Kosten und Nutzen eines Steuerinspektors

ShortId
06.1074
Id
20061074
Updated
24.06.2025 22:42
Language
de
Title
Kosten und Nutzen eines Steuerinspektors
AdditionalIndexing
24;04;Eidgenössische Steuerverwaltung;Schaffung neuer Bundesstellen;Steuerhinterziehung;Steueraufsicht;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L04K11070306, Steueraufsicht
  • L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bei der Mehrwertsteuer eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsanalyse vorgenommen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen sind dem Bericht "Kontrolle der Mehrwertsteuer. Evaluation der Strategie, der Umsetzung und der Ergebnisse der Kontrollen bei den Steuerpflichtigen" vom Dezember 2005 zu entnehmen. Untersucht wurden die Zielsetzungen, der Kontrollprozess, die Dauer, die Anzahl und das Ergebnis der Kontrollen sowie deren Einbringlichkeit. Die EFK hat dabei die Daten aus dem Informationssystem analysiert, eine schriftliche Umfrage im Inspektorat und diverse Interviews durchgeführt.</p><p>Die wichtigsten Feststellungen aus dem Bericht können wie folgt zusammengefasst werden: Die Wirtschaftlichkeit der Mehwertsteuerkontrollen ist bemerkenswert. Eine Mehwertsteuerkontrolle deckte im Jahr 2004 im Durchschnitt neun Mal ihre Gesamtkosten. Die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) misst den quantitativen Zielen der Kontrollen einen hohen Stellenwert zu. Die EFK stellt fest, dass im Jahr 2008 die totale Anzahl Stellen in der ESTV auf dem gleichen Niveau sein wird wie 1998.</p><p>Eine analoge Analyse der Nacherhebungen (zusätzliche Steuereinnahmen) eines Steuerexperten der Abteilung Externe Prüfung innerhalb der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben (DVS) besteht nicht und ist derzeit auch nicht vorgesehen. Sie dürfte aber zu vergleichbaren Ergebnissen führen. Gemäss Erfahrung beträgt der durchschnittliche Betrag pro Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin etwa 3,75 Millionen Franken (Basis 2005) pro Jahr. Dabei kann es von Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin zu Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und von Jahr zu Jahr grosse Unterschiede geben. Der Betrag setzt sich zusammen aus: Emissionsabgabe, Umsatzabgabe, Prämienquittungsstempel und Verrechnungssteuer. Die Aussendienstmitarbeitenden haben neben der eigentlichen Kontrolltätigkeit auch die Aufgabe, den Unternehmen namentlich bei Umstrukturierungen verbindliche Auskünfte zu erteilen, damit die Selbstdeklarationen korrekt vorgenommen werden können.</p><p>3. Eine Erhöhung des Stellenetats der Steuerinspektorinnen und -inspektoren steht derzeit nicht zur Diskussion, da der aktuelle Stellenetat der externen Prüfung in den beiden Hauptabteilungen Mehrwertsteuer und DVS nicht ausgeschöpft ist (nicht besetzte Stellen Externe Prüfung DVS 350 Prozent, Mehrwertsteuer 720 Prozent). Aufgrund der Marktsituation gestaltet sich die Rekrutierung von Kandidaten aus den Regionen Zürich/Ostschweiz und Genf besonders schwierig.</p><p>Durch gezielte Ressourcenumlagerung, vermehrte fachkundige Domizilrevisionen, bessere Risikoanalysen, bessere Information der Dienstleistungen an die Steuerzahler und der Umsetzung einer modernen IT-Unterstützung werden die Kontrolltätigkeiten mit den bestehenden Ressourcen optimiert. Auch die Rekrutierungsanstrengungen laufen weiter.