Serviler Gehorsam der Schweiz gegenüber USA und CIA
- ShortId
-
06.1071
- Id
-
20061071
- Updated
-
24.06.2025 22:02
- Language
-
de
- Title
-
Serviler Gehorsam der Schweiz gegenüber USA und CIA
- AdditionalIndexing
-
09;Terrorismus;polizeiliche Zusammenarbeit;Bericht;Europarat;Politik der Zusammenarbeit;Staatssouveränität;Nachrichtendienst;Menschenrechte;USA
- 1
-
- L04K03050305, USA
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L04K05060203, Staatssouveränität
- L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
- L04K04030108, Terrorismus
- L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
- L03K020206, Bericht
- L03K050202, Menschenrechte
- L02K0904, Europarat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die Schweiz hat wiederholt die USA um Informationen gebeten. Bei einem Gespräch mit dem amerikanischen State Department erklärte dieses, dass die USA in der Vergangenheit die Souveränität der Schweiz stets respektiert hätten und in Zukunft auch weiterhin respektieren würden. Diese Aussage wurde in einer Note der Schweiz an die USA festgehalten. Nachdem die USA diese Note angenommen hatte, wurde die Bewilligung bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, unter der Bedingung, dass die Bestimmungen des Völkerrechtes und der schweizerischen Gesetzgebung eingehalten werden und dass die Schweiz sich das Recht vorbehält, Stichproben durchzuführen.</p><p>Die Beziehungen zwischen den Staaten beruhen auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens. Bis heute gibt es keine Beweise, dass unser Luftraum von den Vereinigten Staaten rechtswidrig benutzt wurde. Diesbezüglich laufen immer noch Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Die Schweiz hat den amerikanischen Behörden aber mitgeteilt, dass geeignete Massnahmen ergriffen würden, wenn sich dies bestätigen sollte.</p><p>3. Der Sonderermittler der parlamentarischen Versammlung des Europarates bezieht sich hierbei auf eine Pressemeldung, die von den Bundesbehörden bereits vor ihrer Publikation dementiert worden war, was in der Presse auch vermerkt wurde. Die Presse hielt jedoch mit Verweis auf anonyme Quellen an der Meldung fest. Der Bundesrat kann an dieser Stelle nur wiederholen, dass es sich bei dieser Behauptung um eine Falschmeldung handelt. Die angebliche Überwachung fand nie statt, und es gibt keine Hinweise auf einen Aufenthalt des US-Bürgers Lady in der Schweiz zum angegebenen Zeitpunkt.</p><p>4./5. Der Vorwurf, die Schweiz lege gegenüber den USA servilen Gehorsam an den Tag, ist nicht zutreffend. Seit Mai 2005 hat der Bundesrat immer wieder daran erinnert, dass nach seiner Auffassung die Überstellung von Gefangenen in Staaten, in denen Folter angewendet wird, völkerrechtswidrig ist. Sobald der Bundesrat von den Flügen und Zwischenlandungen von Flugzeugen und den Behauptungen über aussergerichtliche Gefangenentransporte erfuhr, wurden bei den amerikanischen Behörden mehrere offizielle Demarchen zur Klärung dieser Angelegenheit unternommen. Die Schweiz erklärte, dass sie es nicht zulassen würde, dass ihr Hoheitsgebiet und ihr Luftraum für aussergerichtliche Gefangenentransporte benutzt würden, da dies eine Verletzung ihrer Souveränität darstellen würde. In Bezug auf den Fall Abu Omar hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.</p><p>6. Die Veröffentlichung eines als geheim eingestuften Dokuments ist gemäss schweizerischem Strafgesetzbuch strafbar. Die Bundesanwaltschaft hat beschlossen, gegen die Verfasser der fraglichen Publikation ein strafrechtliches Verfahren zu eröffnen. Der Bundesrat hat von diesem Entscheid Kenntnis genommen.