Schwarze Listen bei Radio DRS?

ShortId
06.1058
Id
20061058
Updated
24.06.2025 22:03
Language
de
Title
Schwarze Listen bei Radio DRS?
AdditionalIndexing
34;66;Interessenvertretung;Vereinigungsfreiheit;Entlassung;nukleare Sicherheit;Kommunikationskontrolle;Radio;Arbeitsrecht;Atomindustrie;Interessenkonflikt;Radio SRF;Verwaltungsrat;Meinungsfreiheit
1
  • L07K12020501080402, Radio SRF
  • L05K1202050103, Radio
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L05K0702030103, Entlassung
  • L04K17030101, Atomindustrie
  • L04K12020403, Kommunikationskontrolle
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L04K05020106, Vereinigungsfreiheit
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Anfrage wirft zahlreiche Fragen auf im Zusammenhang mit einer privatrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der SRG und einem ehemaligen Mitarbeiter. Der Bundesrat nimmt dazu keine Stellung.</p><p>Die Landesregierung und die Verwaltung sind zuständig für rechtliche und politische Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages. Die Beurteilung von arbeits- oder auftragsrechtlichen Differenzen zwischen der SRG und Dritten obliegt den zivilen Gerichtsinstanzen. Diese haben im Einzelfall auch darüber zu entscheiden, ob die in der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte verletzt worden sind oder nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit zehn Jahren ist der Benkener Landarzt Herr Dr. Jean-Jacques Fasnacht Kopräsident von "Klar!", der Bewegung gegen ein Atommülllager in Benken. Fünf Jahre lang war er auch im Nebenjob als beliebter Radioarzt bei Radio DRS tätig, bis ihm Anfang Mai dieses Jahres fristlos gekündigt wurde. Sowohl Fasnacht wie Ebneter, Bereichsleiter Inhalt bei Radio DRS, bestätigen, dass Fasnacht sein legales Engagement gegen ein Atommüll-Endlager im Zürcher Weinland immer klar von seiner Tätigkeit als medizinischer Ratgeber und Arzt getrennt habe.</p><p>Im siebenköpfigen Verwaltungsrat von Radio DRS sitzt auch Axpo-CEO Heinz Karrer, der nebst zahlreichen anderen Mandaten auch Präsident des Verwaltungsrates der Elektrizitätsgesellschaft Laufenburg EGL, Mitglied des Verwaltungsrates der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG, der Centralschweizerischen Kraftwerke AG, der Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen AG und Mitglied des Vorstandes der Swisselectric sowie bekennender Befürworter von Atomenergie und treibende Kraft für neue Atomkraftwerke in der Schweiz ist.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Gilt die gegenüber Fasnacht vorgebrachte "Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit" auch für die Mitglieder des Verwaltungsrates, oder wird da mit verschiedenen Ellen gemessen?</p><p>2. Wie kommt es, dass ein atomkritischer Zeitgenosse, der - stets im legalen Rahmen! - von seinem Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch macht, nach fünfjähriger Tätigkeit fristlos entlassen wird, während ein Atombefürworter im Verwaltungsrat der gleichen Unternehmung offenbar unbehelligt Platz hat?</p><p>3. Existieren eine Art "schwarzer Listen" mit Personen atomkritischer bzw. -ablehnender Haltung, die demzufolge - beispielsweise bei Radio DRS - nicht beschäftigt werden dürfen?</p><p>4. Wie verträgt sich eine derart begründete fristlose Kündigung mit dem verfassungsmässigen Recht auf freie Meinungsäusserung?</p><p>5. Wie verträgt sie sich mit dem Arbeitsrecht und der Vereinsfreiheit?</p><p>6. Warum wurde Herr Jean-Jacques Fasnacht seinerzeit überhaupt als Radiodoktor eingestellt, obwohl er damals bereits seit fünf Jahren als Kopräsident von "Klar!", kein Leben mit atomaren Risiken, tätig und seine Haltung demzufolge bekannt war? Hat Radio DRS in der Zwischenzeit die entsprechenden Vorschriften geändert? Wenn ja, in welchem Sinn und auf wessen Veranlassung?</p>
  • Schwarze Listen bei Radio DRS?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anfrage wirft zahlreiche Fragen auf im Zusammenhang mit einer privatrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der SRG und einem ehemaligen Mitarbeiter. Der Bundesrat nimmt dazu keine Stellung.</p><p>Die Landesregierung und die Verwaltung sind zuständig für rechtliche und politische Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages. Die Beurteilung von arbeits- oder auftragsrechtlichen Differenzen zwischen der SRG und Dritten obliegt den zivilen Gerichtsinstanzen. Diese haben im Einzelfall auch darüber zu entscheiden, ob die in der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte verletzt worden sind oder nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit zehn Jahren ist der Benkener Landarzt Herr Dr. Jean-Jacques Fasnacht Kopräsident von "Klar!", der Bewegung gegen ein Atommülllager in Benken. Fünf Jahre lang war er auch im Nebenjob als beliebter Radioarzt bei Radio DRS tätig, bis ihm Anfang Mai dieses Jahres fristlos gekündigt wurde. Sowohl Fasnacht wie Ebneter, Bereichsleiter Inhalt bei Radio DRS, bestätigen, dass Fasnacht sein legales Engagement gegen ein Atommüll-Endlager im Zürcher Weinland immer klar von seiner Tätigkeit als medizinischer Ratgeber und Arzt getrennt habe.</p><p>Im siebenköpfigen Verwaltungsrat von Radio DRS sitzt auch Axpo-CEO Heinz Karrer, der nebst zahlreichen anderen Mandaten auch Präsident des Verwaltungsrates der Elektrizitätsgesellschaft Laufenburg EGL, Mitglied des Verwaltungsrates der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG, der Centralschweizerischen Kraftwerke AG, der Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen AG und Mitglied des Vorstandes der Swisselectric sowie bekennender Befürworter von Atomenergie und treibende Kraft für neue Atomkraftwerke in der Schweiz ist.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Gilt die gegenüber Fasnacht vorgebrachte "Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit" auch für die Mitglieder des Verwaltungsrates, oder wird da mit verschiedenen Ellen gemessen?</p><p>2. Wie kommt es, dass ein atomkritischer Zeitgenosse, der - stets im legalen Rahmen! - von seinem Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch macht, nach fünfjähriger Tätigkeit fristlos entlassen wird, während ein Atombefürworter im Verwaltungsrat der gleichen Unternehmung offenbar unbehelligt Platz hat?</p><p>3. Existieren eine Art "schwarzer Listen" mit Personen atomkritischer bzw. -ablehnender Haltung, die demzufolge - beispielsweise bei Radio DRS - nicht beschäftigt werden dürfen?</p><p>4. Wie verträgt sich eine derart begründete fristlose Kündigung mit dem verfassungsmässigen Recht auf freie Meinungsäusserung?</p><p>5. Wie verträgt sie sich mit dem Arbeitsrecht und der Vereinsfreiheit?</p><p>6. Warum wurde Herr Jean-Jacques Fasnacht seinerzeit überhaupt als Radiodoktor eingestellt, obwohl er damals bereits seit fünf Jahren als Kopräsident von "Klar!", kein Leben mit atomaren Risiken, tätig und seine Haltung demzufolge bekannt war? Hat Radio DRS in der Zwischenzeit die entsprechenden Vorschriften geändert? Wenn ja, in welchem Sinn und auf wessen Veranlassung?</p>
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