</p><p>Generell ist zu bemerken, dass auf eine ausgewogene Balance zwischen Kontrolltätigkeit und Vertrauen zu achten ist. In einem System der Selbstveranlagung besteht ein impliziter Vertrag zwischen dem Staat und den Steuerzahlenden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Nationalrat hat am 8. März 2004 ein Postulat überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, die Zahl der Steuerinspektorinnen und -inspektoren bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu erhöhen, um die Steuerhinterziehung effizienter bekämpfen zu können (Postulat 03.3433, eingereicht durch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben, Minderheit Berberat). In meiner Anfrage 05.1131 vom 4. Oktober 2005 habe ich den Bundesrat gebeten, Auskunft darüber zu geben, ob sich die angekündigten Reduktionen des Personalbestandes im Eidgenössischen Finanzdepartement und in der ESTV auf die Zahl der Steuerinspektorinnen und -inspektoren und die Menge der Steuerkontrollen auswirken. In seiner Antwort vom 2. Dezember 2005 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der Personalbestand der ESTV bis Ende 2009 auf dem Stand von 2004 bleiben wird. Organisatorische und computertechnische Massnahmen sollen ihrerseits zur Optimierung des Steuerinspektionsprozesses beitragen.</p><p>Angesichts des vom Nationalrat überwiesenen Postulates 03.3433 befriedigt mich die Antwort des Bundesrates auf meine Anfrage vom 2. Dezember 2005 nicht vollständig. Deshalb bitte ich den Bundesrat, seine Antwort durch die Beantwortung folgender Fragen zu ergänzen:</p><p>1. Hat der Bundesrat eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, um die Auswirkungen einer Veränderung der Anzahl beschäftigter Steuerinspektorinnen und -inspektoren zu überprüfen?</p><p>2. Wenn nicht, hat der Bundesrat die Absicht, eine solche Studie durchzuführen, um das vom Nationalrat am 8. März 2004 überwiesene Postulat 03.3422 zu erfüllen?</p><p>3. Angenommen, die durch die Anstellung einer zusätzlichen Person mehr eingenommenen Steuern übertreffen die Kosten für die Schaffung dieses neuen Arbeitsplatzes. Wäre der Bundesrat dann bereit, die Zahl der Steuerinspektorinnen und -inspektoren zu erhöhen, um so wirksamer gegen die Steuerhinterziehung vorzugehen?</p>
  • Kosten und Nutzen eines Steuerinspektors
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bei der Mehrwertsteuer eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsanalyse vorgenommen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen sind dem Bericht "Kontrolle der Mehrwertsteuer. Evaluation der Strategie, der Umsetzung und der Ergebnisse der Kontrollen bei den Steuerpflichtigen" vom Dezember 2005 zu entnehmen. Untersucht wurden die Zielsetzungen, der Kontrollprozess, die Dauer, die Anzahl und das Ergebnis der Kontrollen sowie deren Einbringlichkeit. Die EFK hat dabei die Daten aus dem Informationssystem analysiert, eine schriftliche Umfrage im Inspektorat und diverse Interviews durchgeführt.</p><p>Die wichtigsten Feststellungen aus dem Bericht können wie folgt zusammengefasst werden: Die Wirtschaftlichkeit der Mehwertsteuerkontrollen ist bemerkenswert. Eine Mehwertsteuerkontrolle deckte im Jahr 2004 im Durchschnitt neun Mal ihre Gesamtkosten. Die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) misst den quantitativen Zielen der Kontrollen einen hohen Stellenwert zu. Die EFK stellt fest, dass im Jahr 2008 die totale Anzahl Stellen in der ESTV auf dem gleichen Niveau sein wird wie 1998.