Raffinerie in Collombey

ShortId
06.1080
Id
20061080
Updated
24.06.2025 23:17
Language
de
Title
Raffinerie in Collombey
AdditionalIndexing
52;Kontrolle;Erdölraffination;Umweltbelastung;Industriegefahren
1
  • L05K1704030201, Erdölraffination
  • L03K060203, Umweltbelastung
  • L05K0601030201, Industriegefahren
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund wird beim Bau oder Ausbau von Erdölraffinerien mittels einer Anhörung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen. So hat er zum Ausbau der Raffinerie Collombey (mit u. a. der katalytischen Krackanlage) eine Beurteilung betreffend Störfallvorsorge und andere Umweltbereiche vorgenommen und den Kanton Wallis mit konkreten Hinweisen bei seinen Vollzugsaufgaben unterstützt. Die Serie von Zwischenfällen mit Lärm-, Geruchs- und Rauchemissionen hat der Kanton Wallis von einem unabhängigen Experten untersuchen lassen. Daraus hat sich ein umfangreiches Massnahmenpaket ergeben, mit welchem die in den Jahren 1960-1963 erbaute Anlage dem heutigen umwelttechnischen Stand angepasst werden soll. Diese Massnahmen und diejenigen, die vom Kanton Waadt für ihren Teil der Anlage bestimmt worden sind, werden zurzeit umgesetzt, wenn auch nicht so schnell wie von den Standortkantonen verlangt.</p><p>Die Störfallverordnung (StFV) bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen. Das Kontroll- und Beurteilungsverfahren basiert auf einem Kurzbericht und, falls von den Vollzugsbehörden für Anlagen oder Anlagenteile verlangt, auf einer Risikoermittlung. Darin sind u. a. die möglichen Störfallszenarien und deren Ausmasse sowie die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen aufzuzeigen. </p><p>Die Standortkantone haben anlässlich dieser parlamentarischen Anfrage über den Stand des Vollzuges der StFV bei den Raffinerien Collombey und Cressier informiert und bestätigt, dass beide Instrumente (Kurzbericht und Risikoermittlung) angewendet worden sind. Die Standortkantone der Raffinerie Collombey haben aufgrund der bislang durchgeführten Abklärungen kein untragbares Risiko für die Bevölkerung oder die Umwelt festgestellt. Es sind jedoch auch im Bereich der Störfallvorsorge einschneidende Massnahmen definiert worden, die in dieser Raffinerie umgesetzt wurden oder noch umzusetzen sind. Sie umfassen beispielsweise die Realisierung neuer sowie die Abdichtung bestehender Rückhaltebecken, die Gewährleistung des Löschwasserrückhaltes und die Sanierung von Rohrleitungen.</p><p>Weitere Studien werden zurzeit durch die Raffinerie Collombey als Grundlage für einen globalen Sanierungsplan durchgeführt. Mit dessen Realisierung wird die Raffinerie dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Aus der Sicht des Bundesrates sorgen somit die betroffenen Kantone sachkundig dafür, dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden.</p><p>Mit Ausnahme der Rohrleitungsanlagen für den Transport unterstehen die zur Erdölversorgung erforderlichen Anlagen wie z. B. die Raffinerien der Aufsicht der betroffenen Standortkantone. Diese erheben für die zur Kontrolle der Umweltauflagen notwendigen Aufwendungen entsprechende Gebühren bei den Verursachern (Art. 48 USG). Der Bund hat keinen Grund, regelnd in die Versorgung einzugreifen oder diese mit finanziellen Anreizen zu beeinflussen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat im Bild über die Schwierigkeiten mit der Aufnahme des Betriebs der neuen katalytischen Krackanlage in der Raffinerie Collombey und über die Serie von Zwischenfällen, die in der Region des Walliser und Waadtländer Chablais Verschmutzungen aller Art zur Folge hat?</p><p>Wird der Zweck der Verordnung über den Schutz vor Störfällen noch erfüllt? Kann der Bundesrat als Aufsichtsbehörde Garantie dafür bieten, dass die betroffenen kantonalen Behörden die nötigen Massnahmen ergriffen haben, um mit der Situation fertig zu werden?</p><p>Die Raffinerien von Collombey und Cressier sind Eckpfeiler der Politik des Bundes zur Versorgung der Schweiz mit Erdöl. Ist es da angebracht, dass die sachlichen und finanziellen Lasten der Kontrollaufgaben vollständig den betreffenden Kantonen überbürdet werden?</p>
