Massnahmen gegen Flugsperren über Süddeutschland. Bewusst auf der langen Bank?
- ShortId
-
06.1019
- Id
-
20061019
- Updated
-
24.06.2025 23:06
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen Flugsperren über Süddeutschland. Bewusst auf der langen Bank?
- AdditionalIndexing
-
48;Flughafen;Deutschland;Konfliktregelung;Luftrecht;Zürich (Kanton);Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18020403, Luftrecht
- L04K03010105, Deutschland
- L04K08020312, Konfliktregelung
- L04K18040101, Flughafen
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass die Sperrzeiten über deutschem Luftraum für den Flughafen Zürich schädlich sind und für die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich nachteilige Wirkungen haben. Aus diesem Grund hat er alle sinnvollen Mittel ausgeschöpft, um gegen diese Sperrzeiten zu kämpfen. Obwohl ein Verfahren vor den Europäischen Gerichten erfahrungsgemäss viel Zeit in Anspruch nimmt, hat der Bundesrat am 10. Juni 2003 Beschwerde bei der Europäischen Kommission erhoben. Er hat die negative Entscheidung der Kommission an den Europäischen Gerichtshof weitergezogen. Dieser hat materiell noch nicht Stellung genommen, sondern die Angelegenheit aufgrund einer Änderung der Verfahrensregeln an das Europäische Gericht 1. Instanz verwiesen. Das Gericht 1. Instanz muss nun vorerst zu formellen Fragen Stellung nehmen, bevor es eine materielle Entscheidung treffen kann. Der Bundesrat hatte die Anrufung des Icao-Rates in Erwägung gezogen, jedoch schliesslich als nicht opportun beurteilt. Dies erfolgte in erster Linie aufgrund der Überlegung, dass der Icao-Rat ein politisches Organ ist, das sich nicht mit einem Gerichtshof vergleichen lässt. In der Praxis wird der Weg über die Icao daher denn auch kaum beschritten. Das Verfahren vor dem Icao-Rat kommt zudem erst zur Anwendung, wenn eine Meinungsverschiedenheit nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden kann; aufgrund von Sondierungen zeigte sich, dass die Schweiz daher zuerst auf den Verhandlungsweg verwiesen worden wäre. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates ohnehin der für beide Seiten vorteilhaftere Weg. Aus diesem Grund hat er parallel zu diesem Verfahren den Kontakt mit der deutschen Seite gesucht. Für Informationen über den Stand der Gespräche mit Deutschland sei auf die Antwort auf die Anfrage Leutenegger Filippo 06.1015 verwiesen.</p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat zur Frage der rechtlichen Schritte in dieser Angelegenheit bereits mehrmals ausführlich Stellung genommen (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Leutenegger Filippo 04.3384 und auf die Interpellation Bürgi 03.3350). An dieser Position hat sich im Grundsatz noch nichts geändert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aus den Antworten des Bundesrates zu den Motionen der SVP-Fraktion 03.3391 und Hegetschweiler 04.3402 und zu den Interpellationen der SVP-Fraktion 03.3392 und Leutenegger Filippo 04.3384 kann man schliessen, dass der Bundesrat nach wie vor nicht bereit ist, alle erforderlichen Massnahmen gegen die Flugsperren über Süddeutschland zu ergreifen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bestätigt er den oben erwähnten Eindruck? Wenn ja, wie begründet er seine Haltung?</p><p>2. Bestätigt er, dass er bisher noch nicht an den Icao-Rat gelangt ist wegen Verletzung der Chicago-Abkommen?</p><p>3. Wenn ja: Liegt der Grund darin, dass der Bundesrat eine Sistierung der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof befürchtet? Wie bewertet er in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof ganz andere Fragen behandelt als bei einem Verfahren vor dem Icao-Rat?</p><p>4. Bestätigt er die Auffassung, dass ein deutsches Gericht nicht dazu berufen ist, Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragsstaaten der Transitvereinbarung zu entscheiden? Dass dafür im Gegenteil besondere Streitbeilegungsmechanismen vorgesehen sind, nämlich die Anrufung des Icao-Rates als erster Schritt?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass er vor allem die schweizerischen Interessen wahren muss? Falls ja, wieso beruft er sich in seinen Begründungen auf Gutachten, die der Argumentation schweizerischer Interessen zuwiderlaufen? Wieso beruft er sich nicht auf die längst publizierten Auffassungen unabhängiger - auch deutscher - Experten, die die deutschen Flugsperren als klar völkerrechtswidrig bezeichnen?</p><p>6. Weshalb befürchtet er, dass ein Anrufen des Icao-Rates Deutschland verärgern könnte, obwohl damit einfach ein in einem Abkommen vorgesehener Streitbeilegungsmechanismus in Gang gesetzt wird?</p><p>7. Hat er denn die Ansicht, dass es sich bei der Anrufung des Icao-Rates um einen feindlichen Akt handelt, obwohl es sich dabei nicht um eine Klage vor Gericht handelt, was ein weiterer Schritt wäre?</p><p>8. Teilt er die Auffassung, dass der SIL-Prozess nicht abgeschlossen werden kann, bevor die international-rechtlichen Fragen geklärt sind, weil die deutschen Flugsperren den Betrieb des Flughafens sowie die Raumplanung wesentlich beeinflussen?</p>