</p><p>Eine analoge Analyse der Nacherhebungen (zusätzliche Steuereinnahmen) eines Steuerexperten der Abteilung Externe Prüfung innerhalb der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben (DVS) besteht nicht und ist derzeit auch nicht vorgesehen. Sie dürfte aber zu vergleichbaren Ergebnissen führen. Gemäss Erfahrung beträgt der durchschnittliche Betrag pro Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin etwa 3,75 Millionen Franken (Basis 2005) pro Jahr. Dabei kann es von Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin zu Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und von Jahr zu Jahr grosse Unterschiede geben. Der Betrag setzt sich zusammen aus: Emissionsabgabe, Umsatzabgabe, Prämienquittungsstempel und Verrechnungssteuer. Die Aussendienstmitarbeitenden haben neben der eigentlichen Kontrolltätigkeit auch die Aufgabe, den Unternehmen namentlich bei Umstrukturierungen verbindliche Auskünfte zu erteilen, damit die Selbstdeklarationen korrekt vorgenommen werden können.</p><p>3. Eine Erhöhung des Stellenetats der Steuerinspektorinnen und -inspektoren steht derzeit nicht zur Diskussion, da der aktuelle Stellenetat der externen Prüfung in den beiden Hauptabteilungen Mehrwertsteuer und DVS nicht ausgeschöpft ist (nicht besetzte Stellen Externe Prüfung DVS 350 Prozent, Mehrwertsteuer 720 Prozent). Aufgrund der Marktsituation gestaltet sich die Rekrutierung von Kandidaten aus den Regionen Zürich/Ostschweiz und Genf besonders schwierig.</p><p>Durch gezielte Ressourcenumlagerung, vermehrte fachkundige Domizilrevisionen, bessere Risikoanalysen, bessere Information der Dienstleistungen an die Steuerzahler und der Umsetzung einer modernen IT-Unterstützung werden die Kontrolltätigkeiten mit den bestehenden Ressourcen optimiert. Auch die Rekrutierungsanstrengungen laufen weiter.</p><p>Generell ist zu bemerken, dass auf eine ausgewogene Balance zwischen Kontrolltätigkeit und Vertrauen zu achten ist. In einem System der Selbstveranlagung besteht ein impliziter Vertrag zwischen dem Staat und den Steuerzahlenden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Nationalrat hat am 8. März 2004 ein Postulat überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, die Zahl der Steuerinspektorinnen und -inspektoren bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu erhöhen, um die Steuerhinterziehung effizienter bekämpfen zu können (Postulat 03.3433, eingereicht durch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben, Minderheit Berberat). In meiner Anfrage 05.1131 vom 4. Oktober 2005 habe ich den Bundesrat gebeten, Auskunft darüber zu geben, ob sich die angekündigten Reduktionen des Personalbestandes im Eidgenössischen Finanzdepartement und in der ESTV auf die Zahl der Steuerinspektorinnen und -inspektoren und die Menge der Steuerkontrollen auswirken. In seiner Antwort vom 2. Dezember 2005 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der Personalbestand der ESTV bis Ende 2009 auf dem Stand von 2004 bleiben wird. Organisatorische und computertechnische Massnahmen sollen ihrerseits zur Optimierung des Steuerinspektionsprozesses beitragen.</p><p>Angesichts des vom Nationalrat überwiesenen Postulates 03.3433 befriedigt mich die Antwort des Bundesrates auf meine Anfrage vom 2. Dezember 2005 nicht vollständig. Deshalb bitte ich den Bundesrat, seine Antwort durch die Beantwortung folgender Fragen zu ergänzen:</p><p>1. Hat der Bundesrat eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, um die Auswirkungen einer Veränderung der Anzahl beschäftigter Steuerinspektorinnen und -inspektoren zu überprüfen?</p><p>2. Wenn nicht, hat der Bundesrat die Absicht, eine solche Studie durchzuführen, um das vom Nationalrat am 8. März 2004 überwiesene Postulat 03.3422 zu erfüllen?</p><p>3. Angenommen, die durch die Anstellung einer zusätzlichen Person mehr eingenommenen Steuern übertreffen die Kosten für die Schaffung dieses neuen Arbeitsplatzes. Wäre der Bundesrat dann bereit, die Zahl der Steuerinspektorinnen und -inspektoren zu erhöhen, um so wirksamer gegen die Steuerhinterziehung vorzugehen?</p>
    • Kosten und Nutzen eines Steuerinspektors

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