Schiesslärm in Nidwalden und andernorts
- ShortId
-
06.1021
- Id
-
20061021
- Updated
-
24.06.2025 21:04
- Language
-
de
- Title
-
Schiesslärm in Nidwalden und andernorts
- AdditionalIndexing
-
52;09;Lärmpegel;Verordnung;Lärmbelästigung;Nidwalden;Lebensqualität;Lärm;Schiessplatz;Lärmschutz
- 1
-
- L05K0402010502, Schiessplatz
- L04K06020105, Lärm
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L05K0109040202, Lebensqualität
- L04K06010410, Lärmschutz
- L06K030101011201, Nidwalden
- L05K0602010501, Lärmpegel
- L05K0503010103, Verordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Schiessplatz Gnappiried hat für die Ausbildung der Truppen in der Region eine wichtige Bedeutung. Er wird in erster Priorität durch Truppen, die auf dem Waffenplatz Wil bei Stans/Oberdorf stationiert sind, genutzt. In zweiter Priorität steht er anderen Truppen, die in der Region Dienst leisten, zur Verfügung. Gemäss Stationierungskonzept der Armee vom 1. Juni 2005 gehört der Schiessplatz Gnappiried auch längerfristig zur unverzichtbaren militärischen Ausbildungsinfrastruktur. Er wird auf der Basis eines Vertrages genutzt und vom Kanton Nidwalden verwaltet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von vereinzelten Beschwerden aus der Bevölkerung in Zusammenhang mit dem Schiessplatz Gnappiried.</p><p>2. In der Einsatzvorbereitung von Kontingenten und Einzelpersonen für Friedensförderungseinsätze sind die Kurzdistanzanlagen vor allem für das Einüben der missionsspezifischen Verhaltensregeln und die Überprüfung der Fähigkeit zur sicheren Handhabung der Waffe von grosser Bedeutung. Es gibt in der näheren und weiteren Umgebung keine Einrichtung, in der diese Ausbildung mit annähernd vergleichbarer Effizienz vermittelt werden kann.</p><p>3. Der Kanton Nidwalden hat in Zusammenarbeit mit dem VBS auch ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben in den letzten Jahren bereits bauliche und betriebliche Massnahmen zur Lärmreduktion ergriffen. Zudem lassen die Nidwaldner Behörden zurzeit weitere Lärmschutzmassnahmen prüfen. Diese werden nach Massgabe der Verhältnismässigkeit und der Bedürfnisse der Truppe umgesetzt.</p><p>4. Angesichts der laufenden Abklärungen durch den Kanton Nidwalden (s. Antwort 3.) besteht für den Bundesrat gegenüber dem Kanton Nidwalden zurzeit kein Handlungsbedarf.</p><p>5. Bisher galt die Empfehlung des Bundes zur provisorischen Beurteilung des Lärms von militärischen Schiess- und Übungsplätzen von 1993 als gültige Richtlinie. Zur Festlegung von definitiven Lärm-Belastungsgrenzwerten für militärische Schiess- und Übungsplätze soll nun die Lärmschutz-Verordnung mit einem Anhang 9 ergänzt werden. Die Vernehmlassung zu diesem Anhang ist für das Jahr 2007 geplant, das Inkrafttreten frühestens für 2008.</p><p>6. Die zivilen Beurteilungskriterien und Grenzwerte sind auf Schiessen mit Hand- und Faustfeuerwaffen ausgelegt (Gewehre, Pistolen). Auf militärischen Schiessplätzen werden noch weitere Waffensysteme mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften eingesetzt (z. B. Handgranaten, Maschinengewehre, Artillerie). Das Schiessen mit diesen Waffen lässt sich mit den zivilen Kriterien nicht adäquat beurteilen. Für das Festlegen einer geeigneten Beurteilungsmethodik und von Grenzwerten fehlen noch wissenschaftliche Grundlagen. Die entsprechenden Arbeiten sind jedoch vom zuständigen Bundesamt für Umwelt aufgenommen worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schiessanlage Gnappiried, welche dem Kanton Nidwalden gehört, liegt im Naherholungsgebiet der Gemeinde Stans und wird hauptsächlich durch militärische Truppen (u. a. Swissint) genutzt. Für die militärischen Truppen liegt eine Benutzungsbewilligung von Montag bis Freitag zwischen 8 und 22 Uhr vor. Die Schiessanlage wird - bis auf wenige Wochen - praktisch während des ganzen Jahres genutzt. Für die ansässige Bevölkerung stellt diese Lärmimmission eine starke Belastung und eine nicht zumutbare Beeinträchtigung der Lebensqualität dar.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weiss er über die Klagen der örtlichen Bevölkerung Bescheid?</p><p>2. Gibt es für die militärischen Verbände keine Ausweichmöglichkeiten in andere Schiessanlagen, wo die Beeinträchtigungen der Bevölkerung weniger gross sind?</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen zur Reduktion der Lärmimmissionen durch die Schiessanlage Gnappiried zu initiieren und zu finanzieren, auch wenn derzeit noch keine rechtsverbindlichen Grenzwerte in der Lärmschutzverordnung festgelegt wurden?</p><p>4. Ist er bereit, anlässlich der nächsten Verhandlungen mit dem Kanton Nidwalden über die Nutzung des Gnappiried durch das Militär, den Kanton Nidwalden zu einer Lärmsanierung bzw. Lärmbegrenzung zu verpflichten?</p><p>5. Kann er sagen, wann die Ergänzung der Lärmschutzverordnung für die Festsetzung von Grenzwerten für das militärische Schiessen in Angriff genommen wird und wann diese abgeschlossen sein werden?</p><p>6. Kann er erklären, weshalb in der gegenwärtig laufenden Revision der Lärmschutzverordnung nicht auch Grenzwerte für das militärische Schiessen einbezogen wurden bzw. weshalb heute die Grenzwerte lediglich im Bereich des zivilen Schiesswesens geregelt wurden?</p>
