Beitritt der EU zum Europarat

ShortId
06.1048
Id
20061048
Updated
24.06.2025 21:22
Language
de
Title
Beitritt der EU zum Europarat
AdditionalIndexing
10;Europäische Union;Europarat;Politik der Zusammenarbeit;Beitritt zu einer internationalen Organisation
1
  • L02K0903, Europäische Union
  • L02K0904, Europarat
  • L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Europarat (ER) ist für die Schweiz als Nichtmitglied der EU eine wichtige politische Organisation. Diese nimmt bei Schutz und Achtung der Menschenrechte sowie Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine Schlüsselrolle ein. Da diese zu unseren aussenpolitischen Zielen gehören, setzt sich der Bundesrat in seiner Europapolitik konsequent für eine Stärkung des ER in diesen Bereichen ein.</p><p>2. In seinem Bericht vom 11. April 2006 "Conseil de l'Europe/Union européenne: une même ambition pour le continent européen" schlägt der Premierminister Luxemburgs, Jean-Claude Juncker, sowohl den Beitritt der EU zur EMRK, wie auch den Beitritt der EU zum ER bis 2010 vor. Letzteren sieht er nicht nur als logische Folge eines Beitrittes zur EMRK, sondern auch als allgemeine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden sich ergänzenden Organisationen. Institutionelle Probleme des Beitrittes sind jedoch die fehlende Rechtspersönlichkeit der EU und die Tatsache, dass die Satzung des ER nur den Beitritt von Staaten vorsieht. Sie lassen sich rechtstechnisch allerdings durch Verabschiedung von Zusatzprotokollen zum EU-Vertrag bzw. zur Satzung des ER lösen. Der politische Wille dazu muss in erster Linie von den EU-Mitgliedstaaten kommen. Dieselbe Überlegung gilt auch für einen allfälligen Beitritt der EU zur EMRK, welcher nach dem bis Ende 2006 erwarteten Inkrafttreten des Protokolls Nr. 14 zur EMRK in einem neuen Artikel 59 Absatz 2 ausdrücklich vorgesehen sein wird.</p><p>3. Mit der Ratifikation des Protokolls Nr. 14 zur EMRK hat die Schweiz zum Ausdruck gebracht hat, dass sie den Beitritt der EU zur EMRK grundsätzlich begrüsst. Dadurch erfährt die Anwendung der EMRK auch nach Überzeugung des Bundesrates eine Stärkung. Da die EMRK gemeinhin als zentrales Instrument des ER gilt, darf davon ausgegangen werden, dass im Sinne einer politischen Aufwertung des ER der Bundesrat auch einen allfälligen Beitritt der EU zum ER grundsätzlich begrüssen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Premierminister Juncker, der amtsälteste Regierungschef der EU, schlägt in seinem ausserordentlich anregenden Bericht vom April 2006 zur Zukunft der Beziehung zwischen der EU und dem Europarat vor, dass die EU nicht nur die EMRK ratifizieren möge, sondern auch Mitglied des Europarates werden sollte.</p><p>In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass auch Europaratsmitglieder, die nicht EU-Mitglieder sind, zum Ausdruck bringen, dass sie eine solche EU-Mitgliedschaft beim Europarat begrüssen würden, obwohl dadurch eine leichte Aufwertung der EU-Mitgliedsstaaten im Europarat erfolgen würde. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie sich der Bundesrat gegenüber dem Vorschlag Junckers positioniert und ob er bereit ist, ihn im Ministerkomitee des Europarates zu unterstützen.</p>
  • Beitritt der EU zum Europarat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Europarat (ER) ist für die Schweiz als Nichtmitglied der EU eine wichtige politische Organisation. Diese nimmt bei Schutz und Achtung der Menschenrechte sowie Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine Schlüsselrolle ein. Da diese zu unseren aussenpolitischen Zielen gehören, setzt sich der Bundesrat in seiner Europapolitik konsequent für eine Stärkung des ER in diesen Bereichen ein.</p><p>2. In seinem Bericht vom 11. April 2006 "Conseil de l'Europe/Union européenne: une même ambition pour le continent européen" schlägt der Premierminister Luxemburgs, Jean-Claude Juncker, sowohl den Beitritt der EU zur EMRK, wie auch den Beitritt der EU zum ER bis 2010 vor. Letzteren sieht er nicht nur als logische Folge eines Beitrittes zur EMRK, sondern auch als allgemeine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden sich ergänzenden Organisationen. Institutionelle Probleme des Beitrittes sind jedoch die fehlende Rechtspersönlichkeit der EU und die Tatsache, dass die Satzung des ER nur den Beitritt von Staaten vorsieht. Sie lassen sich rechtstechnisch allerdings durch Verabschiedung von Zusatzprotokollen zum EU-Vertrag bzw. zur Satzung des ER lösen. Der politische Wille dazu muss in erster Linie von den EU-Mitgliedstaaten kommen. Dieselbe Überlegung gilt auch für einen allfälligen Beitritt der EU zur EMRK, welcher nach dem bis Ende 2006 erwarteten Inkrafttreten des Protokolls Nr. 14 zur EMRK in einem neuen Artikel 59 Absatz 2 ausdrücklich vorgesehen sein wird.</p><p>3. Mit der Ratifikation des Protokolls Nr. 14 zur EMRK hat die Schweiz zum Ausdruck gebracht hat, dass sie den Beitritt der EU zur EMRK grundsätzlich begrüsst. Dadurch erfährt die Anwendung der EMRK auch nach Überzeugung des Bundesrates eine Stärkung. Da die EMRK gemeinhin als zentrales Instrument des ER gilt, darf davon ausgegangen werden, dass im Sinne einer politischen Aufwertung des ER der Bundesrat auch einen allfälligen Beitritt der EU zum ER grundsätzlich begrüssen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Premierminister Juncker, der amtsälteste Regierungschef der EU, schlägt in seinem ausserordentlich anregenden Bericht vom April 2006 zur Zukunft der Beziehung zwischen der EU und dem Europarat vor, dass die EU nicht nur die EMRK ratifizieren möge, sondern auch Mitglied des Europarates werden sollte.</p><p>In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass auch Europaratsmitglieder, die nicht EU-Mitglieder sind, zum Ausdruck bringen, dass sie eine solche EU-Mitgliedschaft beim Europarat begrüssen würden, obwohl dadurch eine leichte Aufwertung der EU-Mitgliedsstaaten im Europarat erfolgen würde. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie sich der Bundesrat gegenüber dem Vorschlag Junckers positioniert und ob er bereit ist, ihn im Ministerkomitee des Europarates zu unterstützen.</p>
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