Die Schweizer Armee zerstört Kulturerbe. Sanktionen?

ShortId
06.1067
Id
20061067
Updated
24.06.2025 21:28
Language
de
Title
Die Schweizer Armee zerstört Kulturerbe. Sanktionen?
AdditionalIndexing
2831;09;Armeeeinsatz;Armee;Kulturgut;architektonisches Erbe;Sachbeschädigung;Gebäude
1
  • L05K0106030104, Kulturgut
  • L05K0106030101, architektonisches Erbe
  • L03K040203, Armee
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L05K0101020702, Sachbeschädigung
  • L05K0705030303, Gebäude
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat bedauert sehr, dass der Kanton Freiburg durch die Sprengung des Gebäudes Impasse de la Belle-Croix in Romont ein schützenswertes Kulturgut verloren hat. Das VBS hat deshalb nach Bekanntwerden des Vorfalles eine Sachverhaltsabklärung in Auftrag gegeben. Diese hat folgendes ergeben:</p><p>Die Sprengung erfolgte auf Anfrage des Eigentümers und wurde von den Rettungstruppen der Schweizer Armee ausgeführt. Diese sind darauf angewiesen, zu Ausbildungszwecken Gebäude und Häuser sprengen zu können. Stehen keine Übungsobjekte zur Verfügung, führen die Rettungstruppen auf Anfrage auch Sprengaufträge an Objekten aus, die keinem Zweck mehr dienen.</p><p>Im vorliegenden Fall schloss die Armee mit dem Eigentümer einen üblichen Vertrag ab, der auf der Abbruchbewilligung für das besagte Gebäude basierte. Diese war vom Oberamtmann des Bezirks der Glâne am 13. April 2006 ausgestellt worden. Die Vorbereitungen zur Sprengung wurden in der Folge vorschriftsgemäss durch die örtliche Polizei und das Oberamt, als Vertreter der Kantonsregierung und Inhaber der staatlichen Gewalt, begleitet. </p><p>Nachdem sich die Ortspolizei kurz vor der Sprengung von den Vorbereitungsarbeiten zurückgezogen hatte, erkundigte sich der Verantwortliche der Rettungstruppen am 30. Mai 2006 persönlich beim Oberamt nach den Gründen für den Rückzug. Er durfte zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass die Abbruchbewilligung in Rechtskraft erwachsen sei. Das Oberamt nahm die Anfrage entgegen, unterliess es jedoch, die Rettungstruppen auf einen in der Zwischenzeit eingegangenen Rekurs hinzuweisen.</p><p>Nach einer erneuten Rücksprache mit dem Eigentümer wurde die Sprengung am 1. Juni 2006 vorgenommen.</p><p>Der Bundesrat sieht von Sanktionen gegen die Armee ab, da diese letztlich einzig Ausführungsverantwortliche war. Er hält die Armee jedoch dazu an, bei künftigen Absprachen mit örtlichen Behörden jeweils auf präzise und vollständige Rückmeldungen zu insistieren und allfällige Sprengaufträge jeweils mit dem Bundesamt für Kultur abzusprechen, wenn Ortsbilder von nationaler Bedeutung betroffen sein könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das "Maison Deillon" in der Gemeinde Romont/FR gehörte zu einer Häusergruppe, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts erbaut wurde und im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz verzeichnet ist, die besonderem Schutz unterliegen. Dieses Kulturgut wurde nun zerstört, durch die Armee gesprengt! Jetzt kennen wir wohl endlich eine der Funktionen unserer Armee: die Zerstörung schweizerischen Kulturerbes. Noch gnadenloser als die Separatistengruppe "Les Béliers": die Schweizer Armee!</p><p>Ich frage daher den Bundesrat, ob in diesem Fall Ermittlungen des Bundes gegen die Armee und die Verantwortlichen eingeleitet wurden und Sanktionen verhängt werden.</p>
  • Die Schweizer Armee zerstört Kulturerbe. Sanktionen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat bedauert sehr, dass der Kanton Freiburg durch die Sprengung des Gebäudes Impasse de la Belle-Croix in Romont ein schützenswertes Kulturgut verloren hat. Das VBS hat deshalb nach Bekanntwerden des Vorfalles eine Sachverhaltsabklärung in Auftrag gegeben. Diese hat folgendes ergeben:</p><p>Die Sprengung erfolgte auf Anfrage des Eigentümers und wurde von den Rettungstruppen der Schweizer Armee ausgeführt. Diese sind darauf angewiesen, zu Ausbildungszwecken Gebäude und Häuser sprengen zu können. Stehen keine Übungsobjekte zur Verfügung, führen die Rettungstruppen auf Anfrage auch Sprengaufträge an Objekten aus, die keinem Zweck mehr dienen.</p><p>Im vorliegenden Fall schloss die Armee mit dem Eigentümer einen üblichen Vertrag ab, der auf der Abbruchbewilligung für das besagte Gebäude basierte. Diese war vom Oberamtmann des Bezirks der Glâne am 13. April 2006 ausgestellt worden. Die Vorbereitungen zur Sprengung wurden in der Folge vorschriftsgemäss durch die örtliche Polizei und das Oberamt, als Vertreter der Kantonsregierung und Inhaber der staatlichen Gewalt, begleitet. </p><p>Nachdem sich die Ortspolizei kurz vor der Sprengung von den Vorbereitungsarbeiten zurückgezogen hatte, erkundigte sich der Verantwortliche der Rettungstruppen am 30. Mai 2006 persönlich beim Oberamt nach den Gründen für den Rückzug. Er durfte zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass die Abbruchbewilligung in Rechtskraft erwachsen sei. Das Oberamt nahm die Anfrage entgegen, unterliess es jedoch, die Rettungstruppen auf einen in der Zwischenzeit eingegangenen Rekurs hinzuweisen.</p><p>Nach einer erneuten Rücksprache mit dem Eigentümer wurde die Sprengung am 1. Juni 2006 vorgenommen.</p><p>Der Bundesrat sieht von Sanktionen gegen die Armee ab, da diese letztlich einzig Ausführungsverantwortliche war. Er hält die Armee jedoch dazu an, bei künftigen Absprachen mit örtlichen Behörden jeweils auf präzise und vollständige Rückmeldungen zu insistieren und allfällige Sprengaufträge jeweils mit dem Bundesamt für Kultur abzusprechen, wenn Ortsbilder von nationaler Bedeutung betroffen sein könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das "Maison Deillon" in der Gemeinde Romont/FR gehörte zu einer Häusergruppe, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts erbaut wurde und im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz verzeichnet ist, die besonderem Schutz unterliegen. Dieses Kulturgut wurde nun zerstört, durch die Armee gesprengt! Jetzt kennen wir wohl endlich eine der Funktionen unserer Armee: die Zerstörung schweizerischen Kulturerbes. Noch gnadenloser als die Separatistengruppe "Les Béliers": die Schweizer Armee!</p><p>Ich frage daher den Bundesrat, ob in diesem Fall Ermittlungen des Bundes gegen die Armee und die Verantwortlichen eingeleitet wurden und Sanktionen verhängt werden.</p>
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