Zentrale Registrierung von FH-Diplomarbeiten

ShortId
06.1044
Id
20061044
Updated
24.06.2025 21:11
Language
de
Title
Zentrale Registrierung von FH-Diplomarbeiten
AdditionalIndexing
36;Forschungsbericht;Bibliographie;Abschluss einer Ausbildung;Bibliothek;Fachhochschule;Verzeichnis
1
  • L04K02020602, Forschungsbericht
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L04K02020701, Bibliographie
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K12040102, Bibliothek
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unter der Prämisse, dass der Eintrag in ein zentrales Register der FH-Diplomarbeiten für obligatorisch erklärt werden soll, berührt der Vorstoss zwei Aspekte: den Datenschutz und den Urheberrechtsschutz.</p><p>Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt die zentrale Erfassung aller Diplomarbeiten der FH-Absolventinnen und -Absolventen eine Datensammlung dar. Da jede Diplomarbeit einer Autorin bzw. einem Autor zugeordnet werden muss, enthielte ein solches Register Personendaten, deren Bearbeitung einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten wäre eine Reihe weiterer Fragen zu klären, so etwa die Frage, ob für die Einsicht in das Register ein Interesse nachgewiesen werden muss, oder die Frage, wie das Register geführt und finanziert wird.</p><p>Nach der Schaffung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen könnte ein solches Register die Titel der verfassten Arbeiten enthalten und den Zugang zu den Adressen der Autorinnen und Autoren eröffnen. Sofern die Diplomarbeiten nicht publiziert sind, bleibt es jedoch den Verfasserinnen und Verfassern überlassen zu entscheiden, ob sie Einblick in ihre Arbeiten gewähren wollen. Denn auch wissenschaftliche Werke sind vom Urheberrechtsschutz erfasst. Der Schutz beginnt unmittelbar mit der Vollendung des Werkes und setzt keinen formellen Akt voraus (sogenanntes Schöpferprinzip); die FH-Absolventinnen und -Absolventen sind daher berechtigt, frei über ihre Arbeiten zu verfügen. In der Praxis lassen sich allerdings viele Fachhochschulen die Urheberrechte der Verfasserinnen und Verfasser abtreten und das Recht zur Publikation einräumen.</p><p>Ein effizienter Technologietransfer findet erfahrungsgemäss nicht über zentrale Datenbanken statt, sondern direkt über die interessierten Kanäle (KMU und Fachhochschulen). Der Wissensaustausch zwischen Hochschulen und Unternehmungen ist erstrebenswert, kann aber nicht verordnet werden. Die Absolventinnen und Absolventen sollen selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Ergebnisse ihrer Diplomarbeiten präsentieren. Durch einen Registereintrag kann zudem der Schutz vor dem unberechtigten Verwenden ihrer Forschungsergebnisse nicht sichergestellt werden.</p><p>Im universitären Bereich gibt es ebenfalls kein bibliografisches Register der Lizenziats- bzw. Masterarbeiten; da diese in der Regel nicht publiziert sind, werden sie auch nicht in die Sammlung der Schweizerischen Landesbibliothek aufgenommen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates stellt ein zentrales Register der FH-Diplomarbeiten keine Bundesaufgabe dar. Der Einrichtung eines Registers auf freiwilliger Basis durch die Fachhochschulen steht jedoch nichts entgegen.</p><p>Aus den genannten Gründen beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Diplomarbeiten an den Fachhochschulen haben häufig Themen aus der Praxis zum Gegenstand mit Einbezug von Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Deren Nutzen besteht insbesondere in der Funktion als "Tor zur Arbeitswelt" für die Absolventinnen und Absolventen. Ein indirekter Nutzen ergibt sich daraus, dass die Forschungsergebnisse in die Arbeitswelt einfliessen. Im Rahmen der von Hochschulexperten aus dem In- und Ausland durchgeführten Peer-Review (Qualitätsüberprüfung) der Studiengänge wurde zudem verschiedentlich die gute Qualität der Arbeiten hervorgehoben.</p><p>2. Aus der Sicht des Bundesrates ist ein zentrales bibliografisches Register für FH-Diplomarbeiten wenig geeignet, den Technologietransfer zu fördern. Ein System der freiwilligen Einträge kann durch die Fachhochschulen selbst eingerichtet werden.</p><p>3. Die Beantwortung der Frage erübrigt sich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Jedes Jahr werden an den Fachhochschulen in der Schweiz Hunderte von Diplomarbeiten geschrieben. Leider werden sie bibliografisch nicht zentral erfasst. Das macht sie schwer zugänglich und führt zu zwei schwerwiegenden Nachteilen: Zum einen bleiben viele Ergebnisse der angewandten Forschung weitgehend unbekannt, zum anderen wird mögliches Betrügen unsinnig leichtgemacht.</p><p>Eine sinnvolle Lösung stellt die Erstellung eines zentralen bibliografischen Registers von FH-Diplomarbeiten dar, allenfalls in Zusammenarbeit mit direkt interessierten Kreisen (KFH, Bildungsforschungs-Institutionen, FH Schweiz u. a.). Damit würde der Zugang zum erarbeiteten Wissen geöffnet und gleichzeitig eine effiziente Kontrollmöglichkeit geschaffen. </p><p>Ein möglicher Einwand ist: Manche Arbeiten sind vertraulich. Das stimmt für einen Teil. Die Probleme dieser Minderheit von Arbeiten lassen sich zum Teil durch Anonymisierung lösen, zum anderen Teil durch die Einrichtung eines qualifizierten Zugangs regeln (Bewilligungspflicht).</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er generell Qualität und Nutzen der Diplomarbeiten an Fachhochschulen?</p><p>2. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass ein zentrales bibliografisches Register über FH-Diplomarbeiten erstellt und laufend fortgeführt wird?</p><p>3. Wo würde er es aus welchen Gründen ansiedeln?</p>
