Kriminelles Antifa-Milieu

ShortId
06.1041
Id
20061041
Updated
24.06.2025 23:06
Language
de
Title
Kriminelles Antifa-Milieu
AdditionalIndexing
12;09;Demonstration;öffentliche Ordnung;Gewalt;Sachbeschädigung;Linksradikalismus
1
  • L04K08020305, Demonstration
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0101020702, Sachbeschädigung
  • L04K08020413, Linksradikalismus
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat beurteilte in seinem "Extremismusbericht" vom 25. August 2004 umfassend die Lage der Aktivitäten und Bestrebungen extremistischer Bewegungen, auch die des Linksextremismus. Er stellte darin fest, dass ein erheblicher Anteil linker Extremisten eine beträchtliche kriminelle Energie zeigt, um seine Ziele zu verwirklichen, und nicht davor zurückschreckt, mit Gewalttätern zusammenzuarbeiten oder ihnen doch eine Plattform zu bieten. Aus aktueller Sicht gefährdet die linksextreme Gewalt vorwiegend punktuell oder lokal die öffentliche Ruhe und Ordnung, stellt aber gesamthaft keine ernsthafte Bedrohung der inneren Sicherheit der Schweiz dar.</p><p>2./3. Der Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei bearbeitet - d. h. beschafft, beurteilt und speichert - Informationen über linksextreme Gruppierungen und Personen aufgrund der geltenden rechtlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120). Erkenntnisse über Personen und Organisationen liegen ihm so weit vor, wie diese Personen oder Organisationen im Zusammenhang mit gewalttätigem Extremismus stehen.</p><p>4. Gewaltprävention ist in erster Linie Sache der Gemeinden und Kantone. Auf Bundesebene befassen sich mehrere Stellen gezielt mit der Präventionsarbeit, die auch die Themen "Gewalt allgemein" und "Gewalt und Jugendliche" aufgreifen.</p><p>5. Im Bereich der inneren Sicherheit verfügt der Bund nur in ganz beschränktem Rahmen über eigene Kompetenzen. Die Kantone tragen aufgrund der verfassungsmässigen Ordnung die primäre Verantwortung für die innere Sicherheit auf ihrem Gebiet (sogenannte Polizeihoheit). Der Bund ergreift, gestützt auf die geltenden rechtlichen Grundlagen, laufend Massnahmen, um rechtswidrige Tätigkeiten extremistischer Organisationen in der Schweiz zu verhindern oder zu bekämpfen. Dazu gehört die Beschaffung von Informationen über politisch motivierte gewalttätige Bewegungen gemäss BWIS.</p><p>6. Ein Organisationsverbot kann vom Bundesrat als ultima ratio gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 184 und 185 BV) ausgesprochen werden. Voraussetzung für ein solches Verbot ist aber eine eingetretene oder unmittelbar drohende schwere Störung der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz. Ausserdem ist aus polizeilicher Sicht Folgendes zu beachten: Ein Verbot könnte einer Organisation eine ihr nicht zukommende Aufmerksamkeit bescheren und ihr Gelegenheit geben, sich als politisch verfolgte Gruppe darzustellen und somit vermehrt im Untergrund zu agieren.</p><p>7. Gewaltprävention, worunter Aussteigerprogramme fallen, ist in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden. Zudem sind dem Bundesrat keine laufenden Aussteigerprogramme für die linksextreme Szene bekannt, die er fördern könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einigen Jahren veranstaltet eine gewaltbereite linksautonome Organisation mit dem harmlosen Namen "Antifa" (Antifaschistische Aktion, Internet www.antifa.ch) in einigen Städten wie Bern, Zürich oder auch Thun regelmässig sogenannte antifaschistische "Abendspaziergänge". Diese meist unbewilligten Kundgebungen sind keineswegs harmlos, sondern arten vielfach in regelrechte Saubannerzüge aus. Meistens entsteht hoher Sachschaden, und es wurden auch schon Polizeibeamte und weitere unbeteiligte Personen an Leib und Leben bedroht.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat höflich, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie schätzt die Landesregierung das gewaltbereite und kriminelle Milieu des Antifa-Umfeldes ein?</p><p>2. Sind der Bundespolizei die Rädelsführer und Drahtzieher der Antifa-Bewegung bekannt?</p><p>3. Werden die gewaltbereiten Antifa-Aktivisten durch unsere Behörden beobachtet?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt er gegen das gewalttätige und teilweise kriminelle Umfeld der Antifa-Bewegung zu ergreifen?</p><p>5. Ist die Landesregierung bereit, auch gegen gewaltbereite linksextreme Bewegungen und Organisationen mit der ganzen Härte des Gesetzes vorzugehen?</p><p>6. Welche rechtlichen Erfordernisse müssten erfüllt werden, damit die Antifa-Organisation verboten werden könnte, und welche praktischen und juristischen Folgen hätte ein solches Verbot?</p><p>7. Inwieweit könnte er künftig Aussteigerprogramme für Extremisten der linken Szene fördern?</p>