- Massnahmen gegen Flugsperren über Süddeutschland. Bewusst auf der langen Bank?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass die Sperrzeiten über deutschem Luftraum für den Flughafen Zürich schädlich sind und für die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich nachteilige Wirkungen haben. Aus diesem Grund hat er alle sinnvollen Mittel ausgeschöpft, um gegen diese Sperrzeiten zu kämpfen. Obwohl ein Verfahren vor den Europäischen Gerichten erfahrungsgemäss viel Zeit in Anspruch nimmt, hat der Bundesrat am 10. Juni 2003 Beschwerde bei der Europäischen Kommission erhoben. Er hat die negative Entscheidung der Kommission an den Europäischen Gerichtshof weitergezogen. Dieser hat materiell noch nicht Stellung genommen, sondern die Angelegenheit aufgrund einer Änderung der Verfahrensregeln an das Europäische Gericht 1. Instanz verwiesen. Das Gericht 1. Instanz muss nun vorerst zu formellen Fragen Stellung nehmen, bevor es eine materielle Entscheidung treffen kann. Der Bundesrat hatte die Anrufung des Icao-Rates in Erwägung gezogen, jedoch schliesslich als nicht opportun beurteilt. Dies erfolgte in erster Linie aufgrund der Überlegung, dass der Icao-Rat ein politisches Organ ist, das sich nicht mit einem Gerichtshof vergleichen lässt. In der Praxis wird der Weg über die Icao daher denn auch kaum beschritten. Das Verfahren vor dem Icao-Rat kommt zudem erst zur Anwendung, wenn eine Meinungsverschiedenheit nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden kann; aufgrund von Sondierungen zeigte sich, dass die Schweiz daher zuerst auf den Verhandlungsweg verwiesen worden wäre. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates ohnehin der für beide Seiten vorteilhaftere Weg. Aus diesem Grund hat er parallel zu diesem Verfahren den Kontakt mit der deutschen Seite gesucht. Für Informationen über den Stand der Gespräche mit Deutschland sei auf die Antwort auf die Anfrage Leutenegger Filippo 06.1015 verwiesen.</p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat zur Frage der rechtlichen Schritte in dieser Angelegenheit bereits mehrmals ausführlich Stellung genommen (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Leutenegger Filippo 04.3384 und auf die Interpellation Bürgi 03.3350). An dieser Position hat sich im Grundsatz noch nichts geändert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aus den Antworten des Bundesrates zu den Motionen der SVP-Fraktion 03.3391 und Hegetschweiler 04.3402 und zu den Interpellationen der SVP-Fraktion 03.3392 und Leutenegger Filippo 04.3384 kann man schliessen, dass der Bundesrat nach wie vor nicht bereit ist, alle erforderlichen Massnahmen gegen die Flugsperren über Süddeutschland zu ergreifen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bestätigt er den oben erwähnten Eindruck? Wenn ja, wie begründet er seine Haltung?</p><p>2. Bestätigt er, dass er bisher noch nicht an den Icao-Rat gelangt ist wegen Verletzung der Chicago-Abkommen?</p><p>3. Wenn ja: Liegt der Grund darin, dass der Bundesrat eine Sistierung der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof befürchtet? Wie bewertet er in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof ganz andere Fragen behandelt als bei einem Verfahren vor dem Icao-Rat?</p><p>4. Bestätigt er die Auffassung, dass ein deutsches Gericht nicht dazu berufen ist, Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragsstaaten der Transitvereinbarung zu entscheiden? Dass dafür im Gegenteil besondere Streitbeilegungsmechanismen vorgesehen sind, nämlich die Anrufung des Icao-Rates als erster Schritt?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass er vor allem die schweizerischen Interessen wahren muss? Falls ja, wieso beruft er sich in seinen Begründungen auf Gutachten, die der Argumentation schweizerischer Interessen zuwiderlaufen? Wieso beruft er sich nicht auf die längst publizierten Auffassungen unabhängiger - auch deutscher - Experten, die die deutschen Flugsperren als klar völkerrechtswidrig bezeichnen?</p><p>6. Weshalb befürchtet er, dass ein Anrufen des Icao-Rates Deutschland verärgern könnte, obwohl damit einfach ein in einem Abkommen vorgesehener Streitbeilegungsmechanismus in Gang gesetzt wird?</p><p>7. Hat er denn die Ansicht, dass es sich bei der Anrufung des Icao-Rates um einen feindlichen Akt handelt, obwohl es sich dabei nicht um eine Klage vor Gericht handelt, was ein weiterer Schritt wäre?</p><p>8. Teilt er die Auffassung, dass der SIL-Prozess nicht abgeschlossen werden kann, bevor die international-rechtlichen Fragen geklärt sind, weil die deutschen Flugsperren den Betrieb des Flughafens sowie die Raumplanung wesentlich beeinflussen?</p>
- Massnahmen gegen Flugsperren über Süddeutschland. Bewusst auf der langen Bank?
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