  • Raffinerie in Collombey
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund wird beim Bau oder Ausbau von Erdölraffinerien mittels einer Anhörung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen. So hat er zum Ausbau der Raffinerie Collombey (mit u. a. der katalytischen Krackanlage) eine Beurteilung betreffend Störfallvorsorge und andere Umweltbereiche vorgenommen und den Kanton Wallis mit konkreten Hinweisen bei seinen Vollzugsaufgaben unterstützt. Die Serie von Zwischenfällen mit Lärm-, Geruchs- und Rauchemissionen hat der Kanton Wallis von einem unabhängigen Experten untersuchen lassen. Daraus hat sich ein umfangreiches Massnahmenpaket ergeben, mit welchem die in den Jahren 1960-1963 erbaute Anlage dem heutigen umwelttechnischen Stand angepasst werden soll. Diese Massnahmen und diejenigen, die vom Kanton Waadt für ihren Teil der Anlage bestimmt worden sind, werden zurzeit umgesetzt, wenn auch nicht so schnell wie von den Standortkantonen verlangt.</p><p>Die Störfallverordnung (StFV) bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen. Das Kontroll- und Beurteilungsverfahren basiert auf einem Kurzbericht und, falls von den Vollzugsbehörden für Anlagen oder Anlagenteile verlangt, auf einer Risikoermittlung. Darin sind u. a. die möglichen Störfallszenarien und deren Ausmasse sowie die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen aufzuzeigen. </p><p>Die Standortkantone haben anlässlich dieser parlamentarischen Anfrage über den Stand des Vollzuges der StFV bei den Raffinerien Collombey und Cressier informiert und bestätigt, dass beide Instrumente (Kurzbericht und Risikoermittlung) angewendet worden sind. Die Standortkantone der Raffinerie Collombey haben aufgrund der bislang durchgeführten Abklärungen kein untragbares Risiko für die Bevölkerung oder die Umwelt festgestellt. Es sind jedoch auch im Bereich der Störfallvorsorge einschneidende Massnahmen definiert worden, die in dieser Raffinerie umgesetzt wurden oder noch umzusetzen sind. Sie umfassen beispielsweise die Realisierung neuer sowie die Abdichtung bestehender Rückhaltebecken, die Gewährleistung des Löschwasserrückhaltes und die Sanierung von Rohrleitungen.</p><p>Weitere Studien werden zurzeit durch die Raffinerie Collombey als Grundlage für einen globalen Sanierungsplan durchgeführt. Mit dessen Realisierung wird die Raffinerie dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Aus der Sicht des Bundesrates sorgen somit die betroffenen Kantone sachkundig dafür, dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden.</p><p>Mit Ausnahme der Rohrleitungsanlagen für den Transport unterstehen die zur Erdölversorgung erforderlichen Anlagen wie z. B. die Raffinerien der Aufsicht der betroffenen Standortkantone. Diese erheben für die zur Kontrolle der Umweltauflagen notwendigen Aufwendungen entsprechende Gebühren bei den Verursachern (Art. 48 USG). Der Bund hat keinen Grund, regelnd in die Versorgung einzugreifen oder diese mit finanziellen Anreizen zu beeinflussen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat im Bild über die Schwierigkeiten mit der Aufnahme des Betriebs der neuen katalytischen Krackanlage in der Raffinerie Collombey und über die Serie von Zwischenfällen, die in der Region des Walliser und Waadtländer Chablais Verschmutzungen aller Art zur Folge hat?</p><p>Wird der Zweck der Verordnung über den Schutz vor Störfällen noch erfüllt? Kann der Bundesrat als Aufsichtsbehörde Garantie dafür bieten, dass die betroffenen kantonalen Behörden die nötigen Massnahmen ergriffen haben, um mit der Situation fertig zu werden?</p><p>Die Raffinerien von Collombey und Cressier sind Eckpfeiler der Politik des Bundes zur Versorgung der Schweiz mit Erdöl. Ist es da angebracht, dass die sachlichen und finanziellen Lasten der Kontrollaufgaben vollständig den betreffenden Kantonen überbürdet werden?</p>
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