Lukmanierstrasse als Ausweichroute

ShortId
06.1079
Id
20061079
Updated
24.06.2025 21:58
Language
de
Title
Lukmanierstrasse als Ausweichroute
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Alpentransitverkehr;Güterverkehr auf der Strasse;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrslinie
1
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L05K1801010101, Alpentransitverkehr
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das Postulat Decurtins 02.3049, "Lukmanierpass", darauf hingewiesen, dass die Strasse über den Lukmanierpass wohl im subventionierten Hauptstrassennetz enthalten, für die Sicherheit dieser Verkehrsverbindnung aber in erster Linie der Kanton verantwortlich sei. Für den Schwerverkehr Nord-Süd und umgekehrt komme dieser Pass allenfalls bei längerer Schliessung anderer wichtiger Transitachsen infrage. Das Anliegen, wie der Lukmanierpass in das alpenüberquerende Verkehrskonzept einbezogen werden könne, sei in diesem Sinne zu prüfen.</p><p>Diese Prüfung ist in der Zwischenzeit erfolgt und hat Folgendes ergeben: Während der Schliessung des Gotthard-Strassentunnels zwischen Oktober und Dezember 2001 als Folge des bekannten Unfalls wurde die San-Bernardino-Route sehr stark vom Schwerverkehr belastet. Dabei wurden schwerwiegende Verkehrsstörungen und starke Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit festgestellt. Seit der Wiedereröffnung des Gotthard-Strassentunnels gilt auf der Gotthard- und auf der San-Bernardino-Route ein Managementsystem für den Schwerverkehr, welches mittlerweile gut funktioniert. Es hat sich auch im Rahmen der Verkehrsbewältigung während der Zeitspanne bewährt, als die Autobahn A 2 aufgrund des Felssturzes bei Gurtnellen gesperrt werden musste. Der Lukmanierpass drängte sich weder im einen noch im anderen Fall als Ausweichroute auf, zumal die Leistungsfähigkeit des Lukmaniers eng begrenzt ist.</p><p>Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung wird die heutige Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen im Bereich des Verkehrsmanagements auf Nationalstrassen aufgehoben. Der Bund übernimmt voraussichtlich ab 2008 das Verkehrsmanagement auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz. Als Vorbereitung darauf arbeitet er schon heute an entsprechenden Plänen. Diese definieren mögliche, länger dauernde, grössere Ereignisfälle und legen fest, wie der Verkehr zu bewältigen wäre. Die bei der Erarbeitung gewonnenen Erkenntnisse fliessen bereits jetzt in die Bewältigung aktueller Fälle ein. Auch diese Verkehrsmanagementpläne sehen keinen Einbezug des Lukmaniers für die Abwicklung des Schwerverkehrs vor.</p><p>Schliesslich ist der Lukmanier im Sachplan Verkehr lediglich im Ergänzungsnetz enthalten.</p><p>Insgesamt erscheint deshalb die Verbindung über den Lukmanierpass aus heutiger Sicht selbst bei einer längeren Schliessung anderer Verkehrsachsen als ungeeignet für ein grösseres Schwerverkehrsaufkommen.</p><p>Aus diesem Grund wurde das Postulat 02.3049 im Übrigen im Geschäftsbericht 2004 auch zur Abschreibung empfohlen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die aktuelle Schliessung der Gotthardstrasse hat die Problematik der Verlagerung des Individualverkehrs auf Ausweichsachsen ein weiteres Mal zum Vorschein gebracht.</p><p>Nebst der maximalen Auslastung der N 13 verlagerte sich der Personen- und Lastwagenverkehr mit Spitzenfrequenzen auch auf die Lukmanierstrasse. </p><p>Diese Ausweichstrasse ist weder am Berg noch in den Ortschaften für ein derartiges Verkehrsaufkommen ausgebaut. Im Hinblick auf den Fall, wo eine Süd-Nord-Haupttransitachse auch während des Winters geschlossen werden muss, drängt sich die Bereitstellung von wintertauglichen Alternativen auf.</p><p>Seit den Jahren 2000 wird die Winteroffenhaltung der Lukmanierstrasse mit finanzieller Unterstützung der angrenzenden Regionen und der Kantone Tessin und Graubünden durch eine private Organisation gewährleistet. Die gemachten Erfahrungen weisen den klaren Bedarf nach Erhöhung des baulichen Lawinenschutzes auf, soweit ein ununterbrochener und sicherer Winterbetrieb gewährleistet werden soll.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um eine Stellungnahme zu den im angenommenen Postulat 02.3049 in Aussicht gestellten Abklärungen sowie zu eventuell weiteren aufgrund der letzten Ereignisse geplanten Vorkehrungen zur Gewährleistung einer sicheren und jederzeit nutzbaren Nord-Süd-Ausweichsachse über die Lukmanierpassstrasse.</p>
