Belegung des Bundesratsbunkers

ShortId
06.1040
Id
20061040
Updated
25.06.2025 01:39
Language
de
Title
Belegung des Bundesratsbunkers
AdditionalIndexing
09;421;Regierung;Parlamentarier/in;Parlamentsdienste;Zivilschutz
1
  • L04K04030201, Zivilschutz
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L03K080307, Parlamentsdienste
  • L04K08060203, Regierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Büro des Nationalrates hat die Problematik der Weiterführung des Rats- und Parlamentsbetriebes in Fällen, in denen das Parlamentsgebäude nicht benutzt werden kann, diskutiert. Es hat den Parlamentsdiensten den Auftrag erteilt, die Thematik im Rahmen einer sogenannten Business-Continuity-Planung anzugehen. Da aber keine Dringlichkeit gegeben ist und die für die Bearbeitung zuständigen Personen mit den Projekten "Gesamtsanierung Parlamentsgebäude" und "Herbstsession 2006 in Flims" ausgelastet sind, hat es einer Terminierung dieser Arbeiten in der nächsten Legislatur zugestimmt. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachzugehen sein, welche Funktionsträgerinnen und -träger aus Parlament und Parlamentsdiensten in besonderen Krisenfällen einen Platz im sogenannten Bundesratsbunker erhalten sollen und welches ihre Aufgaben und Kompetenzen sein werden.</p><p>2. Rolle und Bedeutung der parlamentarischen Vertretung im sogenannten Bundesratsbunker werden mit dem Konzept zur Business-Continuity-Planung zu definieren sein.</p><p>3. Nein.</p>
  • <p>Seit langem ist die Frage offen, welche Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Krisenfall einen Platz im Bundesratsbunker erhalten sollen. Nachdem eine Antwort für den Herbst 2004 versprochen wurde, antwortete der Bundesrat im Dezember 2004 (04.5253) in der Fragestunde, er habe festgelegt, welche Personen aufseiten der Verwaltung gegebenenfalls am geheimen Ort zu arbeiten hätten.</p><p>Die namentliche Bezeichnung von 30 Personen aus dem Parlament und seinen Diensten sei hingegen Parlamentsaufgabe, so der Bundesrat. Auf die Intervention eines Ratskollegen wurde im Büro die ausstehende Benennung bis heute hinausgeschoben.</p><p>Ich bitte das Büro, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind die allenfalls nötigen 30 Personen bzw. Funktionen aus Parlament und seinen Diensten unterdessen bezeichnet und informiert?</p><p>2. Teilt es die Meinung, dass die 30 Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Bundesratsbunker eine Alibiübung wären, da die 30 Auserwählten keine Entscheidungskompetenz hätten?</p><p>3. Teilt es die Meinung, dass aufgrund der Nichtexistenz einer militärischen Bedrohungslage der Bundesratsbunker besser an "Tourismus Schweiz" als typisch schweizerische Sehenswürdigkeit übergeben würde?</p>
  • Belegung des Bundesratsbunkers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Büro des Nationalrates hat die Problematik der Weiterführung des Rats- und Parlamentsbetriebes in Fällen, in denen das Parlamentsgebäude nicht benutzt werden kann, diskutiert. Es hat den Parlamentsdiensten den Auftrag erteilt, die Thematik im Rahmen einer sogenannten Business-Continuity-Planung anzugehen. Da aber keine Dringlichkeit gegeben ist und die für die Bearbeitung zuständigen Personen mit den Projekten "Gesamtsanierung Parlamentsgebäude" und "Herbstsession 2006 in Flims" ausgelastet sind, hat es einer Terminierung dieser Arbeiten in der nächsten Legislatur zugestimmt. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachzugehen sein, welche Funktionsträgerinnen und -träger aus Parlament und Parlamentsdiensten in besonderen Krisenfällen einen Platz im sogenannten Bundesratsbunker erhalten sollen und welches ihre Aufgaben und Kompetenzen sein werden.</p><p>2. Rolle und Bedeutung der parlamentarischen Vertretung im sogenannten Bundesratsbunker werden mit dem Konzept zur Business-Continuity-Planung zu definieren sein.</p><p>3. Nein.</p>
    • <p>Seit langem ist die Frage offen, welche Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Krisenfall einen Platz im Bundesratsbunker erhalten sollen. Nachdem eine Antwort für den Herbst 2004 versprochen wurde, antwortete der Bundesrat im Dezember 2004 (04.5253) in der Fragestunde, er habe festgelegt, welche Personen aufseiten der Verwaltung gegebenenfalls am geheimen Ort zu arbeiten hätten.</p><p>Die namentliche Bezeichnung von 30 Personen aus dem Parlament und seinen Diensten sei hingegen Parlamentsaufgabe, so der Bundesrat. Auf die Intervention eines Ratskollegen wurde im Büro die ausstehende Benennung bis heute hinausgeschoben.</p><p>Ich bitte das Büro, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind die allenfalls nötigen 30 Personen bzw. Funktionen aus Parlament und seinen Diensten unterdessen bezeichnet und informiert?</p><p>2. Teilt es die Meinung, dass die 30 Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Bundesratsbunker eine Alibiübung wären, da die 30 Auserwählten keine Entscheidungskompetenz hätten?</p><p>3. Teilt es die Meinung, dass aufgrund der Nichtexistenz einer militärischen Bedrohungslage der Bundesratsbunker besser an "Tourismus Schweiz" als typisch schweizerische Sehenswürdigkeit übergeben würde?</p>
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