Obligatorium für militärische Auslandeinsätze
- ShortId
-
06.1053
- Id
-
20061053
- Updated
-
24.06.2025 22:39
- Language
-
de
- Title
-
Obligatorium für militärische Auslandeinsätze
- AdditionalIndexing
-
09;Armeeeinsatz;im Ausland stationierte Streitkräfte;friedenserhaltende Mission;Militärdienstpflicht
- 1
-
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
- L05K0402031002, Militärdienstpflicht
- L04K04010303, friedenserhaltende Mission
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat sieht nicht vor, Milizangehörige der Armee zu Auslandeinsätzen zu verpflichten. Die Anmeldung für die Teilnahme an militärischen Friedensförderungseinsätzen bleibt für Angehörige der Miliz (inklusive Durchdiener) auch in Zukunft freiwillig.</p><p>Das VBS beabsichtigt, die Verbandsschulung in Wiederholungskursen in Zukunft sporadisch im Ausland durchzuführen, soweit dies sinnvoll ist. Anlässlich der geplanten Revision des Militärgesetzes sollen dem Parlament die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen zur Verpflichtung von Armeeangehörigen der Miliz zu Ausbildungsdiensten im Ausland unterbreitet werden.</p><p>Für militärisches Berufspersonal sind Friedensförderungseinsätze im Ausland prinzipiell ebenfalls freiwillig. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag eine explizite Verpflichtung zu Friedensförderungseinsätzen festzulegen. Mit der Freiwilligkeit, diesen Arbeitsvertrag zu unterzeichen, ist der Freiwilligkeit im Sinne des Militärgesetzes genügend Rechung getragen.</p><p>2. Da kein solches Obligatorium für Auslandeinsätze vorgesehen ist, erübrigt sich die Beantwortung der Frage.</p><p>3. Die Anzahl der Freiwilligenmeldungen bewegt sich seit Jahren auf einem stabilen und ausreichend hohen Niveau. So haben sich beispielsweise für die letzten fünf Rekrutierungszyklen (für die Kontingente 10 bis 14) für einen Swisscoy-Einsatz jeweils zwischen 900 bis 1100 Personen freiwillig gemeldet. Engpässe bestehen tendenziell weiterhin bei Kaderfunktionen im Allgemeinen, bei erfahrenen Stabsoffizieren und Spezialisten in besonderen Unterhaltsbereichen. Im Hinblick auf den Ausbau der militärischen Friedensförderungskapazitäten auf bis zu 500 Personen wurden zudem verschiedene Massnahmen eingeleitet (z. B. Stellenpool für militärisches Berufspersonal, Karriererelevanz bei der Besetzung von Kaderstellen), damit vorhandenes Rekrutierungspotenzial mittelfristig noch besser ausgeschöpft werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Juni 2001 stimmten die Bürgerinnen und Bürger der Revision des Militärgesetzes nicht zuletzt deshalb zu, weil der "Friedensförderungsdienst" wie auch Ausbildungseinsätze im Ausland als freiwillige festgeschrieben waren. Gemäss "Tagesanzeiger" vom 22. April 2006 plant das VBS, für Berufsmilitärs die Einsätze sowie für Soldaten und Soldatinnen Wiederholungskurse im Ausland obligatorisch zu machen. Mit dem Pflichtdienst im Ausland will das VBS seine Rekrutierungsprobleme für militärische Auslandeinsätze lösen. Das VBS bekundet bereits heute Mühe, genügend Personal für militärische Auslandeinsätze zu finden. Das strategische Ziel, künftig permanent 500 Armeeangehörige im Ausland im Einsatz zu haben, wird die Rekrutierungsprobleme zusätzlich verschärfen. </p><p>Die Rekrutierungsprobleme zeigen, dass die Akzeptanz der militärischen Auslandeinsätze in der Bevölkerung wie auch unter den Wehrpflichtigen zurückgegangen ist. Der Hauptgrund dafür liegt in einer seit dem Irak-Krieg und unter dem Eindruck des sogenannten "war on terror" stark veränderten sicherheitspolitischen Lage. Die grosse Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten ist offensichtlich nicht bereit, sich direkt oder indirekt an einer US-geführten Macht- und Interessenpolitik zu beteiligen.</p><p>Die Ausweitung der Wehrpflicht auf Auslandeinsätze steht völlig quer zur laufenden Diskussion um die Abschaffung der Wehrpflicht. Zudem besteht die Gefahr, dass im Sinne einer Salamitaktik in einem übernächsten Schritt das Obligatorium für Auslandeinsätze verallgemeinert wird.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Widerspricht eine allfällige Verpflichtung von Armeeangehörigen zu Auslandeinsätzen nicht den Beteuerungen anlässlich des Abstimmungskampfes über die Revision des Militärgesetzes, dass sie freiwillig sein und bleiben werden?</p><p>2. Steht ein allfälliges Obligatorium für militärische Auslandeinsätze nicht in Widerspruch zur wachsenden Infragestellung der Wehrpflicht?</p><p>3. Wie erklärt er sich die Schwierigkeit, genügend Freiwillige für militärische Auslandeinsätze zu finden?</p>
