiheit gehört.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Afghanistan droht einem 41-jährigen Mann, welcher zum christlichen Glauben übertrat, die Todesstrafe. Dies erklärte Richter Maulawisada vom Obersten Gericht Afghanistans. Er könne dem Tod nur entgehen, wenn er wieder den muslimischen Glauben annehme. Mit seiner Konversion habe Abdul Rahman den Islam beleidigt und nach den Prinzipien der Scharia ein Verbrechen begangen.</p><p>Die Religionsfreiheit gehört in unserem Land wie auch weltweit zentral zu den Menschenrechten, die einzuhalten sind. Dieser laufende Prozess könnte weitere ähnliche auslösen. In welcher Weise formuliert der Bundesrat gegenüber Afghanistan und der Weltöffentlichkeit umgehend und unmissverständlich seinen Protest?</p>
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