Rückführungsabkommen mit totalitären Staaten?

ShortId
06.1027
Id
20061027
Updated
24.06.2025 23:07
Language
de
Title
Rückführungsabkommen mit totalitären Staaten?
AdditionalIndexing
2811;08;Aserbaidschan;Diktatur;Ausschaffung;politische Verfolgung;Rückwanderung;Menschenrechte
1
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L04K04030105, politische Verfolgung
  • L04K03030103, Aserbaidschan
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K0807010203, Diktatur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit ihrer Unabhängigkeit im Jahre 1991 befindet sich die junge Republik Aserbaidschan in einem Transformationsprozess. Als Mitglied der Stimmrechtsgruppe der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen sowie als Schwerpunktland in der Ostzusammenarbeit kommt Aserbaidschan eine besondere Stellung zu, die sich im jahrelangen Engagement der Schweiz vor Ort im wirtschaftlichen, humanitären und entwicklungspolitischen Bereich widerspiegelt. Die Schweiz hat im Migrationsbereich zusammen mit anderen westeuropäischen Staaten vor fünf Jahren einen Dialog mit allen drei Staaten des Süd-Kaukasus eingeleitet, um Einsichten in die unterschiedlichen Anliegen und Probleme der beteiligten Staaten zu gewinnen und daraus einen gemeinsamen Massnahmenkatalog zur Bekämpfung illegaler Migration auszuarbeiten. Der Abschluss von bilateralen Rückübernahmeabkommen sowie Rückkehrhilfeprogrammen stellte dabei einen wichtigen Bestandteil dieser Gespräche dar. Nachdem mit Armenien und Georgien solche Abkommen erfolgreich abgeschlossen werden konnten, ist die Schweiz nun bestrebt, das bestehende Vertragsnetz in dieser Region auch auf Aserbaidschan auszuweiten, was in einer am 23. Februar 2006 in Baku unterzeichneten "Gemeinsamen Erklärung zur Migration" entsprechend signalisiert wurde.</p><p>1./2. Spannungen auf regionaler sowie nationaler Ebene erschweren die Gestaltung der innenpolitischen Reformen in Aserbaidschan, was zeitweise zu Mängeln bei der Einhaltung von Grundfreiheiten führt. Der Bundesrat ist sich daher bewusst, dass Fortschritte Richtung Demokratie und Rechtstaatlichkeit durch eine intensivere Zusammenarbeit gefördert werden müssen. Er setzt sich dafür ein, dass die Schweiz im Rahmen verschiedener Projekte und Spezialprogramme einen aktiven Beitrag leistet, um den Entwicklungs- und Demokratieprozess in diesem Transitionsland zu unterstützen und es enger an die europäischen Demokratie- und Rechtsstandards heranzuführen. Als Ergebnis dieses umfassenden bilateralen Dialogs wurden im Februar dieses Jahres ein Rahmenabkommen über technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit, ein Investitionsschutzabkommen, ein Doppelbesteuerungsabkommen sowie eine gemeinsame Erklärung zur Migration in Baku auf ministerieller Ebene unterzeichnet.</p><p>3. Mit Aserbaidschan hat die Schweiz kein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, sondern eine "Gemeinsame Erklärung zur Migration", die sich auf die Zusammenarbeit im Migrationsbereich sowie die Weiterführung des Dialogs bezieht. Unabhängig davon, ob ein Rückübernahmeabkommen besteht oder nicht, wird die Wegweisung von betroffenen Personen bereits heute sorgfältig und individuell durch die zuständigen Behörden geprüft.</p><p>Generell formalisieren Rückübernahmeabkommen auf vertraglicher Ebene mittels standardisierten Klauseln die Voraussetzungen, die Modalitäten und die Abläufe für die Identifikation, das Ausstellen von Reisepapieren sowie die Rückführungen in Übereinstimmung mit ausreichenden Datenschutzbestimmungen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass aus dem Abschluss eines Rückübernahmeabkommens keine zusätzlichen Verpflichtungen erwachsen und das Prinzip der Rechtssicherheit vollumfänglich gewährleistet ist. Völkerrechtliche Verpflichtungen wie die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte werden berücksichtigt. Die Schweiz hat in der Zwischenzeit Rückübernahmeabkommen mit über 35 Staaten aus vier Kontinenten verhandelt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anlässlich des Besuches der Aussenministerin in Aserbaidschan erklärte der Bundesrat in einer gemeinsamen Verlautbarung, er wolle sich für ein Rückführungsabkommen einsetzen. Dazu stellen sich einige Grundsatzfragen, die ich den Bundesrat zu beantworten bitte:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass in Aserbaidschan die reine staatliche Willkür gegenüber politisch Andersdenkenden und ihren Familien herrscht und diese immer wieder massivsten Repressionen ausgesetzt sind?</p><p>2. Weiss er um die mangelnde Unabhängigkeit der aserischen Justiz und um die äusserst mangelhafte Implementation von internationalen Normen und Konventionen des Europarates, selbst wenn sie von Aserbaidschan ratifiziert worden sind?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass in Aserbaidschan heute eine Art "oligarchischer Totalitarismus" herrscht und Rückführungsabkommen mit totalitären Regimes menschenrechtlich höchst fragwürdig sind?</p>
