Anpassung der Schweiz an die EU-Verordnung Reach

ShortId
06.1032
Id
20061032
Updated
24.06.2025 21:26
Language
de
Title
Anpassung der Schweiz an die EU-Verordnung Reach
AdditionalIndexing
52;2841;gefährlicher Stoff;Bewilligung;Gesundheitsrisiko;Kontrolle;chemische Verunreinigung;Verzeichnis;chemische Industrie;Umweltverträglichkeit;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K07050103, chemische Industrie
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K06020104, gefährlicher Stoff
  • L04K06020303, chemische Verunreinigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament im November 2005 und der Beratung im Rat im Dezember 2005 ist der Entwurf der Reach-Verordnung in einigen wesentlichen Punkten geändert und insgesamt wirtschaftsverträglicher ausgestaltet worden. Die Bestimmungen des endgültigen Verordnungstextes werden voraussichtlich dazu führen, dass die auf dem Vernehmlassungsentwurf basierenden prognostizierten Einsparungen an Gesundheitskosten nach unten korrigiert werden müssen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt grundsätzlich das Ziel, das schweizerische Chemikalienrecht an das neue EG-Recht (Reach) so anzupassen, dass das Schutzniveau erhalten oder erhöht und Handelshemmnisse soweit wie möglich vermieden werden. Andererseits möchte er die Wirtschaft und insbesondere die chemische Industrie in der Schweiz nicht durch neue Vorschriften belasten, die den Schutz des Menschen und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen nicht erhöhen.</p><p>Die Schweiz hat im Jahre 2005 das Chemikaliengesetz und die Parchem-Verordnungen in Kraft gesetzt. Damit wurde das schweizerische Chemikalienrecht mit dem geltenden europäischen harmonisiert. Nach dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung in der EG (voraussichtlich 2008) werden sich jedoch die schweizerischen Regelungsansätze von denjenigen der EG erneut in wesentlichen Punkten unterscheiden. Daher drängt sich eine weitere Revision des schweizerischen Chemikalienrechtes auf Gesetzes- und Verordnungsstufe auf. Im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 hat der Bundesrat unter Ziel 2 (den Lebensraum nachhaltig sichern) die parallele Einführung von Reach in der Schweiz befürwortet und eine Botschaft zur Harmonisierung des schweizerischen Chemikalienrechtes mit dem neuen EG-Chemikalienrecht in Aussicht gestellt. Eine Arbeitsgruppe der Bundesämter für Gesundheit, Umwelt und des Staatssekretariates für Wirtschaft wurde in der Folge beauftragt, die Auswirkungen einer Angleichung des schweizerischen Rechtes an die Reach-Verordnung aufzuzeigen. Die entsprechenden Arbeiten sind gegenwärtig im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Europäischen Kommission zufolge kann durch die Einführung der Reach-Verordnung in der Europäischen Union der vorzeitige Tod von jährlich 4500 Personen verhindert werden. Laut Schätzungen der Europäischen Kommission können somit in einem Zeitraum von 30 Jahren Gesundheitskosten von 50 Milliarden Euro eingespart werden. Der Bundesrat hat im Jahr 2003 in seiner Antwort auf eine Interpellation zu diesem Thema erklärt, dass er die Absicht habe, die neuen Elemente der Reach-Verordnung in die schweizerische Gesetzgebung zu integrieren, sobald die Verordnung von der Europäischen Union verabschiedet worden ist. Er hat damals ausserdem mitgeteilt, die Möglichkeit einer Beteiligung der Schweiz an der europäischen Chemikalienagentur frühzeitig prüfen zu wollen. Zum damaligen Zeitpunkt war der Bundesrat der Auffassung, der Vorentwurf der Europäischen Union enthielte wesentliche Neuerungen wie insbesondere die generelle Prüfpflicht für alle Chemikalien, die zu einer Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt führt.</p><p>Im November 2005 hat das Europäische Parlament in der ersten Beratung die Verordnung über ein neues Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungsverfahren für chemische Substanzen angenommen (Reach-Verordnung nach dem englischen Akronym). Die Verordnung wird voraussichtlich dieses Jahr verabschiedet. Durch die Reach-Verordnung können die Auswirkungen, die in Europa hergestellte, importierte, exportierte oder konsumierte chemische Produkte auf die Gesundheit und die Umwelt haben, bewertet werden. Kann der Bundesrat erläutern, wie er die schweizerische Gesetzgebung an die neue europäische Verordnung anzupassen gedenkt?</p>
