Anstellung des Bundespersonals nach Obligationenrecht?
- ShortId
-
06.1036
- Id
-
20061036
- Updated
-
24.06.2025 21:17
- Language
-
de
- Title
-
Anstellung des Bundespersonals nach Obligationenrecht?
- AdditionalIndexing
-
04;15;Arbeitnehmerschutz;Obligationenrecht;Einstellung;Arbeitsbedingungen;Arbeitsvertrag;Bundespersonal
- 1
-
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L05K0702010204, Einstellung
- L05K0702010201, Arbeitsvertrag
- L04K05070204, Obligationenrecht
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Verwaltungsreform hat der Bundesrat die Anstellung des Personals der Bundesverwaltung gemäss Obligationenrecht als Variante geprüft. Es erwies sich, dass diese Variante Vereinfachungen, aber auch gewichtige Nachteile zur Folge hätte.</p><p>Da das angestrebte Ziel grösserer Flexibilität und rascherer Verfahren bei der Umgestaltung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine Anpassung des Bundespersonalgesetzes erfüllt werden kann, hat der Bundesrat darauf verzichtet, einen Wechsel ins Obligationenrecht weiterzuverfolgen. Das Bundespersonalgesetz ist insgesamt eine gute Grundlage für das Personalwesen des Bundes.</p><p>Eine Vorlage zur Teilrevision des Bundespersonalgesetzes ist im EFD in Vorbereitung. Es wird eine Lösung angestrebt, welche von den Sozialpartnern mitgetragen werden kann. Sie werden dementsprechend in die arbeiten einbezogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass der Bund offenbar eine Anstellung des Bundespersonals nach Obligationenrecht prüft.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>- Stimmt es, dass die Anstellung des Bundespersonals nach Obligationenrecht geprüft wird? Falls ja: Wer hat dies entschieden? Wurden die Personalverbände darüber informiert?</p><p>- Wo ist in der laufenden Verwaltungsreform explizit festgehalten, dass der Bundesrat die Anstellung nach Obligationenrecht prüfen muss? Falls ja: Wer hat dieses Mandat erweitert und wer macht diese Überprüfung?</p><p>- Welches waren die Gründe, warum Bundesrat Merz gegenüber den Personalverbänden vor einem Jahr noch eine ablehnende Haltung gegenüber der Obligationenrecht-Anstellung geäussert hat?</p><p>- Warum ist Bundesrat Merz von der ursprünglich eher ablehnenden Haltung abgerückt?</p><p>- Kann der Bundesrat belegen, dass eine Anstellung nach Gesamtarbeitsvertrag etwas zur Verringerung der "Regelungsdichte" beiträgt gegenüber der heutigen Anstellung nach Personalrecht?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat mit einer Obligationenrecht-Anstellung den Kündigungsschutz des Bundespersonals gegenüber heute abzuschwächen?</p><p>- Wann werden die Resultate dieser Prüfung vorliegen?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das besondere Arbeitsverhältnis beim Staat eine besondere Anstellungsform rechtfertigt?</p><p>- Wo ist das Personal der Verwaltung in der Schweiz nach Obligationenrecht angestellt?</p>
- Anstellung des Bundespersonals nach Obligationenrecht?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Verwaltungsreform hat der Bundesrat die Anstellung des Personals der Bundesverwaltung gemäss Obligationenrecht als Variante geprüft. Es erwies sich, dass diese Variante Vereinfachungen, aber auch gewichtige Nachteile zur Folge hätte.</p><p>Da das angestrebte Ziel grösserer Flexibilität und rascherer Verfahren bei der Umgestaltung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine Anpassung des Bundespersonalgesetzes erfüllt werden kann, hat der Bundesrat darauf verzichtet, einen Wechsel ins Obligationenrecht weiterzuverfolgen. Das Bundespersonalgesetz ist insgesamt eine gute Grundlage für das Personalwesen des Bundes.</p><p>Eine Vorlage zur Teilrevision des Bundespersonalgesetzes ist im EFD in Vorbereitung. Es wird eine Lösung angestrebt, welche von den Sozialpartnern mitgetragen werden kann. Sie werden dementsprechend in die arbeiten einbezogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass der Bund offenbar eine Anstellung des Bundespersonals nach Obligationenrecht prüft.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>- Stimmt es, dass die Anstellung des Bundespersonals nach Obligationenrecht geprüft wird? Falls ja: Wer hat dies entschieden? Wurden die Personalverbände darüber informiert?</p><p>- Wo ist in der laufenden Verwaltungsreform explizit festgehalten, dass der Bundesrat die Anstellung nach Obligationenrecht prüfen muss? Falls ja: Wer hat dieses Mandat erweitert und wer macht diese Überprüfung?</p><p>- Welches waren die Gründe, warum Bundesrat Merz gegenüber den Personalverbänden vor einem Jahr noch eine ablehnende Haltung gegenüber der Obligationenrecht-Anstellung geäussert hat?</p><p>- Warum ist Bundesrat Merz von der ursprünglich eher ablehnenden Haltung abgerückt?</p><p>- Kann der Bundesrat belegen, dass eine Anstellung nach Gesamtarbeitsvertrag etwas zur Verringerung der "Regelungsdichte" beiträgt gegenüber der heutigen Anstellung nach Personalrecht?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat mit einer Obligationenrecht-Anstellung den Kündigungsschutz des Bundespersonals gegenüber heute abzuschwächen?</p><p>- Wann werden die Resultate dieser Prüfung vorliegen?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das besondere Arbeitsverhältnis beim Staat eine besondere Anstellungsform rechtfertigt?</p><p>- Wo ist das Personal der Verwaltung in der Schweiz nach Obligationenrecht angestellt?</p>
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