  • Rückführungsabkommen mit totalitären Staaten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit ihrer Unabhängigkeit im Jahre 1991 befindet sich die junge Republik Aserbaidschan in einem Transformationsprozess. Als Mitglied der Stimmrechtsgruppe der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen sowie als Schwerpunktland in der Ostzusammenarbeit kommt Aserbaidschan eine besondere Stellung zu, die sich im jahrelangen Engagement der Schweiz vor Ort im wirtschaftlichen, humanitären und entwicklungspolitischen Bereich widerspiegelt. Die Schweiz hat im Migrationsbereich zusammen mit anderen westeuropäischen Staaten vor fünf Jahren einen Dialog mit allen drei Staaten des Süd-Kaukasus eingeleitet, um Einsichten in die unterschiedlichen Anliegen und Probleme der beteiligten Staaten zu gewinnen und daraus einen gemeinsamen Massnahmenkatalog zur Bekämpfung illegaler Migration auszuarbeiten. Der Abschluss von bilateralen Rückübernahmeabkommen sowie Rückkehrhilfeprogrammen stellte dabei einen wichtigen Bestandteil dieser Gespräche dar. Nachdem mit Armenien und Georgien solche Abkommen erfolgreich abgeschlossen werden konnten, ist die Schweiz nun bestrebt, das bestehende Vertragsnetz in dieser Region auch auf Aserbaidschan auszuweiten, was in einer am 23. Februar 2006 in Baku unterzeichneten "Gemeinsamen Erklärung zur Migration" entsprechend signalisiert wurde.</p><p>1./2. Spannungen auf regionaler sowie nationaler Ebene erschweren die Gestaltung der innenpolitischen Reformen in Aserbaidschan, was zeitweise zu Mängeln bei der Einhaltung von Grundfreiheiten führt. Der Bundesrat ist sich daher bewusst, dass Fortschritte Richtung Demokratie und Rechtstaatlichkeit durch eine intensivere Zusammenarbeit gefördert werden müssen. Er setzt sich dafür ein, dass die Schweiz im Rahmen verschiedener Projekte und Spezialprogramme einen aktiven Beitrag leistet, um den Entwicklungs- und Demokratieprozess in diesem Transitionsland zu unterstützen und es enger an die europäischen Demokratie- und Rechtsstandards heranzuführen. Als Ergebnis dieses umfassenden bilateralen Dialogs wurden im Februar dieses Jahres ein Rahmenabkommen über technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit, ein Investitionsschutzabkommen, ein Doppelbesteuerungsabkommen sowie eine gemeinsame Erklärung zur Migration in Baku auf ministerieller Ebene unterzeichnet.</p><p>3. Mit Aserbaidschan hat die Schweiz kein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, sondern eine "Gemeinsame Erklärung zur Migration", die sich auf die Zusammenarbeit im Migrationsbereich sowie die Weiterführung des Dialogs bezieht. Unabhängig davon, ob ein Rückübernahmeabkommen besteht oder nicht, wird die Wegweisung von betroffenen Personen bereits heute sorgfältig und individuell durch die zuständigen Behörden geprüft.</p><p>Generell formalisieren Rückübernahmeabkommen auf vertraglicher Ebene mittels standardisierten Klauseln die Voraussetzungen, die Modalitäten und die Abläufe für die Identifikation, das Ausstellen von Reisepapieren sowie die Rückführungen in Übereinstimmung mit ausreichenden Datenschutzbestimmungen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass aus dem Abschluss eines Rückübernahmeabkommens keine zusätzlichen Verpflichtungen erwachsen und das Prinzip der Rechtssicherheit vollumfänglich gewährleistet ist. Völkerrechtliche Verpflichtungen wie die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte werden berücksichtigt. Die Schweiz hat in der Zwischenzeit Rückübernahmeabkommen mit über 35 Staaten aus vier Kontinenten verhandelt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anlässlich des Besuches der Aussenministerin in Aserbaidschan erklärte der Bundesrat in einer gemeinsamen Verlautbarung, er wolle sich für ein Rückführungsabkommen einsetzen. Dazu stellen sich einige Grundsatzfragen, die ich den Bundesrat zu beantworten bitte:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass in Aserbaidschan die reine staatliche Willkür gegenüber politisch Andersdenkenden und ihren Familien herrscht und diese immer wieder massivsten Repressionen ausgesetzt sind?</p><p>2. Weiss er um die mangelnde Unabhängigkeit der aserischen Justiz und um die äusserst mangelhafte Implementation von internationalen Normen und Konventionen des Europarates, selbst wenn sie von Aserbaidschan ratifiziert worden sind?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass in Aserbaidschan heute eine Art "oligarchischer Totalitarismus" herrscht und Rückführungsabkommen mit totalitären Regimes menschenrechtlich höchst fragwürdig sind?</p>
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