</p><p>7./8. Die Schweiz hat wiederholt und in verschiedenen internationalen Gremien gefordert, dass bei der Bekämpfung des Terrorismus die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten seien. Sie hat diese Position allgemein und auch gegenüber den amerikanischen Behörden vertreten. So haben Staatssekretär Michael Ambühl und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey anlässlich ihrer Besuche in Washington im Juni 2005 den amerikanischen Behörden ein Memorandum übergeben, in dem die Überführung von Gefangenen in Länder, in denen Folter angewendet wird, und die Tatsache, dass diese Personen nicht die völkerrechtlich verlangten gerichtlichen Garantien geniessen, verurteilt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinem umfassenden Schlussbericht über "alleged secret detentions and unlawful interstate transfers" hat Dick Marty, SonderermittIer des Europarates, auch die Schweiz ausführlich erwähnt und scharf kritisiert. Da es beim ganzen Fragenkomplex um die menschenrechtliche, rechtsstaatliche und staatsrechtliche Glaubwürdigkeit der Schweiz geht, ersuchen wir den Bundesrat, die untenstehenden Fragen möglichst schnell zu beantworten:</p><p>1. Was meint er zur Aussage des Schlussberichtes, er habe den USA im Februar die weitere Benützung des schweizerischen Luftraums gestattet, "ohne weitere Fragen zu stellen"?</p><p>2. Was meint er zur Aussage, die von der Schweiz schnell und leicht akzeptierte mündliche Zusicherung aus den USA, dass diese die schweizerische Souveränität respektierten und keine Gefangenentransporte über die Schweiz abgewickelt hätten, sei "nicht besonders glaubwürdig im Licht der Fakten"?</p><p>3. Was meint er zu Martys Vorwurf an die Schweizer Behörden, diese hätten den international gesuchten CIA-Agenten Robert Lady in Genf lediglich überwacht, aber nicht verhaftet?</p><p>4. Was meint er zu der in diesem Zusammenhang gemachten Aussage, die Schweiz lege gegenüber den USA einen "servilen Gehorsam" an den Tag?</p><p>5. Was meint er zur Kritik, die Schweizer Regierung habe, um das Überflug-Abkommen mit den USA zu erneuern, im Zusammenhang mit dem Fall Abu Omar eine "formalistische Position" eingenommen?</p><p>6. Was meint er zur Kritik, dass die Verfolgung der Journalisten, die den "ägyptischen Fax" veröffentlichten, "hochgradig zweifelhaft" sei?</p><p>7. Nimmt er den Schlussbericht zum Anlass, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Souveränität über die Interessen und Wünsche der USA sowie der CIA zu stellen?</p><p>8. Nimmt er ihn weiter zum Anlass, sich in seinen Massnahmen und Methoden gegen den Terrorismus aus den Fängen der USA und der CIA zu befreien?</p>
- Serviler Gehorsam der Schweiz gegenüber USA und CIA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Die Schweiz hat wiederholt die USA um Informationen gebeten. Bei einem Gespräch mit dem amerikanischen State Department erklärte dieses, dass die USA in der Vergangenheit die Souveränität der Schweiz stets respektiert hätten und in Zukunft auch weiterhin respektieren würden. Diese Aussage wurde in einer Note der Schweiz an die USA festgehalten. Nachdem die USA diese Note angenommen hatte, wurde die Bewilligung bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, unter der Bedingung, dass die Bestimmungen des Völkerrechtes und der schweizerischen Gesetzgebung eingehalten werden und dass die Schweiz sich das Recht vorbehält, Stichproben durchzuführen.</p><p>Die Beziehungen zwischen den Staaten beruhen auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens. Bis heute gibt es keine Beweise, dass unser Luftraum von den Vereinigten Staaten rechtswidrig benutzt wurde. Diesbezüglich laufen immer noch Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Die Schweiz hat den amerikanischen Behörden aber mitgeteilt, dass geeignete Massnahmen ergriffen würden, wenn sich dies bestätigen sollte.</p><p>3. Der Sonderermittler der parlamentarischen Versammlung des Europarates bezieht sich hierbei auf eine Pressemeldung, die von den Bundesbehörden bereits vor ihrer Publikation dementiert worden war, was in der Presse auch vermerkt wurde. Die Presse hielt jedoch mit Verweis auf anonyme Quellen an der Meldung fest. Der Bundesrat kann an dieser Stelle nur wiederholen, dass es sich bei dieser Behauptung um eine Falschmeldung handelt. Die angebliche Überwachung fand nie statt, und es gibt keine Hinweise auf einen Aufenthalt des US-Bürgers Lady in der Schweiz zum angegebenen Zeitpunkt.