- Obligatorium für militärische Auslandeinsätze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat sieht nicht vor, Milizangehörige der Armee zu Auslandeinsätzen zu verpflichten. Die Anmeldung für die Teilnahme an militärischen Friedensförderungseinsätzen bleibt für Angehörige der Miliz (inklusive Durchdiener) auch in Zukunft freiwillig.</p><p>Das VBS beabsichtigt, die Verbandsschulung in Wiederholungskursen in Zukunft sporadisch im Ausland durchzuführen, soweit dies sinnvoll ist. Anlässlich der geplanten Revision des Militärgesetzes sollen dem Parlament die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen zur Verpflichtung von Armeeangehörigen der Miliz zu Ausbildungsdiensten im Ausland unterbreitet werden.</p><p>Für militärisches Berufspersonal sind Friedensförderungseinsätze im Ausland prinzipiell ebenfalls freiwillig. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag eine explizite Verpflichtung zu Friedensförderungseinsätzen festzulegen. Mit der Freiwilligkeit, diesen Arbeitsvertrag zu unterzeichen, ist der Freiwilligkeit im Sinne des Militärgesetzes genügend Rechung getragen.</p><p>2. Da kein solches Obligatorium für Auslandeinsätze vorgesehen ist, erübrigt sich die Beantwortung der Frage.</p><p>3. Die Anzahl der Freiwilligenmeldungen bewegt sich seit Jahren auf einem stabilen und ausreichend hohen Niveau. So haben sich beispielsweise für die letzten fünf Rekrutierungszyklen (für die Kontingente 10 bis 14) für einen Swisscoy-Einsatz jeweils zwischen 900 bis 1100 Personen freiwillig gemeldet. Engpässe bestehen tendenziell weiterhin bei Kaderfunktionen im Allgemeinen, bei erfahrenen Stabsoffizieren und Spezialisten in besonderen Unterhaltsbereichen. Im Hinblick auf den Ausbau der militärischen Friedensförderungskapazitäten auf bis zu 500 Personen wurden zudem verschiedene Massnahmen eingeleitet (z. B. Stellenpool für militärisches Berufspersonal, Karriererelevanz bei der Besetzung von Kaderstellen), damit vorhandenes Rekrutierungspotenzial mittelfristig noch besser ausgeschöpft werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Juni 2001 stimmten die Bürgerinnen und Bürger der Revision des Militärgesetzes nicht zuletzt deshalb zu, weil der "Friedensförderungsdienst" wie auch Ausbildungseinsätze im Ausland als freiwillige festgeschrieben waren. Gemäss "Tagesanzeiger" vom 22. April 2006 plant das VBS, für Berufsmilitärs die Einsätze sowie für Soldaten und Soldatinnen Wiederholungskurse im Ausland obligatorisch zu machen. Mit dem Pflichtdienst im Ausland will das VBS seine Rekrutierungsprobleme für militärische Auslandeinsätze lösen. Das VBS bekundet bereits heute Mühe, genügend Personal für militärische Auslandeinsätze zu finden. Das strategische Ziel, künftig permanent 500 Armeeangehörige im Ausland im Einsatz zu haben, wird die Rekrutierungsprobleme zusätzlich verschärfen. </p><p>Die Rekrutierungsprobleme zeigen, dass die Akzeptanz der militärischen Auslandeinsätze in der Bevölkerung wie auch unter den Wehrpflichtigen zurückgegangen ist. Der Hauptgrund dafür liegt in einer seit dem Irak-Krieg und unter dem Eindruck des sogenannten "war on terror" stark veränderten sicherheitspolitischen Lage. Die grosse Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten ist offensichtlich nicht bereit, sich direkt oder indirekt an einer US-geführten Macht- und Interessenpolitik zu beteiligen.</p><p>Die Ausweitung der Wehrpflicht auf Auslandeinsätze steht völlig quer zur laufenden Diskussion um die Abschaffung der Wehrpflicht. Zudem besteht die Gefahr, dass im Sinne einer Salamitaktik in einem übernächsten Schritt das Obligatorium für Auslandeinsätze verallgemeinert wird.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Widerspricht eine allfällige Verpflichtung von Armeeangehörigen zu Auslandeinsätzen nicht den Beteuerungen anlässlich des Abstimmungskampfes über die Revision des Militärgesetzes, dass sie freiwillig sein und bleiben werden?</p><p>2. Steht ein allfälliges Obligatorium für militärische Auslandeinsätze nicht in Widerspruch zur wachsenden Infragestellung der Wehrpflicht?</p><p>3. Wie erklärt er sich die Schwierigkeit, genügend Freiwillige für militärische Auslandeinsätze zu finden?</p>
- Obligatorium für militärische Auslandeinsätze
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