Möglicher Konkurs von Swissmetal. Folgen für die Bundesfinanzen

ShortId
06.1043
Id
20061043
Updated
24.06.2025 23:19
Language
de
Title
Möglicher Konkurs von Swissmetal. Folgen für die Bundesfinanzen
AdditionalIndexing
15;Unternehmenspolitik;öffentliche Finanzen;Metallindustrie;wirtschaftliche Auswirkung;Konkurs
1
  • L04K07050203, Metallindustrie
  • L06K110403010202, Konkurs
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Anfrage Kohler 06.1042 vom 24. März 2006 zu Fragen rund um Swissmetall und Reconvilier geäussert. Bezüglich der arbeitsmarktlichen Fragestellungen wird auf diese Antwort verwiesen. Darüber hinaus lehnt es der Bundesrat ab, öffentlich über die wirtschaftliche Zukunft eines Unternehmens am Standort Schweiz zu spekulieren.</p><p>Die Fragen können vorwiegend in allgemeingültiger Art wie folgt beantwortet werden:</p><p>Bezüglich Sicherheit des Bundes in der freiwilligen Pflichtlagerhaltung kann generell festgehalten werden, dass die Einhaltung der mit verschiedenen Firmen abgeschlossenen Pflichtlagerverträge sowohl mengen- als auch buchmässig periodisch kontrolliert wird. Es wird darauf geachtet, dass die Kreditlimiten nicht voll ausgeschöpft werden. Die Geschäftsberichte der Firmen (Kontrollstellenbericht, Bilanz, Erfolgsrechnung mit Anhang) werden jährlich überprüft. Zudem besteht für die kreditgewährenden Banken eine Notifikationspflicht. Es können auch Bankauskünfte eingeholt werden. Schliesslich hat der Bund im Falle einer Nachlassstundung oder eines Konkurses eines Pflichtlagerhalters das Aussonderungsrecht am Pflichtlager (Eigentum am Pflichtlager geht auf den Bund über).</p><p>Der Kanton Bern hat als Bevollmächtigter für den Investitionshilfevollzug des Bundes gemäss Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) der RU-Calor SA in Reconvilier im Jahre 2000 ein Darlehen für den Bau einer Holzheizzentrale und eines Wärmeverteilnetzes gewährt. Nach einer fünfjährigen Karenzfrist wurde 2005 erstmals eine Amortisationsleistung erbracht. Der Rest des Kapitals ist nach üblichen Usanzen abgesichert. Swissmetall ist als einer der grossen Wärmebezüger an diesem Unternehmen mitbeteiligt und leistete die Rückzahlungsgarantie für einen Teil des Darlehens. Die Gemeinde Reconvilier ist ebenfalls sowohl am Unternehmen als auch als Garantieleisterin für das IHG-Darlehen beteiligt. Gemäss Artikel 12 IHG sorgt der Kanton für ausreichende Sicherheiten und trägt die Hälfte der Verluste aus den von ihm zugesprochenen Investitionshilfedarlehen des Bundes.</p><p>Für die Sanierung von Industriestandorten werden die Kosten gemäss Artikel 32d des Umweltschutzgesetzes (USG) zwischen Verhaltensstörer (ursprünglicher Verursacher) und Zustandsstörer (aktueller Grundeigentümer) aufgeteilt. Bei Zahlungsunfähigkeit eines oder mehrerer Störer fallen die Kosten an den Standortkanton (Art. 32d Abs. 3 USG). Falls die zu sanierenden Belastungen aus der Zeit vor dem 1. Februar 1996 (Art. 32e Abs. 3 USG) stammen, übernimmt der Altlastenfonds des Bundes 40 Prozent dieser Ausfallkosten. Die Beteiligung dieses Fonds an der Sanierung von Industriestandorten ist in Artikel 32e USG geregelt. Es besteht von Bundesseite keine Absicht, Vorsorgemassnahmen zu treffen, um wirtschaftliche Probleme in Unternehmen mit nachfolgenden Altlastensanierungen zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Swissmetal (Usines métallurgiques suisses SA, Bern) geht langsam, aber sicher dem Konkurs entgegen, wenn nicht sofort Massnahmen ergriffen werden.</p><p>Die Entscheidungen der Direktion von Swissmetal führen das Unternehmen auf direktem Weg in den Ruin, da das Werk La Boillat in Reconvilier verschwinden und mit ihm unweigerlich die ganze Gruppe zugrunde gehen wird. Obwohl die Bundesbehörden davon Kenntnis haben, scheint es sie nicht besonders zu berühren.</p><p>Die Situation müsste aber den Bundsrat dazu veranlassen, etwas zu unternehmen, da mit einem Konkurs von Swissmetal weitreichende Folgen für die Finanzen der direktbetroffenen Kantone (Bern und Solothurn) bzw. Gemeinden (Reconvilier und Dornach) und für den Bund zu befürchten sind.</p><p>Für den Bund geht es um seine finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung in der Höhe von 11 Millionen Franken und um ein LIM-Darlehen in der Höhe von 1 Millionen Franken an die RU-Calor SA in Reconvilier. 60 Prozent der Energieproduktion dieser Firma bezieht Swissmetal (Dossier Seco 022.05.042/1). Und es geht auch um einen Bundesbeitrag von mehreren 10 Millionen Franken zur Sanierung der kontaminierten Gelände von Dornach und Reconvilier. In dieser Aufzählung noch unberücksichtig sind die direkten und indirekten Auswirkungen eines Konkurses auf den Arbeitslosenfonds.</p><p>Kann uns der Bundesrat garantieren, dass die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen wurden, um auszuschliessen, dass die Öffentlichkeit nach dem vorhersehbaren Konkurs von Swissmetal zur Kasse gebeten wird? Hat er insbesondere von Swissmetal verlangt, Gelder für die Sanierung der kontaminierten Gelände von Dornach und Reconvilier bereitzustellen?</p>
