Beteiligung des EJPD an den Kohäsionszahlungen
- ShortId
-
06.1029
- Id
-
20061029
- Updated
-
24.06.2025 22:54
- Language
-
de
- Title
-
Beteiligung des EJPD an den Kohäsionszahlungen
- AdditionalIndexing
-
10;08;Kohäsionsfonds;wirtschaftliche Disparität;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;EJPD;wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft;Haushaltsausgabe;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
- L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L03K080404, EJPD
- L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
- L04K09020211, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der in letzter Zeit beobachtbare Rückgang der Asylgesuche und die damit verbundene Entlastung des Bundeshaushaltes ist nicht mit den bilateralen Verträgen mit der EU in Verbindung zu bringen, da das Abkommen zu Schengen/Dublin gemäss Annahme des Bundesrates erst im laufenden Jahr in Kraft gesetzt werden dürfte. Es käme somit ab dem Jahr 2008 zur Anwendung und könnte seine Wirkung erst in den darauf folgenden Jahren entfalten. Der in der Botschaft zu Schengen/Dublin unter "finanzielle Auswirkungen" erwähnte Betrag von 80 Millionen Franken stellt im Übrigen keine Einsparung dar, sondern nicht anfallende Mehrausgaben, welche dem EJPD möglicherweise erwachsen würden, falls die Schweiz als einziges Land in Westeuropa dem Schengen/Dublin-Raum fern bliebe. Aufgrund der sich dynamisch verändernden Ausgangslage im Asylbereich sind diese Auswirkungen jedoch zum einen mit grosser Unsicherheit behaftet, zum anderen fallen sie erst mittelfristig an. Aus diesen Gründen können sie beim heute zu fällenden Entscheid über die Finanzierung des Schweizer Beitrages nicht berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in den neuen EU-Mitgliedsländern soll die Schweiz während einigen Jahren einen Beitrag von insgesamt einer Milliarde Franken leisten. Dies hat richtigerweise einen sachlichen, jedoch keinen rechtlichen Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen mit der EU. Laut bundesrätlicher Auffassung müssen diese Mittel beim EVD und EDA kompensiert werden. Zudem sollen Einnahmen aus der Zinsbesteuerung hinzukommen. Es ist wichtig, dass die Kompensation nicht zulasten der Entwicklungshilfe geschieht. Nachdem das Schengen/Dublin-Abkommen dem EJPD durch die neue Drittstaatenregelung eine Entlastung von mindestens 80 Millionen Franken jährlich bringen wird, habe ich wiederholt die folgende nicht beantwortete Frage gestellt:</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Kohäsionszahlen teilweise im EJPD zu kompensieren sind, und wird er dies bei seinem Antrag an die eidgenössischen Räte berücksichtigen?</p>
- Beteiligung des EJPD an den Kohäsionszahlungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der in letzter Zeit beobachtbare Rückgang der Asylgesuche und die damit verbundene Entlastung des Bundeshaushaltes ist nicht mit den bilateralen Verträgen mit der EU in Verbindung zu bringen, da das Abkommen zu Schengen/Dublin gemäss Annahme des Bundesrates erst im laufenden Jahr in Kraft gesetzt werden dürfte. Es käme somit ab dem Jahr 2008 zur Anwendung und könnte seine Wirkung erst in den darauf folgenden Jahren entfalten. Der in der Botschaft zu Schengen/Dublin unter "finanzielle Auswirkungen" erwähnte Betrag von 80 Millionen Franken stellt im Übrigen keine Einsparung dar, sondern nicht anfallende Mehrausgaben, welche dem EJPD möglicherweise erwachsen würden, falls die Schweiz als einziges Land in Westeuropa dem Schengen/Dublin-Raum fern bliebe. Aufgrund der sich dynamisch verändernden Ausgangslage im Asylbereich sind diese Auswirkungen jedoch zum einen mit grosser Unsicherheit behaftet, zum anderen fallen sie erst mittelfristig an. Aus diesen Gründen können sie beim heute zu fällenden Entscheid über die Finanzierung des Schweizer Beitrages nicht berücksichtigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in den neuen EU-Mitgliedsländern soll die Schweiz während einigen Jahren einen Beitrag von insgesamt einer Milliarde Franken leisten. Dies hat richtigerweise einen sachlichen, jedoch keinen rechtlichen Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen mit der EU. Laut bundesrätlicher Auffassung müssen diese Mittel beim EVD und EDA kompensiert werden. Zudem sollen Einnahmen aus der Zinsbesteuerung hinzukommen. Es ist wichtig, dass die Kompensation nicht zulasten der Entwicklungshilfe geschieht. Nachdem das Schengen/Dublin-Abkommen dem EJPD durch die neue Drittstaatenregelung eine Entlastung von mindestens 80 Millionen Franken jährlich bringen wird, habe ich wiederholt die folgende nicht beantwortete Frage gestellt:</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Kohäsionszahlen teilweise im EJPD zu kompensieren sind, und wird er dies bei seinem Antrag an die eidgenössischen Räte berücksichtigen?</p>
- Beteiligung des EJPD an den Kohäsionszahlungen
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