  • Kriminelles Antifa-Milieu
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat beurteilte in seinem "Extremismusbericht" vom 25. August 2004 umfassend die Lage der Aktivitäten und Bestrebungen extremistischer Bewegungen, auch die des Linksextremismus. Er stellte darin fest, dass ein erheblicher Anteil linker Extremisten eine beträchtliche kriminelle Energie zeigt, um seine Ziele zu verwirklichen, und nicht davor zurückschreckt, mit Gewalttätern zusammenzuarbeiten oder ihnen doch eine Plattform zu bieten. Aus aktueller Sicht gefährdet die linksextreme Gewalt vorwiegend punktuell oder lokal die öffentliche Ruhe und Ordnung, stellt aber gesamthaft keine ernsthafte Bedrohung der inneren Sicherheit der Schweiz dar.</p><p>2./3. Der Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei bearbeitet - d. h. beschafft, beurteilt und speichert - Informationen über linksextreme Gruppierungen und Personen aufgrund der geltenden rechtlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120). Erkenntnisse über Personen und Organisationen liegen ihm so weit vor, wie diese Personen oder Organisationen im Zusammenhang mit gewalttätigem Extremismus stehen.</p><p>4. Gewaltprävention ist in erster Linie Sache der Gemeinden und Kantone. Auf Bundesebene befassen sich mehrere Stellen gezielt mit der Präventionsarbeit, die auch die Themen "Gewalt allgemein" und "Gewalt und Jugendliche" aufgreifen.</p><p>5. Im Bereich der inneren Sicherheit verfügt der Bund nur in ganz beschränktem Rahmen über eigene Kompetenzen. Die Kantone tragen aufgrund der verfassungsmässigen Ordnung die primäre Verantwortung für die innere Sicherheit auf ihrem Gebiet (sogenannte Polizeihoheit). Der Bund ergreift, gestützt auf die geltenden rechtlichen Grundlagen, laufend Massnahmen, um rechtswidrige Tätigkeiten extremistischer Organisationen in der Schweiz zu verhindern oder zu bekämpfen. Dazu gehört die Beschaffung von Informationen über politisch motivierte gewalttätige Bewegungen gemäss BWIS.</p><p>6. Ein Organisationsverbot kann vom Bundesrat als ultima ratio gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 184 und 185 BV) ausgesprochen werden. Voraussetzung für ein solches Verbot ist aber eine eingetretene oder unmittelbar drohende schwere Störung der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz. Ausserdem ist aus polizeilicher Sicht Folgendes zu beachten: Ein Verbot könnte einer Organisation eine ihr nicht zukommende Aufmerksamkeit bescheren und ihr Gelegenheit geben, sich als politisch verfolgte Gruppe darzustellen und somit vermehrt im Untergrund zu agieren.</p><p>7. Gewaltprävention, worunter Aussteigerprogramme fallen, ist in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden. Zudem sind dem Bundesrat keine laufenden Aussteigerprogramme für die linksextreme Szene bekannt, die er fördern könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einigen Jahren veranstaltet eine gewaltbereite linksautonome Organisation mit dem harmlosen Namen "Antifa" (Antifaschistische Aktion, Internet www.antifa.ch) in einigen Städten wie Bern, Zürich oder auch Thun regelmässig sogenannte antifaschistische "Abendspaziergänge". Diese meist unbewilligten Kundgebungen sind keineswegs harmlos, sondern arten vielfach in regelrechte Saubannerzüge aus. Meistens entsteht hoher Sachschaden, und es wurden auch schon Polizeibeamte und weitere unbeteiligte Personen an Leib und Leben bedroht.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat höflich, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie schätzt die Landesregierung das gewaltbereite und kriminelle Milieu des Antifa-Umfeldes ein?</p><p>2. Sind der Bundespolizei die Rädelsführer und Drahtzieher der Antifa-Bewegung bekannt?</p><p>3. Werden die gewaltbereiten Antifa-Aktivisten durch unsere Behörden beobachtet?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt er gegen das gewalttätige und teilweise kriminelle Umfeld der Antifa-Bewegung zu ergreifen?</p><p>5. Ist die Landesregierung bereit, auch gegen gewaltbereite linksextreme Bewegungen und Organisationen mit der ganzen Härte des Gesetzes vorzugehen?</p><p>6. Welche rechtlichen Erfordernisse müssten erfüllt werden, damit die Antifa-Organisation verboten werden könnte, und welche praktischen und juristischen Folgen hätte ein solches Verbot?</p><p>7. Inwieweit könnte er künftig Aussteigerprogramme für Extremisten der linken Szene fördern?</p>
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