  • Zentrale Registrierung von FH-Diplomarbeiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unter der Prämisse, dass der Eintrag in ein zentrales Register der FH-Diplomarbeiten für obligatorisch erklärt werden soll, berührt der Vorstoss zwei Aspekte: den Datenschutz und den Urheberrechtsschutz.</p><p>Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt die zentrale Erfassung aller Diplomarbeiten der FH-Absolventinnen und -Absolventen eine Datensammlung dar. Da jede Diplomarbeit einer Autorin bzw. einem Autor zugeordnet werden muss, enthielte ein solches Register Personendaten, deren Bearbeitung einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten wäre eine Reihe weiterer Fragen zu klären, so etwa die Frage, ob für die Einsicht in das Register ein Interesse nachgewiesen werden muss, oder die Frage, wie das Register geführt und finanziert wird.</p><p>Nach der Schaffung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen könnte ein solches Register die Titel der verfassten Arbeiten enthalten und den Zugang zu den Adressen der Autorinnen und Autoren eröffnen. Sofern die Diplomarbeiten nicht publiziert sind, bleibt es jedoch den Verfasserinnen und Verfassern überlassen zu entscheiden, ob sie Einblick in ihre Arbeiten gewähren wollen. Denn auch wissenschaftliche Werke sind vom Urheberrechtsschutz erfasst. Der Schutz beginnt unmittelbar mit der Vollendung des Werkes und setzt keinen formellen Akt voraus (sogenanntes Schöpferprinzip); die FH-Absolventinnen und -Absolventen sind daher berechtigt, frei über ihre Arbeiten zu verfügen. In der Praxis lassen sich allerdings viele Fachhochschulen die Urheberrechte der Verfasserinnen und Verfasser abtreten und das Recht zur Publikation einräumen.</p><p>Ein effizienter Technologietransfer findet erfahrungsgemäss nicht über zentrale Datenbanken statt, sondern direkt über die interessierten Kanäle (KMU und Fachhochschulen). Der Wissensaustausch zwischen Hochschulen und Unternehmungen ist erstrebenswert, kann aber nicht verordnet werden. Die Absolventinnen und Absolventen sollen selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Ergebnisse ihrer Diplomarbeiten präsentieren. Durch einen Registereintrag kann zudem der Schutz vor dem unberechtigten Verwenden ihrer Forschungsergebnisse nicht sichergestellt werden.</p><p>Im universitären Bereich gibt es ebenfalls kein bibliografisches Register der Lizenziats- bzw. Masterarbeiten; da diese in der Regel nicht publiziert sind, werden sie auch nicht in die Sammlung der Schweizerischen Landesbibliothek aufgenommen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates stellt ein zentrales Register der FH-Diplomarbeiten keine Bundesaufgabe dar. Der Einrichtung eines Registers auf freiwilliger Basis durch die Fachhochschulen steht jedoch nichts entgegen.</p><p>Aus den genannten Gründen beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Diplomarbeiten an den Fachhochschulen haben häufig Themen aus der Praxis zum Gegenstand mit Einbezug von Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Deren Nutzen besteht insbesondere in der Funktion als "Tor zur Arbeitswelt" für die Absolventinnen und Absolventen. Ein indirekter Nutzen ergibt sich daraus, dass die Forschungsergebnisse in die Arbeitswelt einfliessen. Im Rahmen der von Hochschulexperten aus dem In- und Ausland durchgeführten Peer-Review (Qualitätsüberprüfung) der Studiengänge wurde zudem verschiedentlich die gute Qualität der Arbeiten hervorgehoben.</p><p>2. Aus der Sicht des Bundesrates ist ein zentrales bibliografisches Register für FH-Diplomarbeiten wenig geeignet, den Technologietransfer zu fördern. Ein System der freiwilligen Einträge kann durch die Fachhochschulen selbst eingerichtet werden.</p><p>3. Die Beantwortung der Frage erübrigt sich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Jedes Jahr werden an den Fachhochschulen in der Schweiz Hunderte von Diplomarbeiten geschrieben. Leider werden sie bibliografisch nicht zentral erfasst. Das macht sie schwer zugänglich und führt zu zwei schwerwiegenden Nachteilen: Zum einen bleiben viele Ergebnisse der angewandten Forschung weitgehend unbekannt, zum anderen wird mögliches Betrügen unsinnig leichtgemacht.</p><p>Eine sinnvolle Lösung stellt die Erstellung eines zentralen bibliografischen Registers von FH-Diplomarbeiten dar, allenfalls in Zusammenarbeit mit direkt interessierten Kreisen (KFH, Bildungsforschungs-Institutionen, FH Schweiz u. a.). Damit würde der Zugang zum erarbeiteten Wissen geöffnet und gleichzeitig eine effiziente Kontrollmöglichkeit geschaffen. </p><p>Ein möglicher Einwand ist: Manche Arbeiten sind vertraulich. Das stimmt für einen Teil. Die Probleme dieser Minderheit von Arbeiten lassen sich zum Teil durch Anonymisierung lösen, zum anderen Teil durch die Einrichtung eines qualifizierten Zugangs regeln (Bewilligungspflicht).</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er generell Qualität und Nutzen der Diplomarbeiten an Fachhochschulen?</p><p>2. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass ein zentrales bibliografisches Register über FH-Diplomarbeiten erstellt und laufend fortgeführt wird?</p><p>3. Wo würde er es aus welchen Gründen ansiedeln?</p>
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