  • Lukmanierstrasse als Ausweichroute
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das Postulat Decurtins 02.3049, "Lukmanierpass", darauf hingewiesen, dass die Strasse über den Lukmanierpass wohl im subventionierten Hauptstrassennetz enthalten, für die Sicherheit dieser Verkehrsverbindnung aber in erster Linie der Kanton verantwortlich sei. Für den Schwerverkehr Nord-Süd und umgekehrt komme dieser Pass allenfalls bei längerer Schliessung anderer wichtiger Transitachsen infrage. Das Anliegen, wie der Lukmanierpass in das alpenüberquerende Verkehrskonzept einbezogen werden könne, sei in diesem Sinne zu prüfen.</p><p>Diese Prüfung ist in der Zwischenzeit erfolgt und hat Folgendes ergeben: Während der Schliessung des Gotthard-Strassentunnels zwischen Oktober und Dezember 2001 als Folge des bekannten Unfalls wurde die San-Bernardino-Route sehr stark vom Schwerverkehr belastet. Dabei wurden schwerwiegende Verkehrsstörungen und starke Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit festgestellt. Seit der Wiedereröffnung des Gotthard-Strassentunnels gilt auf der Gotthard- und auf der San-Bernardino-Route ein Managementsystem für den Schwerverkehr, welches mittlerweile gut funktioniert. Es hat sich auch im Rahmen der Verkehrsbewältigung während der Zeitspanne bewährt, als die Autobahn A 2 aufgrund des Felssturzes bei Gurtnellen gesperrt werden musste. Der Lukmanierpass drängte sich weder im einen noch im anderen Fall als Ausweichroute auf, zumal die Leistungsfähigkeit des Lukmaniers eng begrenzt ist.</p><p>Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung wird die heutige Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen im Bereich des Verkehrsmanagements auf Nationalstrassen aufgehoben. Der Bund übernimmt voraussichtlich ab 2008 das Verkehrsmanagement auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz. Als Vorbereitung darauf arbeitet er schon heute an entsprechenden Plänen. Diese definieren mögliche, länger dauernde, grössere Ereignisfälle und legen fest, wie der Verkehr zu bewältigen wäre. Die bei der Erarbeitung gewonnenen Erkenntnisse fliessen bereits jetzt in die Bewältigung aktueller Fälle ein. Auch diese Verkehrsmanagementpläne sehen keinen Einbezug des Lukmaniers für die Abwicklung des Schwerverkehrs vor.</p><p>Schliesslich ist der Lukmanier im Sachplan Verkehr lediglich im Ergänzungsnetz enthalten.</p><p>Insgesamt erscheint deshalb die Verbindung über den Lukmanierpass aus heutiger Sicht selbst bei einer längeren Schliessung anderer Verkehrsachsen als ungeeignet für ein grösseres Schwerverkehrsaufkommen.</p><p>Aus diesem Grund wurde das Postulat 02.3049 im Übrigen im Geschäftsbericht 2004 auch zur Abschreibung empfohlen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die aktuelle Schliessung der Gotthardstrasse hat die Problematik der Verlagerung des Individualverkehrs auf Ausweichsachsen ein weiteres Mal zum Vorschein gebracht.</p><p>Nebst der maximalen Auslastung der N 13 verlagerte sich der Personen- und Lastwagenverkehr mit Spitzenfrequenzen auch auf die Lukmanierstrasse. </p><p>Diese Ausweichstrasse ist weder am Berg noch in den Ortschaften für ein derartiges Verkehrsaufkommen ausgebaut. Im Hinblick auf den Fall, wo eine Süd-Nord-Haupttransitachse auch während des Winters geschlossen werden muss, drängt sich die Bereitstellung von wintertauglichen Alternativen auf.</p><p>Seit den Jahren 2000 wird die Winteroffenhaltung der Lukmanierstrasse mit finanzieller Unterstützung der angrenzenden Regionen und der Kantone Tessin und Graubünden durch eine private Organisation gewährleistet. Die gemachten Erfahrungen weisen den klaren Bedarf nach Erhöhung des baulichen Lawinenschutzes auf, soweit ein ununterbrochener und sicherer Winterbetrieb gewährleistet werden soll.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um eine Stellungnahme zu den im angenommenen Postulat 02.3049 in Aussicht gestellten Abklärungen sowie zu eventuell weiteren aufgrund der letzten Ereignisse geplanten Vorkehrungen zur Gewährleistung einer sicheren und jederzeit nutzbaren Nord-Süd-Ausweichsachse über die Lukmanierpassstrasse.</p>
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