  • Möglicher Konkurs von Swissmetal. Folgen für die Bundesfinanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Anfrage Kohler 06.1042 vom 24. März 2006 zu Fragen rund um Swissmetall und Reconvilier geäussert. Bezüglich der arbeitsmarktlichen Fragestellungen wird auf diese Antwort verwiesen. Darüber hinaus lehnt es der Bundesrat ab, öffentlich über die wirtschaftliche Zukunft eines Unternehmens am Standort Schweiz zu spekulieren.</p><p>Die Fragen können vorwiegend in allgemeingültiger Art wie folgt beantwortet werden:</p><p>Bezüglich Sicherheit des Bundes in der freiwilligen Pflichtlagerhaltung kann generell festgehalten werden, dass die Einhaltung der mit verschiedenen Firmen abgeschlossenen Pflichtlagerverträge sowohl mengen- als auch buchmässig periodisch kontrolliert wird. Es wird darauf geachtet, dass die Kreditlimiten nicht voll ausgeschöpft werden. Die Geschäftsberichte der Firmen (Kontrollstellenbericht, Bilanz, Erfolgsrechnung mit Anhang) werden jährlich überprüft. Zudem besteht für die kreditgewährenden Banken eine Notifikationspflicht. Es können auch Bankauskünfte eingeholt werden. Schliesslich hat der Bund im Falle einer Nachlassstundung oder eines Konkurses eines Pflichtlagerhalters das Aussonderungsrecht am Pflichtlager (Eigentum am Pflichtlager geht auf den Bund über).</p><p>Der Kanton Bern hat als Bevollmächtigter für den Investitionshilfevollzug des Bundes gemäss Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) der RU-Calor SA in Reconvilier im Jahre 2000 ein Darlehen für den Bau einer Holzheizzentrale und eines Wärmeverteilnetzes gewährt. Nach einer fünfjährigen Karenzfrist wurde 2005 erstmals eine Amortisationsleistung erbracht. Der Rest des Kapitals ist nach üblichen Usanzen abgesichert. Swissmetall ist als einer der grossen Wärmebezüger an diesem Unternehmen mitbeteiligt und leistete die Rückzahlungsgarantie für einen Teil des Darlehens. Die Gemeinde Reconvilier ist ebenfalls sowohl am Unternehmen als auch als Garantieleisterin für das IHG-Darlehen beteiligt. Gemäss Artikel 12 IHG sorgt der Kanton für ausreichende Sicherheiten und trägt die Hälfte der Verluste aus den von ihm zugesprochenen Investitionshilfedarlehen des Bundes.</p><p>Für die Sanierung von Industriestandorten werden die Kosten gemäss Artikel 32d des Umweltschutzgesetzes (USG) zwischen Verhaltensstörer (ursprünglicher Verursacher) und Zustandsstörer (aktueller Grundeigentümer) aufgeteilt. Bei Zahlungsunfähigkeit eines oder mehrerer Störer fallen die Kosten an den Standortkanton (Art. 32d Abs. 3 USG). Falls die zu sanierenden Belastungen aus der Zeit vor dem 1. Februar 1996 (Art. 32e Abs. 3 USG) stammen, übernimmt der Altlastenfonds des Bundes 40 Prozent dieser Ausfallkosten. Die Beteiligung dieses Fonds an der Sanierung von Industriestandorten ist in Artikel 32e USG geregelt. Es besteht von Bundesseite keine Absicht, Vorsorgemassnahmen zu treffen, um wirtschaftliche Probleme in Unternehmen mit nachfolgenden Altlastensanierungen zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Swissmetal (Usines métallurgiques suisses SA, Bern) geht langsam, aber sicher dem Konkurs entgegen, wenn nicht sofort Massnahmen ergriffen werden.</p><p>Die Entscheidungen der Direktion von Swissmetal führen das Unternehmen auf direktem Weg in den Ruin, da das Werk La Boillat in Reconvilier verschwinden und mit ihm unweigerlich die ganze Gruppe zugrunde gehen wird. Obwohl die Bundesbehörden davon Kenntnis haben, scheint es sie nicht besonders zu berühren.</p><p>Die Situation müsste aber den Bundsrat dazu veranlassen, etwas zu unternehmen, da mit einem Konkurs von Swissmetal weitreichende Folgen für die Finanzen der direktbetroffenen Kantone (Bern und Solothurn) bzw. Gemeinden (Reconvilier und Dornach) und für den Bund zu befürchten sind.</p><p>Für den Bund geht es um seine finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung in der Höhe von 11 Millionen Franken und um ein LIM-Darlehen in der Höhe von 1 Millionen Franken an die RU-Calor SA in Reconvilier. 60 Prozent der Energieproduktion dieser Firma bezieht Swissmetal (Dossier Seco 022.05.042/1). Und es geht auch um einen Bundesbeitrag von mehreren 10 Millionen Franken zur Sanierung der kontaminierten Gelände von Dornach und Reconvilier. In dieser Aufzählung noch unberücksichtig sind die direkten und indirekten Auswirkungen eines Konkurses auf den Arbeitslosenfonds.</p><p>Kann uns der Bundesrat garantieren, dass die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen wurden, um auszuschliessen, dass die Öffentlichkeit nach dem vorhersehbaren Konkurs von Swissmetal zur Kasse gebeten wird? Hat er insbesondere von Swissmetal verlangt, Gelder für die Sanierung der kontaminierten Gelände von Dornach und Reconvilier bereitzustellen?</p>
    • Möglicher Konkurs von Swissmetal. Folgen für die Bundesfinanzen

Back to List