- Schiesslärm in Nidwalden und andernorts
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Schiessplatz Gnappiried hat für die Ausbildung der Truppen in der Region eine wichtige Bedeutung. Er wird in erster Priorität durch Truppen, die auf dem Waffenplatz Wil bei Stans/Oberdorf stationiert sind, genutzt. In zweiter Priorität steht er anderen Truppen, die in der Region Dienst leisten, zur Verfügung. Gemäss Stationierungskonzept der Armee vom 1. Juni 2005 gehört der Schiessplatz Gnappiried auch längerfristig zur unverzichtbaren militärischen Ausbildungsinfrastruktur. Er wird auf der Basis eines Vertrages genutzt und vom Kanton Nidwalden verwaltet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von vereinzelten Beschwerden aus der Bevölkerung in Zusammenhang mit dem Schiessplatz Gnappiried.</p><p>2. In der Einsatzvorbereitung von Kontingenten und Einzelpersonen für Friedensförderungseinsätze sind die Kurzdistanzanlagen vor allem für das Einüben der missionsspezifischen Verhaltensregeln und die Überprüfung der Fähigkeit zur sicheren Handhabung der Waffe von grosser Bedeutung. Es gibt in der näheren und weiteren Umgebung keine Einrichtung, in der diese Ausbildung mit annähernd vergleichbarer Effizienz vermittelt werden kann.</p><p>3. Der Kanton Nidwalden hat in Zusammenarbeit mit dem VBS auch ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben in den letzten Jahren bereits bauliche und betriebliche Massnahmen zur Lärmreduktion ergriffen. Zudem lassen die Nidwaldner Behörden zurzeit weitere Lärmschutzmassnahmen prüfen. Diese werden nach Massgabe der Verhältnismässigkeit und der Bedürfnisse der Truppe umgesetzt.</p><p>4. Angesichts der laufenden Abklärungen durch den Kanton Nidwalden (s. Antwort 3.) besteht für den Bundesrat gegenüber dem Kanton Nidwalden zurzeit kein Handlungsbedarf.</p><p>5. Bisher galt die Empfehlung des Bundes zur provisorischen Beurteilung des Lärms von militärischen Schiess- und Übungsplätzen von 1993 als gültige Richtlinie. Zur Festlegung von definitiven Lärm-Belastungsgrenzwerten für militärische Schiess- und Übungsplätze soll nun die Lärmschutz-Verordnung mit einem Anhang 9 ergänzt werden. Die Vernehmlassung zu diesem Anhang ist für das Jahr 2007 geplant, das Inkrafttreten frühestens für 2008.</p><p>6. Die zivilen Beurteilungskriterien und Grenzwerte sind auf Schiessen mit Hand- und Faustfeuerwaffen ausgelegt (Gewehre, Pistolen). Auf militärischen Schiessplätzen werden noch weitere Waffensysteme mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften eingesetzt (z. B. Handgranaten, Maschinengewehre, Artillerie). Das Schiessen mit diesen Waffen lässt sich mit den zivilen Kriterien nicht adäquat beurteilen. Für das Festlegen einer geeigneten Beurteilungsmethodik und von Grenzwerten fehlen noch wissenschaftliche Grundlagen. Die entsprechenden Arbeiten sind jedoch vom zuständigen Bundesamt für Umwelt aufgenommen worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schiessanlage Gnappiried, welche dem Kanton Nidwalden gehört, liegt im Naherholungsgebiet der Gemeinde Stans und wird hauptsächlich durch militärische Truppen (u. a. Swissint) genutzt. Für die militärischen Truppen liegt eine Benutzungsbewilligung von Montag bis Freitag zwischen 8 und 22 Uhr vor. Die Schiessanlage wird - bis auf wenige Wochen - praktisch während des ganzen Jahres genutzt. Für die ansässige Bevölkerung stellt diese Lärmimmission eine starke Belastung und eine nicht zumutbare Beeinträchtigung der Lebensqualität dar.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weiss er über die Klagen der örtlichen Bevölkerung Bescheid?</p><p>2. Gibt es für die militärischen Verbände keine Ausweichmöglichkeiten in andere Schiessanlagen, wo die Beeinträchtigungen der Bevölkerung weniger gross sind?</p><p>3. Ist er bereit, Massnahmen zur Reduktion der Lärmimmissionen durch die Schiessanlage Gnappiried zu initiieren und zu finanzieren, auch wenn derzeit noch keine rechtsverbindlichen Grenzwerte in der Lärmschutzverordnung festgelegt wurden?</p><p>4. Ist er bereit, anlässlich der nächsten Verhandlungen mit dem Kanton Nidwalden über die Nutzung des Gnappiried durch das Militär, den Kanton Nidwalden zu einer Lärmsanierung bzw. Lärmbegrenzung zu verpflichten?</p><p>5. Kann er sagen, wann die Ergänzung der Lärmschutzverordnung für die Festsetzung von Grenzwerten für das militärische Schiessen in Angriff genommen wird und wann diese abgeschlossen sein werden?</p><p>6. Kann er erklären, weshalb in der gegenwärtig laufenden Revision der Lärmschutzverordnung nicht auch Grenzwerte für das militärische Schiessen einbezogen wurden bzw. weshalb heute die Grenzwerte lediglich im Bereich des zivilen Schiesswesens geregelt wurden?</p>
- Schiesslärm in Nidwalden und andernorts
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