</p><p>4./5. Der Vorwurf, die Schweiz lege gegenüber den USA servilen Gehorsam an den Tag, ist nicht zutreffend. Seit Mai 2005 hat der Bundesrat immer wieder daran erinnert, dass nach seiner Auffassung die Überstellung von Gefangenen in Staaten, in denen Folter angewendet wird, völkerrechtswidrig ist. Sobald der Bundesrat von den Flügen und Zwischenlandungen von Flugzeugen und den Behauptungen über aussergerichtliche Gefangenentransporte erfuhr, wurden bei den amerikanischen Behörden mehrere offizielle Demarchen zur Klärung dieser Angelegenheit unternommen. Die Schweiz erklärte, dass sie es nicht zulassen würde, dass ihr Hoheitsgebiet und ihr Luftraum für aussergerichtliche Gefangenentransporte benutzt würden, da dies eine Verletzung ihrer Souveränität darstellen würde. In Bezug auf den Fall Abu Omar hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.</p><p>6. Die Veröffentlichung eines als geheim eingestuften Dokuments ist gemäss schweizerischem Strafgesetzbuch strafbar. Die Bundesanwaltschaft hat beschlossen, gegen die Verfasser der fraglichen Publikation ein strafrechtliches Verfahren zu eröffnen. Der Bundesrat hat von diesem Entscheid Kenntnis genommen.</p><p>7./8. Die Schweiz hat wiederholt und in verschiedenen internationalen Gremien gefordert, dass bei der Bekämpfung des Terrorismus die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten seien. Sie hat diese Position allgemein und auch gegenüber den amerikanischen Behörden vertreten. So haben Staatssekretär Michael Ambühl und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey anlässlich ihrer Besuche in Washington im Juni 2005 den amerikanischen Behörden ein Memorandum übergeben, in dem die Überführung von Gefangenen in Länder, in denen Folter angewendet wird, und die Tatsache, dass diese Personen nicht die völkerrechtlich verlangten gerichtlichen Garantien geniessen, verurteilt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinem umfassenden Schlussbericht über "alleged secret detentions and unlawful interstate transfers" hat Dick Marty, SonderermittIer des Europarates, auch die Schweiz ausführlich erwähnt und scharf kritisiert. Da es beim ganzen Fragenkomplex um die menschenrechtliche, rechtsstaatliche und staatsrechtliche Glaubwürdigkeit der Schweiz geht, ersuchen wir den Bundesrat, die untenstehenden Fragen möglichst schnell zu beantworten:</p><p>1. Was meint er zur Aussage des Schlussberichtes, er habe den USA im Februar die weitere Benützung des schweizerischen Luftraums gestattet, "ohne weitere Fragen zu stellen"?</p><p>2. Was meint er zur Aussage, die von der Schweiz schnell und leicht akzeptierte mündliche Zusicherung aus den USA, dass diese die schweizerische Souveränität respektierten und keine Gefangenentransporte über die Schweiz abgewickelt hätten, sei "nicht besonders glaubwürdig im Licht der Fakten"?</p><p>3. Was meint er zu Martys Vorwurf an die Schweizer Behörden, diese hätten den international gesuchten CIA-Agenten Robert Lady in Genf lediglich überwacht, aber nicht verhaftet?</p><p>4. Was meint er zu der in diesem Zusammenhang gemachten Aussage, die Schweiz lege gegenüber den USA einen "servilen Gehorsam" an den Tag?</p><p>5. Was meint er zur Kritik, die Schweizer Regierung habe, um das Überflug-Abkommen mit den USA zu erneuern, im Zusammenhang mit dem Fall Abu Omar eine "formalistische Position" eingenommen?</p><p>6. Was meint er zur Kritik, dass die Verfolgung der Journalisten, die den "ägyptischen Fax" veröffentlichten, "hochgradig zweifelhaft" sei?</p><p>7. Nimmt er den Schlussbericht zum Anlass, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Souveränität über die Interessen und Wünsche der USA sowie der CIA zu stellen?</p><p>8. Nimmt er ihn weiter zum Anlass, sich in seinen Massnahmen und Methoden gegen den Terrorismus aus den Fängen der USA und der CIA zu befreien?</p>
- Serviler Gehorsam der Schweiz gegenüber USA und CIA
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