  • Anpassung der Schweiz an die EU-Verordnung Reach
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament im November 2005 und der Beratung im Rat im Dezember 2005 ist der Entwurf der Reach-Verordnung in einigen wesentlichen Punkten geändert und insgesamt wirtschaftsverträglicher ausgestaltet worden. Die Bestimmungen des endgültigen Verordnungstextes werden voraussichtlich dazu führen, dass die auf dem Vernehmlassungsentwurf basierenden prognostizierten Einsparungen an Gesundheitskosten nach unten korrigiert werden müssen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt grundsätzlich das Ziel, das schweizerische Chemikalienrecht an das neue EG-Recht (Reach) so anzupassen, dass das Schutzniveau erhalten oder erhöht und Handelshemmnisse soweit wie möglich vermieden werden. Andererseits möchte er die Wirtschaft und insbesondere die chemische Industrie in der Schweiz nicht durch neue Vorschriften belasten, die den Schutz des Menschen und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen nicht erhöhen.</p><p>Die Schweiz hat im Jahre 2005 das Chemikaliengesetz und die Parchem-Verordnungen in Kraft gesetzt. Damit wurde das schweizerische Chemikalienrecht mit dem geltenden europäischen harmonisiert. Nach dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung in der EG (voraussichtlich 2008) werden sich jedoch die schweizerischen Regelungsansätze von denjenigen der EG erneut in wesentlichen Punkten unterscheiden. Daher drängt sich eine weitere Revision des schweizerischen Chemikalienrechtes auf Gesetzes- und Verordnungsstufe auf. Im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 hat der Bundesrat unter Ziel 2 (den Lebensraum nachhaltig sichern) die parallele Einführung von Reach in der Schweiz befürwortet und eine Botschaft zur Harmonisierung des schweizerischen Chemikalienrechtes mit dem neuen EG-Chemikalienrecht in Aussicht gestellt. Eine Arbeitsgruppe der Bundesämter für Gesundheit, Umwelt und des Staatssekretariates für Wirtschaft wurde in der Folge beauftragt, die Auswirkungen einer Angleichung des schweizerischen Rechtes an die Reach-Verordnung aufzuzeigen. Die entsprechenden Arbeiten sind gegenwärtig im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Europäischen Kommission zufolge kann durch die Einführung der Reach-Verordnung in der Europäischen Union der vorzeitige Tod von jährlich 4500 Personen verhindert werden. Laut Schätzungen der Europäischen Kommission können somit in einem Zeitraum von 30 Jahren Gesundheitskosten von 50 Milliarden Euro eingespart werden. Der Bundesrat hat im Jahr 2003 in seiner Antwort auf eine Interpellation zu diesem Thema erklärt, dass er die Absicht habe, die neuen Elemente der Reach-Verordnung in die schweizerische Gesetzgebung zu integrieren, sobald die Verordnung von der Europäischen Union verabschiedet worden ist. Er hat damals ausserdem mitgeteilt, die Möglichkeit einer Beteiligung der Schweiz an der europäischen Chemikalienagentur frühzeitig prüfen zu wollen. Zum damaligen Zeitpunkt war der Bundesrat der Auffassung, der Vorentwurf der Europäischen Union enthielte wesentliche Neuerungen wie insbesondere die generelle Prüfpflicht für alle Chemikalien, die zu einer Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt führt.</p><p>Im November 2005 hat das Europäische Parlament in der ersten Beratung die Verordnung über ein neues Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungsverfahren für chemische Substanzen angenommen (Reach-Verordnung nach dem englischen Akronym). Die Verordnung wird voraussichtlich dieses Jahr verabschiedet. Durch die Reach-Verordnung können die Auswirkungen, die in Europa hergestellte, importierte, exportierte oder konsumierte chemische Produkte auf die Gesundheit und die Umwelt haben, bewertet werden. Kann der Bundesrat erläutern, wie er die schweizerische Gesetzgebung an die neue europäische Verordnung anzupassen gedenkt?</p>
    • Anpassung der Schweiz an die EU-Verordnung Reach

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